Wie und wann erfährt der Angezeigte von Fahrerflucht?
Wenn ich jemanden anzeige wegen Fahrerflucht (geringfügiger Sachschaden), Kennzeichen ist gesehen worden, derjenige ist wohl nochmal zurückgefahren und dann aber doch weggefahren (...schaden war erst nach wegwischen der Dreckschicht auf meinem Auto richtig zu erkennen), ich vermute mal derjenige dachte, es sei nichts passiert, ich will keinem böswillen unterstellen, ich hab selbst schon einige Bagatellschäden verursacht und weiß wie man sich dann fühlt.
Wann und wie erfährt der davon? Kommt die Polizei direkt nach Hause (Kennzeichen ist Landkreis nebenan) um zu sehen ob bei dem anderen auch Schäden sind oder kriegt der nach 1-2 Wochen erst post? und was erwartet denjenigen, bei einem geringen Schaden?
Ich überlege ob ichs nicht anders zu regeln ist als über ne Anzeige.
Danke euch!
5 Antworten
Die Polizei kommt üblicherweise sofort zu dem Verdächtigen, auch um evtl.noch frische Unfallspuren an dessen Fahrzeug anzuschauen bzw. beide Schäden zu vergleichen.
Wenn du selbst meinst, der Schaden an deinem PKW sei nur schwer zu erkennen gewesen, dann wird das Strafverfahren gegen den Verursacher evtl.eingestellt, weil er sich nicht vorsätzlich in Kenntnis eines Schadens entfernt hat. Eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit droht ihm aber auf jeden Fall.
ich nehme mal an, dass du jemanden suchst, dem du einen selbst verursachten schaden unterjubeln willst, gleichzeitig aber nicht möchtest, dass dieser bestraft wird!
Die Polizei nimmt den Schaden auf (Fotos und evtl. Lackreste) und wendet sich dann möglichst umgehend an den Schadensverursacher. Mein Sohn hat einen Nachbarn wegen Fahrerflucht angezeigt und die Polizei kam dann umgehend dort vorbei.
Da sich der gute Mann ja offensichtlich nicht bei dir meldet liegt eine Fahrerflucht vor. In der Regel wird die Pol wohl mal bei ihm zuhause vorbeischauen. Das hat den Vorteil, dass sie gleich vor Ort klären kenn, wer gefahren ist und was für ein Schaden entstanden ist.
Mir ist folgendes geschehen ich bin vor etwa 2 jahren bei der suche nach nem parkplatz gegen ein anderes auto gefahren da ich dies aber nicht bemerkt hatte fuhr ich nach hause und ging noch ins cafe als ich dann zu hause ankam berichtete mir mein bruder ich solle mich bei der polizei melden aber ich fahr mal nicht grad 5 minuten daheim hats schon geklingelt und die polizei hatte mich gebeten mit auf die wache zu kommen da aber die polizei in unserer gemeinde dafür bekannt ist von leuten falschausagen zu ihren vorteil verlangen bin ich nicht mit aufs revier gegangen da ich nach der fahrt im cafe 3 bier getrunken hatte vorher aber nichts ich hab dann an meinem wagen nachgesehen und da war nur eine sehr kleine schramme die ich schon lange hatte ich wurde aber trotzdem angezeigt und mir wurde der führerschein abgenommen pech nur für die polizei die die anklage gegen mich führten keine ahnung hatten das ich den besten anwalt kenne den es gibt ich hatte die polizeibeamten die an diesem tag zu mir kamen angezeigt wegen übler nachrede und falsche führung des protokoll gegen mich wo sie behauptet hatten ich hätte getrunken und drogen genommen ich hatte erfolg mit der anzeige gegen die beamten und sie wurden bei der polizei entlassen und mussten mir noch ne schöne fette entschädigung zahlen und die anderen die behauptet haben ich hätte ihren wagen beschädigt hab ich auch verklagt und die bekamen sogar eine gefägnisstrafe wegen falschausage vor gericht Fazit der geschichte ist ICH KANN NUR JEDEM RATEN WER AUF KOSTEN VON ANDEREN LEUTEN EIN NEUES FAHRZEUG BEKOMMEN WILL ODER DIE REPARATUR BEZAHLT BEKOMMEN MÖCHTE MUSS ES WENIGSTENS SO HINBIEGEN ALS SEI ES EINE VORFAHRT UNFALL ODER SO GEWESEN DENN LEUTE FÜR WAS BESCHULDIGEN OHNE BEWEISE DAS WIRD ECHT TEUER.