Rechtliche Betreuung und freie Arztwahl?

8 Antworten

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Guten Abend.

Die Frage an sich ist etwas seltsam. Du schreibst, dir wurde...

...kürzlich unfreiwillig ne rechtliche Betreuung für Gesundheitsorge und Aufendhaltbestimmung verpast.

Werfen wir nun einen Blick in § 1896 Abs. 1a BGB stellen wir fest, dass man dir gegen deinen freien Willen keinen Betreuer bestellen darf.

Jetzt haben mir mehrer Leute gesagt ich kann den Artzt nicht mehr ohne Erlaubnis vom Betreuer wechseln. Ich frag mich nur

    Wo stet das bitte?

Gegebenenfalls könnte eine Anordnung nach § 1903 Abs. 1 BGB getroffen worden sein, ein sogenannter Einwilligungsvorbehalt - das würde aber eine erhebliche Gefahr voraussetzen. Ob es eine solche Anordnung gab, kannst du nur selbst wissen. Grundsätzlich brauchst du aber keine Einwilligung des Betreuers, um den Arzt zu wechseln. Also mach dir mal keine Sorgen. Ich an deiner Stelle würde es einfach versuchen und mir nicht so viele Gedanken darüber machen, was mir "mehrere Leute" gesagt haben. Auch die können schließlich irren.

Liebe Grüße

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 20:05

Dankeschön! Endlich mal was vernünftiges. Die Klinik hat wohl ein Attest geschriben gehabt das ich nicht zur freien Wilenbildung fähig bin. Aber die kennen mich halt auch nur von wo ich kaum ansprechbar bin....

Premados  26.08.2018, 20:12
@Kerosine

Achso. Na dann war's ja nicht gegen deinen Willen, sondern du hattest einfach keinen Willen zu dem Zeitpunkt :D 

Aber wenn du jetzt nun wieder ansprechbar bist und in der Lage, deine Angelegenheiten zu regeln, könntest du ja mal beim zuständigen Gericht nachfragen, ob sie den Betreuer nicht mal entlassen wollen.

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 20:16
@Premados

Wow endlich jemand wo sinnvollen Rat gibt. Tausend Dank!

Die Anhörung beim Richter hat ich halt schon vorelzten Donerstag. Der hat nach dem Brief der Klinik und allem gemeint das will er nicht verantworten das soll das Landgericht entscheiden. Den WIederspruch mach ich auch aber vmtl dauert der länger als das halbe Jahr wo die Betreuung angeordnet ist

Premados  26.08.2018, 20:27
@Kerosine

Sehr gerne, meine Familienrechtsvorlesungen waren dann immerhin nicht umsonst - lol. Ja, also wenn die Betreuung sowieso nur auf Zeit ist, dann warte am besten einfach ab, bis sie vorbei ist. So riesig sind die Nachteile ja sowieso nicht, du kannst alle deine Entscheidungen selbst treffen, ohne vorher den Betreuer fragen zu müssen. Und wenn die Betreuung auch noch befristet wurde, gehe ich mal schwer davon aus, dass es keine Anordnung nach § 1903 Abs. 1 BGB gegeben hat, insofern kannst du dir ziemlich sicher sein, dass der Betreuer in keiner Angelegenheit das letzte Wort hat. 

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 20:30
@Premados

Nein kein Einwilligungsvorbehalt, sorry hät ich natürlich dazu schreiben solln. Hintergrund der Frage ist das die Klinik halt will das mich der Betreuer zu ner Therapie Entgiftung oder sonstigem längeren Aufendhalt zwingen soll und ich dem keine Munition in der nächsten Zeit geben will.

Premados  26.08.2018, 20:43
@Kerosine

Ein solcher Zwang zu längerem Aufenthalt kommt einer freiheitsentziehenden Maßnahme gleich, für die es über § 1906 BGB sehr strenge Voraussetzungen gibt.

Wenn es keine Suizidgefahr oder die Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens gibt, dann darf ein Betreuer dich auch nicht zwingen, dich an einem bestimmten Ort aufzuhalten.

