Tod meiner Mutter,Schwester meldet sich nicht wegen Erbe,was tun?
Meine Mutter ist vor etlicher Zeit bestattet wurden.Meine Schwester,welche die Vorsorgemacht hatte von ihr,meldet sich aber nicht wegen Erbe.Eine Telefonnummer habe ich nicht,also wir haben keinen Kontakt,aber meine Nummer hat sie und mein Vater,der mit ihr in engem Kontakt ist,auch.Meine Mutter war gesc hieden von meinem Vater und es gibt außer mir nioch eine schwester.Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll,weil ich noch nie in dieser situatin war.Ich weiß ja auch nicht was meine mutter noch besessen hat,außer teuren Porzellanfiguren Kronleuchter und eine Mütterrente die nachgezahlt werden müßte.Aber ich vermute das meine große schwester alles verschleppt hat,wegen der vorsorgevollmacht.Wie vermeide ich das ich schulden erbe?Kann ich schulden erben,wenn mich meine schwester nicht vom erbe in Kenntnis setzt?einen Anwalt kann ich mir momentan nicht leisten,aber ich weiß nicht wiees weiter geht in dieser Sache,weil ich gehört habe das man nur gewisse zeit zeit hat um erbe anzunehmen oder auszuschlagen.Hätte sie mich davon in Kenntnis setzen müssen,die schwester mit der vorsorgevollmacht?Was mache ich wenn sie sich auch in Zukunft nicht mehr meldet.Kann ich es dann dabei belassen,ohne das eine böse Überraschung kommt?
4 Antworten
Ich kenne das so, dass sich der Notar bei mir und meinen Geschwistern gemeldet hat. Du könntest dich kundig machen bei einer kostenlosen ersten Rechtsanwaltsauskunft, üblicherweise gibt es solche Angebote bei Gericht, man muss sich aber telefonisch anmelden. Vielleicht bekommst du auch bei der Notariatskammer Auskunft.
Wie vermeide ich das ich schulden erbe?
Sie könne die Erbschaft natürlich ausschlagen. Dann erben sie aber auch kein etwaiges Vermögen.
Hierbei ist es so, das Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, also den Tod der Mutter, ausschlagen können. Mit verstreichen der Frist können Sie nicht mehr ausschlagen und bleiben Erbe.
Nicht entscheidend für die Ausschlagungsfrist, ist ob sie Kenntnis von den anderen Erben oder des Nachlasswertes hatten.
Kann ich es dann dabei belassen,ohne das eine böse Überraschung kommt?
Nein, wenn Sie nicht ausschlagen bleiben Sie ja Erbe.
Eine Vorsorgevollmacht erlischt, wenn sie nicht ausdrücklich über den Tod hinaus gilt mit den Tod des Vollmachtgebers. Ferner können Sie die Vollmacht gegenüber der Schwester jederzeit widerrufen.
Entscheidend für Sie ist es, sich vor Ende der Ausschlagungsfrist ein grobes Bild über das Vermögen zu machen.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es die Möglichleit einer kostenlosen Rechtsberatung.
Dazu mußt du zum Amtsgericht, dort erhältst du den Schein dafür.
kostet dann nur einen kleinen Betrag.
Meine Mutter ist vor etlicher Zeit bestattet wurden.
Wie lange ist das denn her ? Ich rechne mal schlicht damit, dass du inzwischen durch Nixtun längs Erbe geworden bist...von was auch immer an Vermögen ODER Schulden.
Was die Schwester nicht kann: Vermögen einbehalten und dir nur Schulden hinterlassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbausschlagung#Frist_der_Ausschlagung
Erbschaft ist gewöhnlich mit dem Tod angefallen, also berechne die 6 Wochenfrist danach. Du wist deine Schwester anschreiben müssen und ihr eine Erklärung übers Vermögen abquetschen müssen, damit du noch rechtzeitig ausschlagen kannst.
Bestattet wurden am 8 Juni 2015