Heimlich gewerblich tätig? Wo melden?
Ich kenne jemanden der Computer repariert und dafür Geld verlangt. Das wäre ja in diesen Moment Gewerblich oder nicht. Dieser Typ stellt sogar bei ebay Kleinanzeigen entsprechende Artikel wie "Ich repariere Ihren PC schnell + günstig" und kennzeichnet sein Benutzerkonto als privat.
Kann, muss oder sollte ich diese Person melden und wenn ja wo sollte ich diese Person melden?
10 Antworten
Hallo Basti81, leider leben wir in einer Welt voller Neid und Missgunst. Das muss nicht sein. Jeder soll vor seiner eigenen Tür kehren. Neid mss man sich nämlich erarbeiten. So lange nicht klar ist das er tatsächlich schwarz arbeitet gilt die Unschuldsvermutung. Liebe Grüße, Peter
Dem Arbeitsamt, Finanzamt, Gewerbeamt.... Aber willst du wirklich so schäbig sein und ihn anzeigen?
Das ist typisch! Immer nur einen Neid schieben auf andere, weil man sonst kein Hobby hat.
Du scheinst selbst nicht arbeiten zu gehen, denn sonst würdest du - weil du Steuern zahlen musst - auch wollen, dass dieser Typ ebenfalls Steuern zahlen muss.
Außerdem kann schnell jemandem etwas passieren, wenn jemand ohne die nötige Qualifikation an elektrischen Geräten herum schraubt. Es hat ja schließlich einen Grund, dass Elektriker ein zulassungspflichtiges Handwerk ist.
Hallo Geo - als Gewerberatgeber bekommst du von mit ständig DHs aber hier möchte ich mal etwas relativieren.
Bei dem Verdienst braucht dieser Typ eh keine Steuern zahlen würde ich mal schätzen. Selbst wenn er ein Gewerbe anmelden würde, bräuchte er fürs PC-Schrauben keinen Qualifikationsnachweis.
Letztlich wäre es für ihn aber einträglicher und sicherer, das Ganze korrekt und legal abzuwickeln. Daher würde ich ihm stett einer Anzeige eher einen guten Rat zukommen lassen.
Zur Steuer magst du Recht haben. Zur Qualifikation bleibe ich aber dabei, dass das Reparieren von elektrischen Geräten - soweit es über den Austausch von Steckverbindungen hinausgeht - zum Handwerk des Elektriker bzw. Elektronikers gehört. Und das ist nach Anlage A zur HwO zulassungspflichtig (meisterpflichtig).
Sobald der Betreffende im gewerblichen Bereich (und da ist er) den Lötkolben anschmeißt, ist das illegale Handwerksausübung. Die Bußgelder sind da stets im vierstelligen Bereich.
Am PC lötet keiner. Das geht mit reiner Schrauberei-Steckerei. Ich mach das selbst gewerblich ohne jegliche Qualifikation.
Wenn du 100% sicher bist, dass diese Person nicht beim Finanzamt angemeldet ist, kannst du dich an dieses wenden. Nicht jeder der nebenberuflich tätig ist, muss auch ein Gewerbe anmelden. Beim Finanzamt aber immer!
Polizei
oder richtigerweise
Zoll, Abteilung Finanzkontrolle/Schwarzarbeit
Du kannst das ja mal dem Finanzamt stecken. Die wissen dann auch ob nicht doch eine Anmeldung für ein Kleingewerbe oder so vorliegt und ob sie reagieren müssen oder nicht.
Bis zu einer gewissen Grenze ist das glaube ich auch steuerfrei - aber die liegt ziemlich weit unten.
Also ich würde es machen! Ich mache nebenberuflich Fotograf und musste mich auch beim Finanzamt anmelden!