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 20:57
@Premados

Strenge Vorausetzungen ja, aber schwächer als ein PsychKG und das hab ich leider schon oft genug gekrigt ;-)

Premados  26.08.2018, 21:04
@Kerosine

Okay, in dem Bereich kenne ich mich nicht aus. Naja, viel Glück für die Zukunft und gute Genesung wünsch ich dir! (:

Kerosine 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 08:20
@Premados

Nur noch ein kleiner Kommentar vlt intrsierts dich:

Du scheinst ja Jura studirt zu haben oder so aber nicht ganz zu wissen wie das in der Praxis abläuft. Auf diesen Paragraf mit dem freien Willen hoffen immer auch viele psychisch kranke. Es ist nur so das dein Wille nur als frei gilt wenn du Krankheitseinsicht in deine Krankheit hast. Aber selbst wenn du genau sagen kannst was du hast hilft das nicht immer. Wenn du nämlich nicht machst was die Klinik will können die sagen das zeigt du hast nicht genug Krankheitseinsicht und deshalb keinen freien Willen.

Nur noch meine Erfahrung aus der Anwendung vom ganzen ;-)

Premados  27.08.2018, 11:15
@Kerosine

Ich habe zwar noch keine Praxiserfahrung, dafür habe ich mich aber mit langjährigen Praktikern unterhalten.

Beim freien Willen im Zusammenhang des § 1896 BGB geht es um keine Krankheitseinsicht oder dergleichen, es geht rein um das Verständnis, was eine Betreuung bedeutet. Das geht sogar so weit, dass sich Richter mit geistig schwer Behinderten zusammen setzen und so gut es geht versuchen ihnen zu erklären, was ein Betreuer macht und dann zu ergründen, ob das positiv oder negativ aufgefasst wird.

Wenn du in der Lage bist, im Verständnis dafür, was eine Betreuung ist eine Meinung kundzutun, wird auch keiner einen freien Willen anzweifeln. Ganz egal, wie es um deine Krankheit steht. Der Betreute wird immer persönlich gefragt.

Wenn du in nem komaziösen Zustand im Krankenhaus liegst ist das natürlich wieder ne andere Geschichte. Da nen Betreuer zu bestellen halte ich auch nicht für sinnvoll, in solchen Fällen nimmt man eigentlich eher einfach eine Pflegschaft.

Aber sei‘s drum, das ist jetzt Haarspalterei. Ich kenne nicht den ganzen Sachverhalt und sowas über gutefrage zu beurteilen ist auch immer ne schwierige Angelegenheit.

Kerosine 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 16:20
@Premados

Wow. Ich mein einfach nur wow.

Beim freien Willen im Zusammenhang des § 1896 BGB geht es um keine Krankheitseinsicht oder dergleichen, es geht rein um das Verständnis, was eine Betreuung bedeutet. Das geht sogar so weit, dass sich Richter mit geistig schwer Behinderten zusammen setzen und so gut es geht versuchen ihnen zu erklären, was ein Betreuer macht und dann zu ergründen, ob das positiv oder negativ aufgefasst wird.

Sorry wir sind jetzt nur beim Labern aber wenn das ist was Juristen wirklich denken dann erklärt das so unglaublich viel. Ich frag mich immer wenn so Skandale wie der Mollath oder die Haasenburg oder so sind warum sich die Leute über Sachen die in der Psychatrie so alltäglich sind so auf regen aber wenn selbs Experten tatsächlich so einen Blödsinn denken dann wird mir echt einiges klar.

Entschuldige also bitte aber da mus ich dir doch mal ein zwei Sachen erzählen einfach nur das dus vlt mal mal in nem Gespräch mit Kollegen sagen kannst.

"Freier Wille" heist in der Psychatrie wirklich Krankheitseinsicht. Kanns du googlen da giehbts genug Urteile zu. Hier ist eins vom BGH:

https://www.jurion.de/urteile/bgh/2017-10-18/xii-zb-336_17/

Und Krankheitseinsicht kann man dir auch absprechen wenn du ganz genau sagen kannst was du hast. Überleg doch mal:

Die Unterbringung nach 1906 wo du angesprochen hast darf ja auch nicht gegen den freien Willen gemacht werden. Diese Unterbringung kann ein paar Wochen oder Monate in der Psychatrie sein oder ein oder aller aller meistens zwei Jahre in einem geschlossenen Heim.

