Anbieter anzeigen?
Ich habe über eBay Kleinanzeigen von einem PRIVATEN Anbieter ein Geschirr für meinen Hund gekauft. Wenn es ankommt schicke ich den Verkäufern gern ein Bild um zu zeigen dass es angekommen ist und es passt etc (ja ist nun irgendwo meine Schuld). Dieser „private“ Anbieter hat allerdings eine gewerbliche Seite und hat dann auf Facebook auf der gewerblichen Seite das Bild was ich geschickt habe samt meinem Namen veröffentlicht! Ich habe dem nirgendwo zugestimmt! Was kann ich nun machen? Ein Hund ist leider ein Gegenstand im Auge des Staates. Gegen die Veröffentlichung meines Namens kann ich dennoch vorgehen oder? Wie seht ihr das?
8 Antworten
Sehr geeehrter Herr/Frau X,
ich habe gesehen, dass Sie das Bild, welches Sie von mir erhalten haben, als Werbung auf Ihrer Seite nutzen.
Ich habe Ihnen das Bild nur geschickt, damit Sie sehen, dass das Produkt unbeschädigt angekommen ist.
Da ich keiner anderen Verwendung zugestimmt habe, würde ich Sie bitten, mein Foto und meinen Namen aus Ihrer Internetpräsenz zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX
Hunde haben kein Persönlichkeitsrecht.
Aber: die Veröffentlichung deines Klarnnamens musst du ohne Einwilligung nicht dulden.
Zudem hast du nach wie vor das Urheberrecht am Foto.
Also: fordere mit exakter Fristsetzung die Entfernung von Foto und Namen ein und kündige an, im Falle eines erfolglosen Fristablaufs weitere Schritte bis hin zur Unterlassungsklage zu unternehmen.
Das sind aber alles zivilrechtliche Angelegenheiten; die Polizei hilft dir dabei nicht.
Dass Leute immer gleich mit "Anzeigen" kommen müssen.
Was ist so schwer daran, den Verkäufer anzuschreiben, und ihn erst einmal zur Rede zu stellen warum er das gemacht hat?
Vielleicht nimmt er es einfach raus ... oder gewährt dir nen Rabat für den nächsten Kauf oder sonst was.
Aber direkt mit Anzeigen kommen ohne zu reden ... ist so typisch DEUTSCH!
Deine Reaktion ist auch typisch DEUTSCH! 🙃
Deine Antworten sind typisch Schubladendenken und rassistisch mal ohne Witz
Verkäufer anschreiben und Ihn bitten den Namen und eventuell auch das bild zu entfernen.
Wenn er nicht reagiert oder antwortete kannst du im zweiten schreiben Bestimmter werden stichwort: DGSVO.
Ja, kannst du. Du musst einen Vorgang schaffen in dem du das bei der Polizei anzeigst
Wer hat gesagt dass ich nicht gefragt hab oder es nicht vor habe und diese Frage hier nur im „was wenn nicht“ Fall Eintritt hm? Ich hab sie nämlich angeschrieben und nett gefragt ob sie es löschen was sie getan haben. Also verpiss dich mal mit deinem kack Deutschland Vorurteil.