aus Verteidigung hund getreten, strafe?
Hallo Leutz :) also als ich letztens mit meinem Schäferhund-mischling (ca. 40 Kilo Recht groß und "muskolös"" spazieren war, ist ein hund der großer als meiner war auf uns zu gerannt... Der hätte die Zähne gefletscht und das ganze Paket und ich konnte meinem nicht rechtzeitig von der leine Abmachen und hatte Angst das der köter meinen hund beißt... Dann habe ich ihn kurzerhand weg getreten bevor er meinem hund was antun konnte,dann hat der rum gejault und ist abgezogen...doch jetzt hat der Besitzer von dem hund bei uns vor der Tür gestanden und labert das der mich verklagen will... Was jetzt? Ich mein der hatte seinen hund nicht unter Kontrolle und der hund hätte meinen töten können... HILFE!!! Danke onetwo :)
10 Antworten
doch jetzt hat der Besitzer von dem hund bei uns vor der Tür gestanden und labert das der mich verklagen will
Lass ihn doch reden, soll er dich verklagen. Ich sehe nur nichts, weswegen er das könnte. Also nichts als "heiße Luft".
Also ganz ruhig bleiben, kühles Blut bewahren und abwarten.
Hallo, sei mir nicht bös, aber ich muss Izusa recht geben. Du hast da ganz schön dicke aufgetragen. Die Story paßt hinten und vorne nicht. Erst mal ist ein großer Hund nicht per sè 'böse', zweitens, was ist 'das ganze Paket'? Drittens, wie kommst du zu dem Schluß, dass der andere deinen töten wollte? Im übrigen weiß ich aus leidvoller Erfahrung (unser wirklich zierliche 30-kg-Schäferhündin wurde mal von einer kernig gebauten Husky-Hündin angegriffen), dass Beißereien unter größeren Hunden zwar durchaus zu Verletzungen führen können, aber eher selten tödlich enden, zumal das Fell eines Schäferhundes schon bisschen was abhält. Auch bei einem leichten Abwehrtritt (den ich nicht gutheiße, aber in einer Situation, wo man nicht drüber nachdenkt, durchaus verstehen könnte) sind Hunde recht robust, schließlich rammen sie sich beim Toben gelegentlich auch mal gegenseitig aus den Gleisen, und eine leichte Prellung stecken die weg. Also warum sollte dich nun der Halter verklagen wollen? Hast du dem Hund mit einem astreinen Karate-Kick die Wirbelsäule gebrochen oder die Lungen zerquetscht? Und woher kennt er deine Adresse? Nee Junge, ich glaube, du hast dir da ein nettes Geschichtchen ausgedacht. War recht unterhaltsam, aber für einen Bestseller-Roman reicht es nicht. Gruß, Kerstin
ich verstehe das ihr da gewisse Zweifel habt, und das eventuell nicht glaubt Aber es ist nunmal passiert... Aber unsere Hunde hatten sich schonmal stark in dem haaren (hier eher Fell :D ) und bei uns im "Dorf" kennt jeder quasi jeden... Ich habe nicht gesagt dass ich da ein roundhouse kick hingelegt habe... Ich habe dem anderen hund lediglich mit meinem flächen Fuß gegen die Schulter "getreten" und dan hat der Besitzer sich da hin gestürtzt und seinen hund da weg gerissen... Ich Glaube auch nicht das ihr dann da stehen würdet und zu sieht wie euer hund gebissen wird... Auch wenn da sehrwarscheinlich nichts ernsteres passiert wäre weil mein hund doch sehr robust ist, war ich doch sehr panisch und habe aus reinem "Instinkt" gehandelt... Da wir wie gesagt schon mal Probleme mit dem Typen hatten kennt der unsere Anschrift...
Ja, das ist Notwehr gewesen. Denn Du hast zu deinem Schutz oder dem eines anderen gehandelt, ohne damit ein Leben einer unbeteiligten Person in Gefahr gebracht zu haben.
Wenn es wirklich zu Deiner Verteidigung war, wird man Dich auch nicht bestrafen können.
Dein Hund war angeleint, seiner nicht. Somit wärst Du auf alle Fälle im Recht. Und die Bedrohung hätte ja Dir, nicht Deinem Hund gelten können, oder?