Es giehbt in Deutschland ja viele tausend unschuldige psychisch Kranke geistig behinderte oder Alkohol und Drogensüchtige wo für viele Jahre oder immer in so geschlossenen Heimen eingesperrt sind. Ganz viele von denen sind spetziel für Borderlinerinnen wie mich. Hier nur ein Beispiel von ganz ganz vielen:

https://www.hausaufderhardt.de/

Jetzt denk dran: Alle Borderlinerinnen wissen ganz genau was sie haben. Das gehört zur Krankheit. Ich hab genug von so Beschlüsen gelesen. Die Frauen werden ja immer von ihren BEtreuern in die Psychatrie gesperrt bis der Heimplatz frei ist und die Insassinen in der Psychatrie lesen gerne die Beschlüse von einander so wie Knackis ihre Urteile lesen ;-)

Da steht dann immer etwa so ein Absatz drin:

"Frau X kann für die meisten BEreiche ihres lebens klar ihren Willen frei bilden. Lediglich in Bezug auf die Unterbringungsnotwendigkeit ist ihre Fähigkeit zur freien Wilensbildung krankheitsbedingt eigschränkt was sich daran zeigt das die die offensichtlich angezeigte Unterbringung völlig ablehnt"

Keine von diesen Frauen würde dir irgenwie ungewöhnlich vorkommen wenn du sie auf der Strase trefffen täts genau wie du bei mir nicht denken täts das mit mir was nicht stimmt wenn du bei mir an der Kassse was kaufen würdest ;-)

Genau so ists bei den Betreuungen. Ich denk sogar die meisten von Berufsbetreuern werden gegen den Willen der Betreuten geführt.

So das wars. Entschuldige bitte nochmal den Aufsatz , aber wenn selbs bei Juristen so wenig Verständnis für dieses §$%&@ System wo ich mein ganzes Leben drin stek giehbt dann ist das echt nur deprimierend.

Und diese Pflegschaft wo du von redest giehbts seid 26 Jahren nicht mehr ;-)

Premados  27.08.2018, 17:31
@Kerosine

Ok, joa das Urteil kannte ich jetzt noch nicht, aber ich studiere auch erst seit nem Jahr.

Pflegschaften gibt es wohl, sind in §§ 1909 ff. BGB geregelt.

Kerosine 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 18:17
@Premados

Ja aber was du meinst für Leute wo im Koma liegen ist die Gebrechlichkeitspflegschaft die wurde 1992 mit der Vormuntschaft zur BEtreuung zusammen gelegt. Sorry ich bin mittlerweile ein bischen "Knastanwältin" für die Psychatrie (siehe meine Antworten hier) ;-)

Und entschuldige nochmal das unaufgefordete Manifest. Das war natürlich nicht gegen dich gerichtet. Das Tema regt mich nur mein halbes Leben (buchstäblich! seit ich 13 bin) auf und so viele Leute sagen halt so Zeug wie das ist alles besser geworden und niemand bleibt mehr als ein paar Wochen in der Psychatrie und so da werf ich gern Fakten ein ;-)

Premados  27.08.2018, 19:18
@Kerosine

Nene, meinte nicht die Gebrechlichkeitspflegschaft. Ganz normale Abwesenheitspflegschaft nach § 1911 Abs. 2 BGB, für die Vermögenssorge während dem Koma, mehr braucht man da ja auch nicht. 

Ohje, dass du schon so lange Behandlung brauchst tut mir natürlich leid für dich. Psychische Krankheiten sollten in der Gesellschaft ernster genommen werden.

