Wie findet Ihr "Outings" von Nazis?
Anhänger der "Antifa"-Szene prangern angebliche oder tatsächliche "Nazis" regelmäßig mit Plakaten in ihrem Wohn- und Arbeitsumfeld sowie mit Steckbriefen im Internet an. Dabei werden private Daten wie Name, Adresse, Handynummer usw. und vermeintliche Ansichten der Person veröffentlicht. Ziel ist die Person sozial zu isolieren. Was haltet Ihr von der Methode?
Hier ein anonymisiertes Beispiel:
58 Stimmen
20 Antworten
Ist das nicht überhaupt illegal?
Soziale Ächtung und Diffamierung IST doch eigentlich eine Taktik der ursprünglichen Nazis, oder? Das kann auch mal ganz schnell nach hinten losgehen, wenn man es normalisiert und es dann irgendwann einen selbst trifft.
Wir haben Gesetze! Soziale Ächtung und Diffamierung sind Mobbingstrategien, die auch etwas über den Ausführenden aussagen!
Üble nachrede und Verleumdung IST strafbar. (§186 und 187 StGB)
Das ist Verleumdung, Diffamierung und Beleidigung .. alles strafbar!
Mal ganz abgesehen davon ist es eine maximale Sauerei. Denn tatsächlich hat in Deutschland nach wie vor jeder das Recht darauf, die politische Meinung zu vertreten, welche ihm genehm ist.
https://www.goethe.de/de/spr/unt/kum/jug/som/20456247.html
Der Verfassungsschutz und die Polizei sehen diese Hass-Hetz Kampagnen mit Steckbriefen zu vermeidlichen "Nazis" begründet als äußerst problematisch an.
Wenn Bürger meinen eine Bürgerwehr gründen zu müssen, zu dürfen, dann wird damit das Gewaltmonopol des Staates untergraben und setzt zudem eine Kettenreaktion in Gang wo dann die Beschuldigten zu Gegenmaßnahmen ermuntert werden und denjenigen die Sie an den Internetpranger stellten uU auf die Finger klopfen.
Es ist der Volkssport linksextremistischer Gruppen: Mitglieder der rechten Szene bloßzustellen und sie im Internet zu öffentlichen Personen zu machen. Persönlichkeitsrechte sprechen sie ihren „Outing-Opfern“ ab. Die Devise lautet: „den Nazis das Leben zur Hölle machen“.
„Nazi-Outings“ sind zum Volkssport in der linksextremistischen Szene geworden. Persönlichkeitsrechte sprechen sie ihren „Outing-Opfern“ ab. Personen aus dem rechten Milieu hätten kein Recht auf Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit, lautet das Argument. Das gilt auch für Personen, die nur mutmaßlich der rechten Szene angehören.Straftaten, die aufgrund von Outings stattfinden, werden toleriert.
Wenn nicht gar durch die Veröffentlichung von Wohnort, Autokennzeichen oder Arbeitsplatz forciert und in gewisser Weise auch gefordert.Polizei und Verfassungsschutz sehen die Outings äußerst problematisch.
Und das mehr denn je. Denn im Zusammenhang mit diesen Aktionen stehen nicht selten weitere Straftaten. Extremismus, heißt es, dürfe nicht durch Extremismus bekämpft werden. Denn damit gehe zwangsläufig eine Umgehung des Rechtsstaats einher, weil die Methoden, die angewandt werden, selbst wieder Straftaten generierten.Dass zudem gerade die Autonomen Antifa-Gruppen, die sich selbst nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegten, sich in einer Art Selbstjustiz als Aufklärer aufspielten, gilt als Gefahr.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/linksextremismus-nazi-outing-1626811-p2.html
Linksextremismus Verfassungsschutz stuft "de.Indymedia" als Verdachtsfall einDie Internetplattform "Linksunten.Indymedia" wurde 2017 verboten. Nun wurde auch ihr Nachfolger vom Verfassungsschutz als linksextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-07/linksextremismus-linksunten-indymedia-internet-plattform-verdachtsfall-verfassungsschutz
Auf den Linksunten-Ding waren glaub auch Ausweise - bei nem Einbruch in nem AfD-Büro "beschlagnahmt" von den Linken - gepostet. Bilder davon.
Wer - wenn er sowas in solchem Umfeld postet - sich dann späte rausredet mit "ich hab ja niemanden aufgefordert" ... wenn da trotzdem Straftaten folgen und irgendwelche extremeren Leute jemanden ausfindig machen und ne Molly in die Bude werfen ... der muss natürlich trotzdem bestraft werden.
Da muss man viel genauer drauf achten. Das ist ja indirekt/unterschwellig Manipulation. So ähnlich wie Fake News - die auch niemanden direkt zu Straftaten aufrufen. Aber durch falsch vermitteltes Bild der Realität Leute anstacheln.
Es kommt ja zudem hinzu, dass Leute auch mal falsch verdächtigt werden können. (Hacker online treiben es mit "doxxing" da auf die Spitze - auch in andern Sachen als bei Nazis, Rechten. Vermeintliche Pädophlie wo man den falschen erwischte - ist hier z. B. problematisch.)
Im Grunde ist das doch Hetze. Wenn derjenige etwas strafrelevantes gemacht hat, kann man Anzeige erstatten und braucht niemanden an den Pranger zu stellen. Falls nicht, wozu soll das dann gut sein, dann lebt da irgendwo ein Nazi - warum auch nicht.
Was das Ziel ist halte ich grundsätzlich einmal für Spekulation.
Wenn man aber ehrlich ist muss man zugeben, dass diese Praxis auch eine bei Rechtsextremisten beliebte Methode ist, um Gegner zu diffamieren.
Gutheißen sollte man diese Art und Weise allerdings nicht, da sie Konflikte schürt und Unfrieden stiftet.
Wenn man aber ehrlich ist muss man zugeben, dass diese Praxis auch eine bei Rechtsextremisten beliebte Methode ist, um Gegner zu diffamieren.
Die Methode stammt aus der linken Szene und wurde dann von Rechten vereinzelt nachgeahmt. Da Linksextremismus aber gesellschaftlich kaum geächtet ist, ist das ziemlich sinnfrei.
Ob nachgeahmt oder nicht ist juristisch völlig unerheblich.
Daher ist dein Einwand vollkommen sinnfrei.
Ach so.
Warum diese Antwort in der Relevanz oder Bedeutsamkeit an erster Stelle hier erscheint, erklärt sich mir nicht von der inhaltlich sinnfreien Antwort.
Weder wird ein Ziel spekuliert mit seiner Fragestellung, noch wird "man aber ehrlich" nicht gefragt, ob diese Praxis auch bei Rechtsextremisten eine Methode ist, um Gegner zu diffamieren.
Allerdings kam doch noch im letzten Satz endlich die dick zu unterstreichende Aussage, die leider als Ergebnis in der Umfrage nicht auffindbar ist.
Das kommt auf die Umstände des Einzelfalles an. Wenn ein Foto verwendet wird und es sich nicht um eine Person der Zeitgeschichte handelt, liegt ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz vor. Bei unwahren Tatsachenbehauptungen ist eine Strafbarkeit als Verleumdung oder Üble Nachrede gegeben. Die Bezeichnung als "Nazi" kann im Einzelfall auch eine Beleidigung darstellen.