Wie ist die "Woche" im Arbeitsrecht definiert - Montag bis Sonntag oder allgemeine sieben Tage am Stück?
Guten Morgen,
Es gibt hier gerade eine kleine Diskussion darüber wie die Woche im Arbeitsrecht definiert ist. Bzw. genauer wo die grenze zwischen zwei "60 Stunden Wochen" ist. Beziehen sich die 60 Stunden auf den Zeitraum von Montag bis Freitag oder auf die letzten sieben Tage? Macht ja einen Unterscheid ob man immer 6 + 1 + 6 + 1 oder 1 + 6 + 6 + 1 arbeitet. Beides mal hab ich von 14 Tagen zwar 12 arbeits- und 2 freie-Tage, nur einmal sind es 12 Arbeitstage am Stück und einmal "nur" zwei Blöcke a 6 Tage.
Kann mich jemand aufklären.
Edit:
Wir sind gerade auf Montage, die üblichen Regeln (Montag bis Freitag, 35 h) "fürs Büro" gelten also nicht :D
2 Antworten
Die Arbeitswoche wird vom Gesetz und ggf. von Tarifverträgen bestimmt. Der Sonntag ist gesetzlich arbeitsfrei. Die Arbeitswoche hat also max. 6 Tage. Wenn der Tarifvertrag zusätzlich den Samstag als arbeitsfrei deklariert, hat sie fünf Tage.
In solchen Fällen muss der Arbeitgeber für Sonntagsarbeit bei der Gewerbeaufsicht eine Sondergenehmigung beantragen. Wie die dann aussieht, kann ich natürlich nicht sagen.
diese begriffe gleiten seit einigen jahren . früher galt die sechstage woche in handel und handwerk .
Wir sind hier gerade auf Montage, da gilt eine Sonderregelung. Trotzdem muss man sich ja in den gesetzlichen Grenzen bewegen.