Kerosine 
Beitragsersteller
 27.08.2018, 19:47
@Premados

Ach so. Siehst du hab ich wieder was gelernt ;-)

Und das ist net aber Leit tun mus dir gar nichts. Ich hab mein Leben so gelebt wie ich es wollte und bin jetzt ziehmlich zufrieden. Aus der Lage jetzt werd ich mich raus kämpfen wie ichs oft gemacht hab ;-)

Weil hier so unglaublich viel Blödsinn geschriben wurd sag ich jetzt noch wie das ausgegangen ist. Ich war heut nähmlich beim neuen Hausartzt:

  • Selbs zahlen war überhaupt kein Problem! Ich must nich mal ne Karte zeigen. Die ham zwar gefragt aber ich: "Ich hab grad keine ist das nich eh egal ich bin doch privat?" -> 0 Prob
  • Auch ein "heikles" Rezept war kein Problem wenn du wustest was du sagen must. Hab zwar nicht ganau das Präperat gekrigt wo ich wollt aber na genug dran.
  • Rechnung gleich ging auch: "Könn sie mir die gleich aus drucken ich wollt eh gleich Rechnungen einreichen" -> kein Problem
  • Kosten: 34 irgenws fürn Artzt nochmal 30 für Medis -> Das kann ich Betreuer-sicher alle paar Wochen bis wasweisich machen

Das nur für alle wo die Frage später lesen😁👍🎉

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wäre es auf Grund deiner Erkrankung nicht sinnvoll dich mal mit deinem Betreuer zu unterhalten?  Dieser ist doch nicht gegen dich, er ist doch da um dir zu helfen.

Und wenn du ihm deine Gründe offen legst, deinen Arzt zu wechseln, wird er dir auch dabei helfen.

Zu deinen Fragen wo das steht? 

Muss es denn irgendwo stehen.

Auch die Behandlung eines Arztes ist doch nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Tatsache ist doch, dass du auf Grund deiner Erkrankung -  BPS zumindest zeitlich gesehen Hilfe benötigst.

Ich vermute, dass manche User hier keine Ahnung davon haben, und daher etwas aggressiv reagiert haben und deshalb setze ich mal einen Link:

https://www.neurologen-und-psychiater-im-netz.org/psychiatrie-psychosomatik-psychotherapie/stoerungen-erkrankungen/borderline-stoerung/was-ist-eine-borderline-persoenlichkeitsstoerung-bps/

Kerosine 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 17:50

Gantz davon abgesehen: Die ärtztliche Behandlung ist in unzeligen Paragrafen geregelt. Und wenn jemand in meine Rechte eingreifen will dann soll das aber besser irgen wo in nem Gesetz stehn!

Unterfranke61  05.09.2018, 12:07
@Kerosine

Mit anderen Worten, du hast keine Hilfe nötig und weißt alles besser.

Weshalb stellst du dann hier überhaupt Fragen?

Trotzdem noch eine Anmerkung!

Ich bin echt schon lang in der Psychatrie unterwegs und ich weis das ein Betreuer für viele wo nichts gebacken krigen ne grose Hilfe sein kann grad gegen Ämter und so.

Und gerade dies trifft auf dich zu!

Kerosine 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 14:21
@Unterfranke61

Ich weis besser wie ich mein Leben leben will. Jura studirt hab ich nicht. Ich frag hier um den Betreuer besser sabotiren zu können.

Mit Formularn oder dem Geld hab ich kein Problem und das ist ja das einzigste wo ein Betreuer helfen und nicht schaden kann.

Unterfranke61  05.09.2018, 15:40
@Kerosine

Du hast mit der Deutschen Rechtschreibung starke Probleme!

Kennst dich nicht mit Gesetzen und auch nicht mit Behörden aus!

Und daher benötigst du einen Betreuer, der dir bei allen wichtigen Entscheidungen behilflich ist und dich auch berät.

Für deine Krankheit sind Ärzte da - der Betreuer muss dir die Möglichkeit geben, diese Ärzte aufzusuchen.

Und wenn dir dein Betreuer nicht behagt, dann nehme Kontakt mit dem Betreuungsgericht (im Amtsgericht) auf und beantrage, dass man dir einen anderen Betreuer zuweist.

Deine Gründe weshalb, es mit dem derzeitigen Betreuer nicht funktioniert, kannst du ja dann mitteilen.

Kerosine 
Beitragsersteller
 05.09.2018, 16:00
@Unterfranke61

Nimand kennt sich mit Gesetze aus auser Fachleute! Für Rechtschrreibe nehm ich google wenns wichtig ist. Und mein Betreuer hat mich noch nih gesehn und wird das auch nicht.

