Ebay Kleinanzeigen, käufer sagt das ware defekt ist - Anzeige

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Zivilrechtlich haftest du bei vereinbartem Versendungskauf für den sachmängelfreien Übergang der Ware gem. Angebotsbeschreibung. Sind die behaupteten Sachmängel nicht benannt worden, hat die Käuferin Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag gem. § 323 BGB.

  2. Selbstverständlich kannst du diese Reklamation prüfen und die Geräte auf deine Kosten zurückgesandt verlangen, bevor du den Kaufpreis einschl. Hin- und Rücksendekosten erstattest.

  3. Die sind zivilrechtliche Ansprüche. Eine Strafverfolgung greift erst, wenn du dich bereichert hast - dein Drohung "Sie werden, da sie ja jetzt schon eine Anzeige machen, nicht einen Cent von mir wieder bekommen!" legt allerdings Vorsatz nahe, dass war ein Eigentor.

  4. Die betrogene Käuferinf kann Schadensersatz geltend machen, dann zahlst du die Differenz der Kosten vergleichbarer Geräte obendrein.

  5. An deiner Stelle würde ich kleine Brötchen backen, Rückerstattung nach Rücksendung auf deine Kosten zusichern und damit die Strafanzeige vom Tisch bekommen.

  6. Wie willst du beweisen, dass die Geräte von der Käuferin beschädigt wurden, um ihren Anspruch aus Sachmängelhaftung abzuwenden? Eben. Dein Disclaimer ist da nichts wert.

G imager761

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:45

Aber ich frage mich, wieso soll ich defekte Ware zurücknehmen? Die Ware wurde Sachgemäß verpackt und verschickt. Und die Dame sagte plötzlich das sie kaputt sind. Wieso soll ich jetzt die defekten iPods zurück nehmen, wenn sie heile verschickt wurden?

Wenn die Geräte bei der Dame defekt angekommen sind und keine Spuren eines Transportschadens vorhanden sind, muss davon ausgegangen werden, dass sie bereits in defektem Zustand verschickt wurden. Damit hast du ein Problem.

Weiterhin hast du dich an die getroffene Abmachung zu halten und innerhalb von 7 Tagen das Geld zurückzuüberweisen.

Auch der Ausschluss von Garantie und Rücknahme entbindet dich nicht von der Pflicht zur wahrheitsgemässen Artikelbeschreibung. Sofern du nichts anderes schreibst, sind die Geräte in funktionsfähigem Zustand zu übergeben. Die Beweislast liegt in diesem Fall bei dir.

Ob die Dame dich anzeigt oder nicht, spielt hier keine Rolle. Eine Anzeige bei der Polizei ist nur in strafrechtlicher Hinsicht relevant, hat jedoch auf die zivilrechtlichen Ansprüche keinen Einfluss. Auch vor dem Hintergrund der Anzeige würde ich dir raten, den Betrag zurückzuzahlen, da dies als Nachweis anzusehen ist, dass du keine Betrugsabsicht verfolgt hast. Die Dame hat reklamiert, du hast zurückgenommen und zurückgezahlt. Egal ob die Geräte nun defekt waren oder nicht, damit bricht die Anzeige in sich zusammen.

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:39

Warum soll ich defekte Ware zurücknehmen? Ich habe Funktionsvolle Ware verschickt. Wieso soll ich jetzt für den Betrag aufkommen, und defekte Ware zurücknehmen? Wieso soll ich ihr das Geld innerhalb 7 Tagen zurücküberweisen wenn sie selbst direkt nach 2 Tagen zur Polizei geht? Sie hat sich nicht an die Abmachung gehalten.

imager761  21.07.2014, 12:47
@iitaN011

Warum soll ich defekte Ware zurücknehmen?

Weil dich §§ 434, 323 i. V. m. 447 BGB dazu verpflichten.

Ich habe Funktionsvolle Ware verschickt.

Ds behauptest du, die Käuferin hat unmittelbar nach Übergabe defekte Geräte vorzuweisen. Und ohne Dispaly oder Ladekabel mögen die Geräte ja "funktionsvoll" Musik abpielen, sind aber dennoch als mangelhaft zurückzuehmen.

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:49
@imager761

Woher soll man wissen das sie nicht lügt? Es kann genauso sein das sie meine heilen iPods irgendwie kaputt gemach hat, oder sie hatte vorher schon 2 defekte iPods und hata sie gegen mein getauscht und möchte nun Ihre alten kaputten zurück geben?

Droitteur  21.07.2014, 12:51
@iitaN011

Ich würde vom polizeilichen Termin Abstand nehmen - es sei denn, du willst dir das unbedingt geben. Zumindest deiner Sachverhaltsbeschreibung nach hast du dir nichts zu Schulden kommen lassen.

Prinzipiell würde ich außerdem die Rücknahme ablehnen, wenn ich wirklich funktionierende Ware verschickt hätte - das wirst du selbst ja wohl am besten wissen. Ich gehe darauf aber nicht näher ein, da du dich mit der Rücknahme ja schon bereiterklärt hast. Einzig rate ich dir noch, deinen Käufer erst zur Rücksendung aufzufordern, bevor du das Geld zurückzahlst.

Droitteur  21.07.2014, 12:52
@iitaN011

So ist es. Unglücklicherweise hast du aber bereits zugestimmt.

