Fremder Hund hat meine Katze tot gebissen ,was sind meine rechte?
Vir ein paar Tagen saß meine Katze auf der direkt angrenzenden Nachbar Terrasse , 2 wiesen unterhalb spielte ein Hund ,der auf einmal auf die Terrasse gerannt kam und meine Katze tötete . Zu dem Zeitpunkt war keiner auf der Terrasse , die Besitzerin ist dem Hund nachgerannt und fand ihm neben meiner Toten Katze !Die Besitzerin war geschockt ,kam auch am Nächsten Tag , entschuldigte sich , versprach mir nein tattoos zu bezahlen (den Namen der Katze ) und falls mir noch was einfällt sollte ich mich melden ! Sie versprach außerdem die hundeschule zu besuchen (was vorher nie erfolgte ) . Gestern waren sie da und es gab lediglich die Hälfte des Geldes des tatoos , und auch eine hundeschule schien nicht grad wichtig zu sein . Meiner Meinung nach haben sie sich nicht mit ihrem Hund beschäftigt , ich als Nicht Hunde Besitzer musste Ihnen jagtrieb etc erklären !
Ich denke drüber nach sie anzuzeigen , da sie sich nicht an das abgemachte halten ! Es ist schlimm genug das sie mir mein Schatz genommen haben ! :(
Und NEIN diese Geschichte ist nicht erfunden !!! Sie ist leider gottes wirklich passiert !
Deswegen spart euch dumme und unnötige Kommentare!
Was sind denn jetzt meine rechte ??? Was kann ich einfordern ?
Es ist doch nicht normal das ein Hund so weit Eine Katze aufspürt und dann tot beißt ?
9 Antworten
Es ist doch nicht normal das ein Hund so weit Eine Katze aufspürt und dann tot beißt ?
Selbst wenn es normal ist, oder wäre - der Hundehalter hat dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Du kannst also Anzeige erstatten.
https://www.kanzlei-sbeaucamp.de/hund-beisst-katze-tot/
https://www.der-tieranwalt.de/hund-recht-anwalt-urteile/files/einstufung-gefaehrlicher-hund-hund-beisst-katze-tot.html
Du hast das Recht auf Schadensersatz, also das Geld für eine gleichwertige Katze.
Die Strafe, die die Halterin zu erwartet hat, ist eben dieser Schadensersatz + die Strafe die auf das nicht anleinen/die unzulängliche Kontrolle des Hundes steht.
Vielen Dank !
Leider habe ich ähnliche traurige Fälle mit meinen Freigängern auch erleben müssen.
So schön und artgerecht es für Katzen ist, ihnen unbegrenzte Freiheit zu erlauben, um so größer ist das Risiko.
Straßenverkehr, Hunde mit Jagdtrieb, Jäger- das sind die größten Gefahren für Freigänger. Diese Risiken sind stehen immer auf dem Plan.
Hunde handeln entsprechend, weil sie ihrem Instinkt folgen und nicht auf Katzenrücksichtnahme hin erzogen wurden, nicht in jedem Fall abrufbar sind.
Autofahrer halten drauf los, richten sich evtl. an die Geschwindigkeitsgrenzen, die aber auch nicht immer Tiergerecht sind. Tiere kennen keine Straßenverkehrsordnung und lassen darunter ihr Leben.
Autofahrer sind anonym, Hundehalter weniger. Die Gefahrensituation sehe ich dennoch gleichwertig.
Rechtlich ist da wenig zu machen. Einfacher, wenn der Hundeeinfall auf dem eigenem Grundstück gewesen wäre und er da die Katze erwischt hätte.
Wenn die Hundehalterin Dir etwas freiwillig entgegen kommt, ist das schon viel. Sie muss es nicht.
Auflagen zur Hundehaltung kannst Du ihr nicht erteilen. Du kannst lediglich zum zuständigen Ordnungsamt gehen, mit Anzeige und Schilderung eines "gefährlichen", nicht angeleinten Hundes im Wohngebiet, der in fremde Grundstücke eindringt. Verständige Dich dazu mit Deinen Nachbarn.
Stimmt, so sollte es sein. Unabhängig, wie bemüht ein Tierhalter ist um Zwischenfälle zu vermeiden, so handelt es sich nicht um Automaten, die auf Knopfdruck 100%ig funktionieren.