Unterfranke61  05.09.2018, 16:02
@Kerosine

Dann solltest du aber sofort damit anfangen und deine Texte auf Rechtschreibung überprüfen.

Denn sonst lernst du es nie!

Kerosine 
Beitragsersteller
 03.09.2018, 17:44

Ich will und brauche keine Hilfe. Vor allem seh ich nicht wie eine Betreuung für Gesundheitssorge überhaupt ein Hilfe sein kann. Guck mal:

Ich will zum Artzt -> ich geh zum Artzt. Betreuer unnötig

Ich will nicht zum Artzt, Betreuer denkt auch ich mus nicht -> ich geh nich zum Artzt. Betreuer unnötig.

Ich will nicht zum Artzt, Betreuer denkt aber ich mus -> keine Hilfe sondern eine riesen Gefahr für mich!

Ich bin echt schon lang in der Psychatrie unterwegs und ich weis das ein Betreuer für viele wo nichts gebacken krigen ne grose Hilfe sein kann grad gegen Ämter und so.

Aber ich seh echt nicht wie eine Betreuung nur für Gesundheit und Aufendhalt für igen was andres als Gewalt gegen die Betreute da sein kann.

Mein bisheriger Plan ist schon das ich jeden Kontakt verweigere und dann als unbetreubar gälte (gogle mal, das giehbts echt).

Und nun sei bitte so ehrlich zu Dir selbst und frage Dich warum man Dir für den Bereich Gesundheit einen Betreuer an die Seite gestellt hat. So etwas geschieht nun nicht so ohne weiteres.

Ich gehe ( noch ) davon aus, dass Du Deine Gesundheitskarte hast und somit jederzeit auch einen anderen Arzt aufsuchen kannst und der Betreuer wird ohne Notwendigkeit auch keine Möglichkeit haben irgendwelche abrechnungstechnischen Auskünfte seitens der GKV zu erlangen.

http://www.betreuungsrecht.de/aufgabenkreise-des-betreuers/gesundheitssorge.html

https://buergerratgeber.de/gesundheitssorge/

SaniOnTheRoad  26.08.2018, 17:08

Dass es hier keine EInsicht gibt, hatten wir schon gefühlt ein dutzend mal...

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 17:10

Ah siehst du! Du sagst wieder was andres... Es ist echt schwer vernünfitge Infos darüber zu finden...

Und nun sei bitte so ehrlich zu Dir selbst und frage Dich warum man Dir für den Breich Gesundheit einen Betreuer an die Seite gestellt hat.

Ähhhh.... weil ich BPS und Polytoxikomanie hab, keine Therapie will und die Klinik nach der zigdutzendsten Aufnahme die Schnauze voll hatte ;-)

wilees  26.08.2018, 17:22
@Kerosine

Gut nachvollziehbar.

Ich habe jetzt jetzt einmal in Deinem Profil ein wenig "quergelesen". Wenn ich nun ehrlich bin: wäre ich Dein Betreuer - würde ich Deine Versichertenkarte einziehen und jeweils am Quartalsanfang der Dich behandelnden Arztpraxis zum Einlesen vorlegen. Ende der Fahnenstange - damit wären Dir sehr viele Möglichkeiten entzogen.

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 17:25
@wilees

Schon. Wenn das legal ist (gäb immer noch die Möglichkeit selbst zahlen). An mein Eigentum darf er mit diesen Aufgabekreisen aber ja wohl nicht ran und die Karte gehört mir ja...

wilees  26.08.2018, 17:28
@Kerosine

Die Karte gehört im juristischen Sinne nicht Dir - sie weist lediglich Deinen Versichertenstatus nach.

Auch Privatversicherte haben i.d.R. eine Versichertenkarte, welche sie in der Praxis vorlegen müssen.

Kerosine 
Beitragsersteller
 28.08.2018, 18:59
@wilees

Siehe meine Antwort☺️😉

Wo stet das bitte?

