An welche Regeln müssen sich Zeitarbeitsfirmen halten, wenn es um die freien Tage geht?
Ich würde gerne wissen, wie und wann mich die Zeitarbeitsfirma darüber informieren muss, an welchen Tagen ich frei habe. Soweit ich weiß müssten die mich vier Tage vorher darüber informieren, ich weiß allerdings nicht auf welches Recht ich mich da beziehen kann. Ich würde gern wissen, worauf ich mich da beziehen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man ständig verfügbar sein muss. Vorschläge, wie ich denen ordentlich auf die Nerven gehen kann ohne gegen den Vertrag zu verstoßen würde ich begrüßen.
2 Antworten
Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Frage, wie weit ihm Voraus einem Arbeitnehmer sein Dienstplan mitgeteilt werden muss, an einer Bestimmung aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 2:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der
Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage
im Voraus mitteilt.
Das gilt auch z.B. für die Anordnung von Überstunden aus dringenden betrieblichen Gründen.
Diese Vorlaufzeit von 4 Tagen gilt selbstverständlich nicht für unvorhersehbare Notfälle.
Ich würde mich einfach mal an eine Gewerkschaft wenden.