Fremdes Auto angeblich mit der Autotür beschädigt, was tun?
Hallo Leute :)
Vor ein paar Tagen hat sich folgende Situation zugetragen: Ich stand mit meinem Auto auf einem Parkplatz (und neben mir wohl ein anderes Auto, wobei ich mich nicht genau daran erinnern kann) nun meint die Halterin des nebenstehenden Fahrzeugs ich hätte beim aufmachen der Tür ihr Auto beschädigt (wobei ich auch hier nichts gehört habe und mir das eigentlich ja allein schon wegen dem Geräusch auffallen hätte müssen). Sie hat wohl zu der Zeit telefoniert und eine Bewegung des Autos gespürt und einen Knall gehört, sich wohl erst einmal nichts dabei gedacht. Sie hat sich aber trotzdem irgendwie mein Kennzeichen aufgeschrieben ist aber nicht aufgestanden um direkt die Sache vor Ort zu klären. Mir ist wie gesagt nichts aufgefallen und an meinem Auto gibt es ebenfalls keine Beschädigung. Sie meint nun die Delle sei meine Schuld und ich müsse das durch meine Versicherung klären, ich bin mir aber ziemlich sicher das ich ihr Auto mit der Tür nicht beschädigt hätte. Wie sollte ich nun am besten Verfahren?
12 Antworten
Für den Schaden ist deine KFZ-Haftpflichtversicherung zuständig. Du solltest den Schaden dort melden. Diese wird die Ansprüche prüfen und dann die berechtigten Ansprüche erstatten und unberechtigte Ansprüche für dich abwehren.
Und nimm dir bitte ienne Anwalt.
Soweit alles korrekt. Nur bitte das Thema mit dem Anwalt vorher mit der Versicherung abstimmen, weil man ansonsten auf den Kosten sitzen bleibt.
Du wendest dich an deinen Versicherungsmenschen und sagst, dass du das nicht warst und du auch nicht willst, dass die dafür leisten soll.
Deine Kfz-Haftpflicht ist auch dazu da unberechtigte Forderungen abzuwehren. Quasi ein "umgekehrter" Rechtsschutz.
@roschue Pauli1965 liegt hier richtig. Vielleicht hilft es, wenn man hier einmal bei den Begrifflichkeiten sauber bleibt: Auch wenn kein "Schaden" vorliegt, kann es sich sehr wohl um einen "Versicherungsfall" handeln. Und dies ist hier durch das Stellen von Schadenersatzansprüchen sehr wohl gegeben.
Die Bedingungen sind - wie Pauli gleichfalls hier korrekt wiedergegeben hat - hier eindeutig: Das Anzeigen eines solchen Versicherungsfalls ist eine vertragliche Obligenheit.
Ein Nicht-Melden des Versicherungsfalls ist dagegen sogar gefährlich, da die Versicherung die Regulierungshoheit hat und sehr wohl regulieren könnte, wenn der Geschädigte aus dem Gefühl der Unschuld heraus sich partout nicht äußern will.
Man muss sich nur bei der Versicherung melden, wenn sie was zahlen soll. Man muss sich nicht melden, wenn sie nichts zahlen soll.
Das siehst du falsch@roschue
Nein, wenn jemand anderer Ansprüche stellt, dann meldet sich die Versicherung von alleine. Ohne eigene Aussage zahlt sie sowieso nicht.
Quatsch. Du, als vermeintlicher Verursacher, musst es deiner Versicherung melden.
Richtig. Aber darum geht es in diesem Fall ja nicht.
Die Fragestellerin sagt sie war es nicht. Sie muss nichts melden. Sollte die Klägerin bei der Versicherung Ansprüche stellen, dann meldet sich diese von alleine.
Natürlich bei der Versicherung melden. Die wehren unberechtigte Ansprüche ab. Sie soll ja lt. "Unfallgegner" bezahlen.
Wie bereits gesagt, die Versicherung meldet sich sowieso. Hätte die Frau sich nicht bei der Fragestellerin gemeldet, dann wüsste sie ja gar ncihts von der Forderung.