Interesierter  21.07.2014, 12:53
@iitaN011

Wenn du behauptest, die Ware hätte bei Versand noch funktioniert, müsstest du das im Streitfall beweisen. Das wirst du wohl eher nicht können. Damit hast du mit der Durchsetzung von Ansprüchen grundsätzlich ein Problem, denn du hast dich durch den Kaufvertrag zur Lieferung von funktionierenden Geräten verpflichtet.

Wie würdest du die Sache sehen, wenn du der Käufer wärst, den vereinbarten Preis bezahlt hast und nun defekte Ware bekommst. Du würdest das doch auch nicht akzeptieren.

Stell dir vor, du wärst Richter und müsstest den Fall anhand der hier vorgetragenen Argumente entscheiden. Wie sähe dein Urteil aus? Bedenke dabei, dass die Beweislast für die ordnungsgemässe Leistungserbringung beim Verkäufer liegt.

Wenn du angekündigt hast, die Überweisung innerhalb von 7 Tagen vorzunehmen, musst du das auch tun. Ansonsten hast du die Vereinbarung einseitig gebrochen. Schickt sie dann die Ware zurück, würde das der Anzeige Substanz verleihen.

Du musst weiter 2 Dinge strikt voneinander trennen. Eine Anzeige hat nur in strafrechtlicher Hinsicht eine Bedeutung. Die Frage nach Rückzahlung oder nicht, ist jedoch ausschliesslich eine zivilrechtliche Forderung. Sie hat mit der Anzeige gar nichts zu tun. Durch die Anzeige wirst du von deiner Zusage der Rückzahlung nicht befreit.

imager761  21.07.2014, 12:54
@iitaN011

Bei deinen Kommentaren glaube ich eher an deine kriminelle Energie als die bei der Käuferin.

Du hast Rücknahe zugestimmt und Erstatung damit zu leisten. Wenn du mit Drohgbärden plöätzlich zurückrudertst, ist das deine sache:: Viel Spaß vor zwei gerichten, dass kostet dich hunderte und geht - da lehne ich mich weit aus dem Fenster, übel für dich aus.

Aber wem nicht zu raten ist, dem ist auch nicht zu helfen.

Droitteur  21.07.2014, 12:57
@Interesierter

Um das mal klarzustellen: Die Beweislast liegt hier nicht zu Ungunsten des Verkäufers. Dieser schuldet genau genommen die Übergabe an den Transportdienstleister. Wenn nun der Käufer geltend machen möchte, die Ware sei schon zu diesem Zeitpunkt defekt gewesen, muss in erster Linie er das beweisen.

Interesierter  21.07.2014, 13:00
@Droitteur

Ooops, das ist nicht korrekt.

Die Beweislast für die vertragsgemässe Beschaffenheit der Ware liegt beim Verkäufer. Er muss beweisen, dass er seiner Hauptleistungspflicht nachgekommen ist.

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 13:13
@Interesierter

Wieso wird in jedem Forum was anderes gesagt? Die einen sagen bei der Käuferin liegt die Beweispflicht, und ihr sagt sie liegt bei mir.

Ihr sagt ich habe die Vereinbarung gebrochen? Könnt ihr nicht lesen? Sie gab mir 7 Tage Zeit das Geld zu überweisen JEDOCH HAT SIE schon nach 2 Tagen eine Anzeige gemacht. Obwohl ich noch 5 Tage Zeit hatte das Geld zu überweisen?! Sie hat es gebrochen? Und wenn sie erst sagt ich habe 7 Tage Zeit, und macht erst dann eine Anzeige wenn das Geld innerhalb 7 Tagen nicht da ist. Doch sie hat schon nach 2 Tagen eine Anzeige gemacht, also hat sie sich nicht dran gehalten?

Droitteur  21.07.2014, 13:23
@Interesierter

Das ist grundsätzlich richtig, begegnet im Zusammenhang mit dem Versendungskauf allerdings offensichtlichen Schwierigkeiten - tatsächlich muss der Käufer die Lieferung nicht als Erfüllung annehmen, weshalb die Beweislast beim Verkäufer bleibt (danke, das habe ich wirklich übersehen >< ). Ich könnte mir aber vorstellen, dass die Anforderungen nicht allzu hoch sind.

Droitteur  21.07.2014, 13:26
@iitaN011

Ich habe was anderes gesagt, weil ich mich geirrt habe - und jetzt? Komm mal wieder runter 0o

Du kannst jeden fragen, wie er zu seiner Ansicht kommt, und den Weg selbst prüfen.

Zivilrecht und somit keine Zuständigkeit der Polizei!

Stand in der Anzeige das die Defekt waren oder das du es nicht weißt

bambinikart  23.07.2014, 08:57

Dann ist es Pech

bambinikart  21.07.2014, 12:12

War den der Versand versichert

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:14
@bambinikart

Nein war kein Verisicherter Versand

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:07

In der Anzeige stand das sie einwandfrei Funktionieren, was sie hier bei mir auch noch taten.

ruf die Polizei an und verlange das zu der Vorladung auch besagte Dame erscheint und die Geräte mitbringt. Nimm auch eine Kopie deiner Verkaufsanzeige mit, sowie alle Ausdrucke der E-Mail Korrespondens mit der Dame.

iitaN011 
Beitragsersteller
 21.07.2014, 12:11

Die Dame wohnt etwas weiter weg. Und den Nachrichten Verlauf wollte ich dem Polizisten am Mittwoch auch zeigen, habe den Dummerweise vor einigen Tagen gelöscht da ich dachte ich brauche ihn nicht mehr.