Fahrerflucht als minderjähriger?
Hallo Leute,
Zunächst einmal die Lage: Ich bin 17 jahre alt schüler, und habe seit 10monaten die fahrerlaubnis mit einer begleitenden Person. In einem Monat werde ich 18.
Vor gut ein paar stunden habe ich ohne Wissen meiner Eltern unser Auto genommen und bin mit meinem kumpel ein wenig rumgefahren. Bei einer Kurve hab ich meine Geschwindigkeit unterschätzt und wir sind in ein maisfeld gefahren. Dabei wurde der Zaun beschädigt. (Schaden ca. 100€) Da ich ohne begleitung war wollte ich die Polizei nicht verständigen. Wir sind schnell nach hause gefahren um von dort aus mit meiner Mutter zurückzufahren. Zuhause hatte ich allerdings nicht mehr den mumm mit meinen Eltern zu reden ( weil türkische Eltern sind strenger). Dann kam die polizei, da anscheinend ein Augenzeuge alles gesehen hat. Die Beamte sagte mir nur ich bin beschuldigter in einem Strafverfahren aufgrund Fahrerfluchts. Dann wollte sie mein Führerschein hat da bemerkt dass ich auch noch ohne begleitung gefahren bin. Später sind wir zum Bauern gegangen und ich habe mich entschuldigt und helfe morgen bei der Reperatur mit. Jetzt meine Fragen: Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Mit welchen Folgen muss der Fahrzeughalter(meine Mutter) rechnen? Kann ich auf eine Einstellung des Verfahren hoffen(aufgrund der Höhe des Schadens) Wie sieht es mit der Fahrerlaubnis aus? Ist eine kompletter Entzug oder eher ein Fahrverbot wahrscheinlicher? Entfällt bei Fahrerflucht zum Bauern gegangen habe mich entschuldigt und helfe morgen bei der Reperatur mit. Jetzt meine Fragen: Mit welchen Folgen muss ich rechnen? Mit welchen Folgen muss der Fahrzeughalter(meine Mutter) rechnen? Kann ich auf eine Einstellung des Verfahren hoffen(aufgrund der Höhe des Schadens) Wie sieht es mit der Fahrerlaubnis aus? Ist eine kompletter Entzug oder eher ein Fahrverbot wahrscheinlicher? Entfällt bei Fahrerflucht die Rechtsschutzversicherung?
Vielen Dank für die hilfreichen und kompetenten Antworten.
4 Antworten
Es wird auf einen Entzug der Fahrerlaubnis rauslaufen, da Straftaten die im Zusammenhang mit KFZ begangen werden so bestraft werden, § 69 StGB. Außerdem wird eine Sperre für das Erteilen einer Fahrerlaubnis verhängt. Dein Glück: Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Aber den Schein wirst du nochmal machen müssen.
Da du dir das Fahrzeug deiner Eltern genommen hast ohne das sie gesagt haben "ja mach ruhig" werden deine Eltern keine Strafe bekommen.
Wir können Dir hier viel erzählen und es wird dir nichts nutzen.Du brauchst einen Anwalt.
Hoffentlich wirst du bestraft und das nicht zu knapp! Wenn jemand mit 17 den Führerschein für begleitetes fahren gemacht hat, und nicht rafft das er ohne Begleitperson fahren darf! Ist im Hirn noch zu jung um überhaupt ein Fahrzeug zu führen!!!! Es hätte auch ein Mensch sein können oder euch wäre schlimmeres passiert! Ich habe für sowas kein Verständnis und hoffe das du ne gerechte Strafe bekommst!
Das Verfahren wird nicht eingestellt werden. Auch nicht, wenn du dich entschuldigst und bei der Reparatur hilfst.
Das war eine Verkehrsunfallflucht und das ist eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft verfolgt werden muss.
Was da jetzt auf dich zukommt, weiß ich nicht genau. Aber ich denke, es wird Punkte geben, eine empfindliche Geldstrafe, der Lappen ist erst mal für eine Weile weg und du wirst ein Aufbauseminar machen müssen.
Das Fahren ohne Begleitperson stellt einen schweren Verkehrsverstoß dar und führt zu Bußgeldern und Widerrufen der Fahrerlaubnis für die Klasse B. Die eingeschlossenen Klassen AM und L bleiben erhalten. Ebenso eine bereits vor der Klasse B erworbene Fahrerlaubnis der Klasse A1 für Kleinkrafträder bleibt erhalten.Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber oder die Bewerberin an einem Aufbauseminar (Nachschulung) nach § 2a Abs. 2 StVG teilgenommen hat.
Quelle: http://www.bf17.de/so-funktionierts/rechtliche-aspekte.html
"Glückwunsch", das wars mit dem Autofahren für die nächsten 6 Monate .....
Möglich. Aber das entscheidet der Staatsanwalt.
Ja ich hab gelesen dass 7 punkte eingetragen werden.
Geldstrafe ist in dem Fall doch sinnlos weil ich schüler bin und das meine Eltern bezahlen würden. Ich würd eher sagen sozialstunden oder?