Man kann einen Schaden bei einer Fremdversicherung melden unabhängig vom Versicherungsnehmer. Die Vers. meldet sich dann bei diesem.
Es tut mir ja wirklich leid, dass ich es besser weiß, aber es ist nunmal so. Die Fragestellerin muss nichts tun.
Du meinst nur, du weißt es besser.
Die Versicherungsbedingungen sagen klar aus, dass der VN einen Schaden zeitnah melden MUSS. Zählt u.a. zur Anzeige-, Aufklärungs- und Schadenminderungspflicht.
Ein Schaden ist hier nicht der Blechschaden, sondern die Forderung zum Schadensersatz.
Auch ein Stichwort: Obliegenheitsverletzung
Näheres kann dir dein Versicherungsmensch erklären.
In dem Punkt hast du recht. Wenn es einen Schaden gibt, muss man den melden.
Aber hier haben wir einen anderen Fall. Jemand behauptet etwas was schon mehrere Tage zurückliegt. Und die Fragestellerin schließt aus, dass sie es war.
Dann soll die Klägerin zur Polizei gehen, man muss nichts selbst tun.
Es GIBT einen Schaden. Die Forderung zum Schadenersatz ist der Schaden der von der Kfz-Haftpflicht reguliert werden kann. Kann, nicht muss. An der Meldepflicht ändert sich da nix.
Wie gesagt, alles weitere erklärt dir dein Versicherungsmensch
Also wenn ich jetzt behaupte, du hast gestern mein Auto beschädigt, dann gehst du zu deiner Versicherung und meldest das? Glaubst du doch selbst nicht.
Nein. Nur wenn du forderst dass ich was bezahlen soll.
Wieso soll ich mich da selber drum kümmern wenn ich doch bereits eine Versicherung habe, die das für mich ohne zusätzliche Kosten erledigt?
Dafür hat man u.a. Versicherungen.
Melde es als erstes deiner Versicherung. Dabei bringst du dort zum Ausdruck, dass du dir keinerlei Schuld bewusst bist und zutiefst bezweifelst den Schaden verursacht zu haben.
Die Versicherung hat Gutachter an der Hand, die können eigentlich sehr gut belegen, ob eine Beschädigung am anderen Fahrzeug überhaupt von deinem Wagen stammen kann oder nicht. Die Silhouette deiner Tür hat so viele unterschiedliche Vorwölbungen und Vertiefungen durch Kanten, Sicken und Zierleisten, das alleine schon aufgrund der Höhe der Beschädigung sehr gut festgelegt werden kann, ob die Beschädigung von deinem Fahrzeug(typ) stammen kann. Darüber hinaus gibt es auch meistens Farbabrieb, der ebenfalls Aufschluss darüber geben kann, ob die Beschädigung von deinem Wagen stammen kann.
Ich würde der Versicherung gegenüber auch noch mal ausformulieren, dass du die Beschuldigung für sehr unglaubwürdig hältst, da du keinerlei Beschädigung bemerkt hast und die Fahrerin dich angeblich hat ziehen lassen, um dich erst im Nachgang zu beschuldigen.
T3Fahrer
Es gibt genug Leute, die versuchen mit so einer Masche an nen schnellen Euro zu kommen. Den Zahn musst du ihr ziehen.
Übergib das deinem Anwalt, fertig.
Sonst müssen eben Gutachter klären ob erwähnte Delle von deiner Tür kommen kann.
Eine Delle entsteht ja nicht durch leichtes anditschen, da muss schon etwas mehr Kraft dahinter sein, die sich natürlich auch auf deine Tür ausgewirkt hätte (Lackplatzer, etc).
Schaue Dir selbst den Schaden an ...... ob es technisch überhaupt möglich war .....
Melde den Schaden Deiner Versicherung .... dann sollen diese klären, ob es technisch überhaupt möglich war, dass die Delle durch Deine Autotüre am gegnerischen Fahrzeug verursacht wurde.
Du hast die Frage wohl völlig falsch verstanden. Die Fragestellerin sagt, sie war es nicht.