Tod meiner Mutter,Schwester meldet sich nicht wegen Erbe,was tun?

4 Antworten

Ich kenne das so, dass sich der Notar bei mir und meinen Geschwistern gemeldet hat. Du könntest dich kundig machen bei einer kostenlosen ersten Rechtsanwaltsauskunft, üblicherweise gibt es solche Angebote bei Gericht, man muss sich aber telefonisch anmelden. Vielleicht bekommst du auch bei der Notariatskammer Auskunft.

Wie vermeide ich das ich schulden erbe?

Sie könne die Erbschaft natürlich ausschlagen. Dann erben sie aber auch kein etwaiges Vermögen.

Hierbei ist es so, das Sie die Erbschaft innerhalb von 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls, also den Tod der Mutter, ausschlagen können. Mit verstreichen der Frist können Sie nicht mehr ausschlagen und bleiben Erbe.

Nicht entscheidend für die Ausschlagungsfrist, ist ob sie Kenntnis von den anderen Erben oder des Nachlasswertes hatten.

Kann ich es dann dabei belassen,ohne das eine böse Überraschung kommt?

Nein, wenn Sie nicht ausschlagen bleiben Sie ja Erbe.

Eine Vorsorgevollmacht erlischt, wenn sie nicht ausdrücklich über den Tod hinaus gilt mit den Tod des Vollmachtgebers. Ferner können Sie die Vollmacht gegenüber der Schwester jederzeit widerrufen.

Entscheidend für Sie ist es, sich vor Ende der Ausschlagungsfrist ein grobes Bild über das Vermögen zu machen.

Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, gibt es die Möglichleit einer kostenlosen Rechtsberatung. 

Dazu mußt du zum Amtsgericht, dort erhältst du den Schein dafür. 

kostet dann nur einen kleinen Betrag.

Meine Mutter ist vor etlicher Zeit bestattet wurden.

Wie lange ist das denn her ? Ich rechne mal schlicht damit, dass du inzwischen durch Nixtun längs Erbe geworden bist...von was auch immer an Vermögen ODER Schulden. 

Was die Schwester nicht kann: Vermögen einbehalten und dir nur Schulden hinterlassen.

Bachatatanzmaus 
Beitragsersteller
 13.06.2015, 13:22

Bestattet wurden am 8 Juni 2015