Amtsgericht nachlassangelegenheit?

2 Antworten

Wenn du keinen Kontakt zu der/dem Verstorbenen gehabt hast und wenn du auch nicht daran interessiert bist, ihn/sie zu beerben (etwa weil auch kein nennenswerter Nachlass zu erwarten ist, eher Schulden des/der Verstorbenen), teile das telefonisch oder in einem kurzen Schreiben dem Nachlassgericht mit und verzichte auf die Übernahme des Schlüssels. Im Grunde genommen, ist es sehr merkwürdig, dass das Gericht dir den Schlüssel anbietet, bevor übrjaupt festzustehen sein, dass du der Erbe bist bzw. dass du nicht die Erbschaft ausschlagen willst. Vorsorglich, um nicht die 6-Wochenfrist zu versäumen, könntest du auch persönlich um Nachlassgericht gehen und dort deine Ausschlagung "zu Protokoll der Geschäftsstelle" erklären.

Muffelchen17 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 08:27

Ja genau das meinte ich für mich klang dieses schreiben auch komisch

Man hat Dich als erbberechtigte Person ausfindig gemacht. Eine Person ist verstorben, Du weist, wer das ist und kannst, wenn Du das Erbe antreten möchtest, beim Nachlassgericht den Wohnungsschlüssel abholen. Wenn keine finanziellen Reichtümer wie Geld, Grundbesitz oder sonstiges Vermögen zu erwarten ist, würde ich das Erbe ablehnen, denn es könnten ja auch Schulden vorhanden sein und die Bestattungskosten kämen auch auf Dich zu.

Muffelchen17 
Beitragsersteller
 03.08.2021, 23:58

Ok also besteht die ausschlagungsfrist von 6 Wochen jetzt schon?

Reanne  04.08.2021, 00:00
@Muffelchen17

ja, ab dem Tag der Kenntnisnahme vom Tod des Erblassers.

Muffelchen17 
Beitragsersteller
 04.08.2021, 00:02
@Reanne

Ok ich bedanke mich für die schnelle Antwort