Übernimmt die Haftpflichtversicherung?

12 Antworten

Keiner hier kann Deine Fragen eindeutig beantworten. Ist auch logisch, weil zuviel mit hinein spielt.

Das wichtigste ist, dass zunächst einmal die Wohngebäudeversicherung der Hauseigentümerin benachrichtigt und diese wird dann alles unternehmen, um den Schaden am Gebäude zu minimieren, bzw. zu beseitigen.

Für Schäden am Hausrat ist die jeweilige Hausratversicherung zuständig.

Ob diese Versicherungen dann Regress vom Schadensverursacher oder seiner Mutter nehmen wollen, wird sich zeigen. In jedem Fall sollten die Haftpflichtversicherungen informiert werden.

Wohnst du im Haushalt deiner Mutter, bzw. bist in deren Haftpflicht mitversichert?
Dann handelt es sich um einen Eigenschaden und ist nicht versichert.

Wenn du nicht mehr dort wohnst und eine eigene Haftpflichtversicherung hast, kommt es darauf an, ob Schäden durch Gefälligkeitshandlungen dort mitversichert sind.

haendeldiho 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 13:12

Wohne nicht mehr bei ihr und habe eine eigene Versicherung

FreierBerater  25.03.2016, 16:13
@haendeldiho

Du hast in IHREM Auftrag gehandelt - daher ist SIE für deine Fehler verantwortlich und haftbar.

Das sollte unter die sogenannte Nachbarschaftshilfe fallen. Siehe hier:https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/versicherung/702/nachbarschaftshilfe-wer-haftet-bei-schaeden/ . Inwieweit Deine Versicherung den Schaden als Folge einer Nachbarschaftshilfe oder der Hilfeleistung innerhalb einer Familie wertet, bleibt wohl deren Geheimnis und Du wirst es erst erfahren, wenn Du den Fall bei Deiner Versicherung anzeigst. Auf alle Fälle mußt Du und Deine Mutter den Versicherungsfall Euren Versicherungen schnellstens melden, damit Ihr Euren Versicherungsschutz nicht verliert! Ihr seid auch zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Also so viel wie möglich dafür tun, daß der Schaden sich nicht noch ausweitet. Also keine unnützen Schadensbegutachter einschalten, das macht sowieso die jeweilige Versicherung. Wenn Du eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast und Deine Mutter eine Hausratsversicherung, dann werden sich diese Versicherungen im optimalen Fall die Kosten teilen. Aber das sollte Dich nicht interessieren, sondern nur die Frage, ob Du für den Schaden einstehen mußt oder nicht. Laut BGB bist Du als Schadensverursacher derjenige, der für den Schaden aufkommen muß. Allerdings ist bei der Nachbarschaftshilfe bei Schäden die keinen Vorsatz erkennen lassen die Haftung anders zu sehen. Lies hierzu auf folgenden Seiten nach: http://www.finanztip.de/nachbarschaftshilfe-unfall/ , https://anwaltauskunft.de/magazin/geld/versicherung/702/nachbarschaftshilfe-wer-haftet-bei-schaeden/ , http://www.derwesten.de/panorama/nachbarschaftshilfe-wer-haftet-bei-schaeden-id8786232.html .

Du kannst ja auch selbst einmal nach Nachbarschaftshilfe goggeln. Aber im Endeffekt kommt es auf die Entscheidung und Sichtweise der Versicherungen und wenn es vor Gericht gehen sollte dem des Richters an. Wie heist es so schön? Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand! In dem Sinne wünsche ich Dir viel Glück und Erfolg!

Apolon  25.03.2016, 18:36

Der Hinweis auf Nachbarschaftshilfe bringt ihn nicht weiter, denn dies ist nicht relevant für den Versicherer.

Hier sind andere Grundlagen zu beurteilen.

IGEL999  25.03.2016, 17:43

Was soll den die HausratV übernehmen? Die reguliert ausschließlich das eigene Inventar. Sonst nichts!

