Fremdes Auto angeblich mit der Autotür beschädigt, was tun?

12 Antworten

Für den Schaden ist deine KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig. Du solltest den Schaden dort melden. Diese wird die Ansprüche prüfen und dann die berechtigten Ansprüche erstatten und unberechtigte Ansprüche für dich abwehren.

Und nimm dir bitte ienne Anwalt.

Loroth  28.02.2020, 16:45

Soweit alles korrekt. Nur bitte das Thema mit dem Anwalt vorher mit der Versicherung abstimmen, weil man ansonsten auf den Kosten sitzen bleibt.

roschue  28.02.2020, 11:00

Du hast die Frage wohl völlig falsch verstanden. Die Fragestellerin sagt, sie war es nicht.

SiViHa72  28.02.2020, 11:01
@roschue

Die Gegenseite behauptet das Gegentel.

Pauli hat das schon korrekt verstanden.

Pauli1965  28.02.2020, 11:06
@SiViHa72

Danke SiViHa72:-)

Du wendest dich an deinen Versicherungsmenschen und sagst, dass du das nicht warst und du auch nicht willst, dass die dafür leisten soll.

Deine Kfz-Haftpflicht ist auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Quasi ein "umgekehrter" Rechtsschutz.

Loroth  28.02.2020, 16:51

@roschue Pauli1965 liegt hier richtig. Vielleicht hilft es, wenn man hier einmal bei den Begrifflichkeiten sauber bleibt: Auch wenn kein "Schaden" vorliegt, kann es sich sehr wohl um einen "Versicherungsfall" handeln. Und dies ist hier durch das Stellen von Schadenersatzansprüchen sehr wohl gegeben.

Die Bedingungen sind - wie Pauli gleichfalls hier korrekt wiedergegeben hat - hier eindeutig: Das Anzeigen eines solchen Versicherungsfalls ist eine vertragliche Obligenheit.

Ein Nicht-Melden des Versicherungsfalls ist dagegen sogar gefährlich, da die Versicherung die Regulierungshoheit hat und sehr wohl regulieren könnte, wenn der Geschädigte aus dem Gefühl der Unschuld heraus sich partout nicht äußern will.

roschue  28.02.2020, 11:01

Man muss sich nur bei der Versicherung melden, wenn sie was zahlen soll. Man muss sich nicht melden, wenn sie nichts zahlen soll.

Pauli1965  28.02.2020, 11:07
@roschue

Das siehst du falsch@roschue

roschue  28.02.2020, 11:08
@Pauli1965

Nein, wenn jemand anderer Ansprüche stellt, dann meldet sich die Versicherung von alleine. Ohne eigene Aussage zahlt sie sowieso nicht.

Pauli1965  28.02.2020, 11:10
@roschue

Quatsch. Du, als vermeintlicher Verursacher, musst es deiner Versicherung melden.

roschue  28.02.2020, 11:13
@Pauli1965

Richtig. Aber darum geht es in diesem Fall ja nicht.

Die Fragestellerin sagt sie war es nicht. Sie muss nichts melden. Sollte die Klägerin bei der Versicherung Ansprüche stellen, dann meldet sich diese von alleine.

Laberlutz  28.02.2020, 11:24
@roschue

Natürlich bei der Versicherung melden. Die wehren unberechtigte Ansprüche ab. Sie soll ja lt. "Unfallgegner" bezahlen.

roschue  28.02.2020, 11:26
@Laberlutz

Wie bereits gesagt, die Versicherung meldet sich sowieso. Hätte die Frau sich nicht bei der Fragestellerin gemeldet, dann wüsste sie ja gar ncihts von der Forderung.

Man kann einen Schaden bei einer Fremdversicherung melden unabhängig vom Versicherungsnehmer. Die Vers. meldet sich dann bei diesem.