Zum Beispiel hier: http://www.betreuungsrecht.de/aufgabenkreise-des-betreuers/gesundheitssorge.html

Zitat: "Der Aufgabenkreis der Gesundheitssorge umfasst alle Bereiche der Medizin, d. h. innerhalb dieses Aufgabenkreises hat sich der Betreuer in jeder Hinsicht um die gesundheitlichen Belange des Betreuten zu kümmern."

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 16:58

"Kümmern" heist nicht alleinige Entscheidung... das müste noch woanders stehen.

(Auserdem ist das ein Artikel kein Gesetzt)

SaniOnTheRoad  26.08.2018, 16:59
@Kerosine

Ist es auch nicht - bei der Entscheidung soll bzw. muss der Patientenwille mit einfließen. Nur in begründeten Fällen darf davon abgewichen werden.

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 17:01
@SaniOnTheRoad

Klar. Trotzdem seh ich nicht ob er mir den Wechsel vom Artzt verbieten darf und erst recht nicht wie er das kann....

SaniOnTheRoad  26.08.2018, 17:03
@Kerosine

Er ist derjenige, der dich rechtskräftig in den genannten Aufgabenbereichen vertreten darf (bzw. muss) - im Zweifelsfall hat er das letzte Wort.

Grundsätzlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arztwechsel dermaßen große Wellen schlagen kann...

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 17:05
@SaniOnTheRoad

Schon. Aber ich bin ja total dagegen und lehne jeden Kontakt mir dem Betreuer ab. Ich seh halt nicht was mich daran hindert in ne Praxis zu spaziren wo der Betreuer nicht kennt

SaniOnTheRoad  26.08.2018, 17:07
@Kerosine

Klar, warum auch vernünftig und kooperativ sein, wenn man auch wegen jedem Muckefuck Stress schieben kann?

Die Betreuungsgerichte sind ja dafür bekannt, dass sie einfach wahllos gesetzliche Betreuungen anordnen...

- ich beende die Diskussion an der Stelle einfach mal, da wir sie schon oft genug geführt haben

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 17:12
@SaniOnTheRoad

Niemand zwingt dich was zu schreiben. Meine Frage hast du aber auch nicht beantwortet, weder zu 1. noch zu 2.

Und ich weis halt was ich will und suche dazu Infos. Es bringt nichts zu antworten: "Wolle halt was andres"

LouPing  26.08.2018, 19:40
@Kerosine

Meine Güte Kerosine. Warum akzeptierst du nicht endlich vorerst eine Betreuung gestellt bekommen zu haben.

Deine ständigen Zickereien bringen dich nicht weiter, niemand bekommt grundlos eine derartige Anordnung.

Verweigerst du weiterhin jegliche Zusammenarbeit schießt du dir nur selber ins Knie. Alle Vorfälle werden sorgsam dokumentiert- machst du keine Fortschritte verlängert sich die Auflage Monat für Monat.

Merke:

Deine Betreuung kennt die Gesetze und Vorschriften, auch werden die Leute kontrolliert und müssen Rechenschaft über den Verlauf ablegen. Höre auch dich als Opfer zu feiern und nutze deine Energie um endlich auf die Füße zu kommen!

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 19:46
@LouPing

Opfer zu feiern? Ich suche mir hier grade meine Waffen zusammen ;-)

Und das stimmt nicht die Betreuung wird nicht Monat für monat verlängert. Sie können die vorläufige nur einmal für ein weteres halbes Jahr verlängern dann brauchen sie ein Gutachten. Wenn ich weis was ich hab mus die dann eingestellt werden. Es reicht das aus zu sitzen

LouPing  26.08.2018, 19:48
@Kerosine

Das war eine geläufige Redewendung!

Waffen? - mache dich nicht lächerlich. Je sturer du dich verhälst um so länger bleibst du unter Betreuung. Dein Intellekt steht in keinem Verhältnis zu den Anforderungen eines Betreuers.

Werde endlich erwachsen.

Kerosine 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 19:50
@LouPing

Weist du aus wieviel Einrichtungen ich schon raus geflogen bin wo mir genau das gesagt haben? Je sturer du bist desto länger bleibst du hier.... Vier Tage später war ich drausen ;-)