BigLittle  25.03.2016, 18:00
@IGEL999

Die Hausratversicherung übernimmt die Schäden, die am eigenen Mobiliar und Eigentum entstanden sind. Da der Schaden bei einer Nachbarschaftshilfe entstanden ist, kann es nämlich sein, daß die Mutter auf ihrem Schaden sitzen bleibt, weil der Helfer, hier das Kind keine Haftung übernehmen muß. Also tritt die Haftpflicht- und die Hausratsversicherung der Mutter für den Schaden ein. Aber es kann auch sein, daß die Haftpflicht- und die Hausratsversicherung von Mutter und Helfer den Schaden unter sich aufteilen. Aus diesem Grund ist der Schaden umgehend von Mutter und Helfer ihren Versicherungen zu melden. Die Haftpflichtversicherungen sind nämlich nicht nur für die Schadensbeseitigung zuständig, sondern wehren auch unberechtigte Forderungen gegenüber dem Versicherten ab.

Grundsätzlich gilt dabei:

Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners.

Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Hat ein Nachbar den Wasserschaden verursacht, übernimmt dessen Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

Deine Haftpflichtversicherung wird den Schaden wohl nicht übernehmen.

Nicht du, sondern die defekte Waschmaschine deiner Mutter hat den Schaden verursacht.

dhttps://www.cosmosdirekt.de/hausratversicherung/wasserschaden/

Apolon  25.03.2016, 18:33

 Wasserschäden am beweglichen Mobiliar und übrigen Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners

Und die Hausratversicherung nimmt den Schadensverursacher in Regress !

 Wasserschäden an der Wohnung oder am Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers.

Und diese nimmt ebenfalls den Schadensverursacher in Regress !

 Deine Haftpflichtversicherung wird den Schaden wohl nicht übernehmen.

Dies kann man auf Grund fehlender Informationen nicht beantworten !

haendeldiho 
Beitragsersteller
 25.03.2016, 13:22

Die Maschine war/ ist nicht defekt, sondern von mir falsch angeschlossen worden

Hallo,

leider fehlen einige - ggf. wichtige - Informationen, so dass sich die Frage nicht in letzter Konsequenz beantworten lässt.

Versuchen wir dennoch einmal der Sache auf die Spur zu kommen: Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass i.a.R. derjenige, der einen Schaden schuldhaft verursacht, für diesen auch haften muss. Solltest also im vorliegenden Fall DU die Waschmaschine tatsächlich fehlerhaft angeschlossen haben, trifft Dich hier eine (Tei-)Haftung.

Ob nun die eigene Haftpflichtversicherung diesen Schaden aber auch - ganz oder teilweise - deckt, hängt von einige offenen Fragen ab:

  • Wohnst Du noch bei Deiner Mutter und/oder seid Ihr über ein und denselben Haftpflichtvertrag versichert? (Falls ja, wären die Schäden der Nachbarn, nicht aber die der Mutter gedeckt.)
  • Falls Du eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, sind die Schäden der Mutter nur bei einem bestehenden Einschluß von Gefälligkeitsschäden gedeckt.
  • Wie alt bist Du? (Bei Minderjährigen kann eine Haftungsbegrenzung bis hin zur Haftungsbefreiung greifen...)
  • Was machst Du beruflich bzw. wie hoch ist Deine Qualfikation zum "Waschmaschinenanschluß"? (Die Antwort auf die diese Frage entscheidet darüber, ob Deine Mutter ggf. gleichfalls eine Mithaftung trifft, weil sie bei fehlender Eignung dies u.U. hätte erkennen und folglich jemand anderen mit dem Anschluß beauftragen müssen.)
  • Besitzen die Geschädigten keine Hausrat- bzw. für die Schäden am Haus eine Gebäudeversicherung? (Diese sind der Haftpflichtversicherung i.a.R. bei der Regulierung vorzuziehen, da hierbei - im Gegensatz zur PHV - der Schaden sofern notwendig bis zum Neuwert ersetzt wird.)

Viele Grüße

Loroth