Es tut mir ja wirklich leid, dass ich es besser weiß, aber es ist nunmal so. Die Fragestellerin muss nichts tun.

qugart  28.02.2020, 11:30
@roschue

Du meinst nur, du weißt es besser.

Die Versicherungsbedingungen sagen klar aus, dass der VN einen Schaden zeitnah melden MUSS. Zählt u.a. zur Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht.

Ein Schaden ist hier nicht der Blechschaden, sondern die Forderung zum Schadensersatz.

Auch ein Stichwort: Obliegenheitsverletzung

Näheres kann dir dein Versicherungsmensch erklären.

roschue  28.02.2020, 11:32
@qugart

In dem Punkt hast du recht. Wenn es einen Schaden gibt, muss man den melden.

Aber hier haben wir einen anderen Fall. Jemand behauptet etwas was schon mehrere Tage zurückliegt. Und die Fragestellerin schließt aus, dass sie es war.

Dann soll die Klägerin zur Polizei gehen, man muss nichts selbst tun.

qugart  28.02.2020, 11:34
@roschue

Es GIBT einen Schaden. Die Forderung zum Schadenersatz ist der Schaden der von der Kfz-Haftpflicht reguliert werden kann. Kann, nicht muss. An der Meldepflicht ändert sich da nix.

Wie gesagt, alles weitere erklärt dir dein Versicherungsmensch

roschue  28.02.2020, 11:35
@qugart

Also wenn ich jetzt behaupte, du hast gestern mein Auto beschädigt, dann gehst du zu deiner Versicherung und meldest das? Glaubst du doch selbst nicht.

qugart  28.02.2020, 11:40
@roschue

Nein. Nur wenn du forderst dass ich was bezahlen soll.

Wieso soll ich mich da selber drum kümmern wenn ich doch bereits eine Versicherung habe, die das für mich ohne zusätzliche Kosten erledigt?

Dafür hat man u.a. Versicherungen.

Melde es als erstes deiner Versicherung. Dabei bringst du dort zum Ausdruck, dass du dir keinerlei Schuld bewusst bist und zutiefst bezweifelst den Schaden verursacht zu haben.

Die Versicherung hat Gutachter an der Hand, die können eigentlich sehr gut belegen, ob eine Beschädigung am anderen Fahrzeug überhaupt von deinem Wagen stammen kann oder nicht. Die Silhouette deiner Tür hat so viele unterschiedliche Vorwölbungen und Vertiefungen durch Kanten, Sicken und Zierleisten, das alleine schon aufgrund der Höhe der Beschädigung sehr gut festgelegt werden kann, ob die Beschädigung von deinem Fahrzeug(typ) stammen kann. Darüber hinaus gibt es auch meistens Farbabrieb, der ebenfalls Aufschluss darüber geben kann, ob die Beschädigung von deinem Wagen stammen kann.

Ich würde der Versicherung gegenüber auch noch mal ausformulieren, dass du die Beschuldigung für sehr unglaubwürdig hältst, da du keinerlei Beschädigung bemerkt hast und die Fahrerin dich angeblich hat ziehen lassen, um dich erst im Nachgang zu beschuldigen.

T3Fahrer

Es gibt genug Leute, die versuchen mit so einer Masche an nen schnellen Euro zu kommen. Den Zahn musst du ihr ziehen.

Übergib das deinem Anwalt, fertig.
Sonst müssen eben Gutachter klären ob erwähnte Delle von deiner Tür kommen kann.
Eine Delle entsteht ja nicht durch leichtes anditschen, da muss schon etwas mehr Kraft dahinter sein, die sich natürlich auch auf deine Tür ausgewirkt hätte (Lackplatzer, etc).

Schaue Dir selbst den Schaden an ...... ob es technisch überhaupt möglich war .....

Melde den Schaden Deiner Versicherung .... dann sollen diese klären, ob es technisch überhaupt möglich war, dass die Delle durch Deine Autotüre am gegnerischen Fahrzeug verursacht wurde.