Es gibt immer wieder Zwischenfälle mit Tieren, obwohl sie bestens trainiert wurden. Motorisiert, lenkt nur ein Hirn, im Umgang mit Tieren sind mindestens zwei Hirne aktiv.
Weil das so ist, gibt es Tierhaftversicherungen und natürlich Verantwortungsübernahme.
Nutztiere brechen aus, Pferde drehen durch, ausgebildete Jagdhunde gehen stiften, Hunde gehen mitunter auf Katzen.......
Es sind Tiere!!! Und damit können bei bester Vorsoge nie Risiken ausgeschlossen werden.
Naiv, wer glaubt mit entsprechender Haltung / Erziehung alle Urinstinkte auszulöschen.
Verordnungen dienen lediglich dazu, um die Unberechenbarkeit von ursprünglichen Raubtieren möglichst gut unter Kontrolle zu halten, sowie andere Tierhaltung auch. Ausgeschlossen können Ausbrüche von Urtrieben nie.
Sinnlos, sich darüber zu ereifern, wenn ein sonst so braver Hund sich seiner Jagdleidenschaft erinnert. Das Töten seiner Beute gehört dazu.
Durch Eingriffe der Menschen haben Hunde das schnelle Töten verlernt. Sie quälen unendlich schlimm ihre Beute, was Jäger zu Recht auf die Palme bringt.
Hunde sind Jäger geblieben ohne Fähigkeiten ihrer Vorfahren. Mit frühzeitiger Prägung auf natürliche Konkurrenten (Katzen) werden Hunde katzenfreundlich. Spätere Erziehung dahin ist wesentlich schwieriger.
Ein auf Katzen geprägter Hund wird auch fremde Katzen jagen. Die Fluchtbewegungen erinnern an seinen Urinstinkt, er würde sie aber nicht töten.
Mit Wissen, dass der eigene Hund Beute tötet, spielt es keine Rolle ob es Mäuse oder anders Getier ist. Die Kunst liegt darin, ihm die Unterschiede beizubringen, denn eine Katze ist auch nur Beute und gleichzeitig Beseitigung eines ernsthaften Konkurrenten.
Wie sollen Hundehalter ohne Katzenhaltung ihre Hunde für den "Erzfeind" sensibilisieren? Ganz problematische Sache. Mit Grundgehorsam wird gedeckelt, das Problem jedoch nicht aus der Welt geschafft.
Bleibt nur Konditionierung, womit unerfahrene Hundehalter nichts anzufangen wissen.
Mit Maßregelungen werden Halter bestraft, Auswege werden ihnen entgegen Verkehrssündern nicht geboten.
Du kannst den Wert der Katze erstattet bekommen, das ist dann auch schon alles.
War es keine Rassekatze sind das ca. 20 Euro.
Die Geschichte klingt eben doch unglaubwürdig..
Hunde jagen Katzen - Katzen jagen Mäuse.
Das ist sicher ein tragischer Fall - aber eine normale gesunde Katze bleibt nicht einfach sitzen und wartet bis sie totgebissen wird.
Es gibt im Leben nun mal Dinge die sind traurig und "dumm gelaufen".
Du kannst wohl lediglich den Wert der Katze einfordern. Tiere sind vor dem Gesetz nun mal immer noch "Sachen" und das war eine Sachbeschädigung.
Den Hund gleich einschläfern zu wollen ist ja wohl übertrieben. Dann müßte jede Katze die eine Maus oder einen Vogel tötet auch eingeschläfert werden. Ich finde man muß hier auch mal auf dem Teppich bleiben.
Im Gegensatz zu Katzen, die Mäuse fangen, ist das bei Hunden gesetzlich, bzw. durch Verordnungen geregelt.
Im Allgemeinen durch solche Sätze wie "als gefährlich gelten Hunde auch dann, wenn sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen". Und "ein Hund muss jederzeit so geführt werden, dass durch ihn keine anderen Tiere, Menschen oder Sachen gefährdet werden"
Wo liest du in der Frage was von einschläfern?
in der Frage nicht - sondern in den Kommentaren - das bezog sich auf die Antworten ..
Von einschläfern habe ich auch nie ein Wort verloren !
Aber trotzdem Danke für Ihre Antwort !
Nur dass bei einem Hund der Besitzer dafür zu sorgen hat, dass er keine anderen Tiere umbringt (mit Ausnahme von Mäusen etc.) Das ist in den meisten Bundesländern durch die Hundeverordnungen oder in den Gemeienden durch ordnungsamtliche Vorschriften geregelt.