Amt hat zu wenig gezahlt
Hallo,
ich hoffe jemand kann mir einen Tipp geben. Ich bin 23 und beziehe seid 2 Jahren aus gesundheitlichen Gründen ALG 2. Bei meiner ersten Bewilligung der Leistungen ist mir aufgefallen, dass ich nur 306 statt 382 Euro bekomme. Daraufhin bin ich zum Jobcenter und habe nachgefragt wie das sein kann. Dort sagte die Sachbearbeiterin mir, dass es daran liegt, da ich unter 25 ausgezogen bin. Ich habe das dann als richtig akzeptiert, weil ich dachte sie kennt meine Akte und die Gesetze. Ich bin dann von einem Leistungsbezirk in einen anderen gezogen und habe somit den Geschäftsbereich gewechselt. Die neue Sachbearbeiterin hat die Leistung so übernommen, was für mich dann ja klar war.
Nun hat allerdings eine andere Sachbearbeiterin, die ich als Vertretung hatte, gemerkt, dass ich 2 Jahre lang zu wenig gezahlt bekommen habe. Der niedrige Regelbedarf gilt nur für unter 25 Jährige im Haushalt der Eltern oder ohne Zustimmung Ausgezogene. Dies trifft beides nicht auf mich zu, daher steht mir der volle Satz zu.
Ab diesem Monat bekomme ich nun den vollen Satz.
Allerdings weiß ich jetzt nicht, wie viel und ob ich Geld, dass ich zu wenig gezahlt bekommen haben, zurückfordern kann.
Dass ich jetzt erst mal einen Antrag stellen muss weiß ich. Ich will mich nur vorab informieren.
Kennt sich jemand zufällig damit aus oder hatte ebenfalls das Problem?
Vielen Dank im Voraus.
LG Sarah
4 Antworten
Du musst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,Musterschreiben findest du im Internet !
Es steht dir dann auf jeden Fall eine Nachzahlung bis zum 01.01.2014 zu,kann aber auch alles nachgezahlt werden,weil die Bescheide dann rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden müssen,da sie fehlerhaft waren.
Wenn du nämlich die Zusicherung für die Kostenübernahme für ein unter 25 jähriges Kind / jungen Erwachsenen bekommen hattest,stand dir auch der damals volle Regelsatz zu.
Ja,das geht schon,allerdings nur für ein Jahr Rückwirkend (vorher waren es
4 Jahre ) Musst nur einen Antrag auf Überprüfung stellen
Mit so einer schnellen Antwort habe ich gar nicht gerechnet. Vielen Dank dafür.
Sie wissen nicht zufällig, ob man Chancen hätte alles einzuklagen, da es ja an der Falschberatung der Mitarbeiterin lag. Geht immerhin um 1.000 Euro für das zweite Jahr. Für jemandem wie mir eine Menge Geld.
Ja, das geht. Ein Antrag auf Überprüfung nach § 44 SGB X. Da der Bescheid fehlerhaft war, da du einen zu niedrigen Regelsatz erhalten hast, kannst du so evtl. eine Nachzahlung erhalten.
Falls du ihn nicht selbst formulieren möchtest, kannst du dir auch Hilfe von einer Arbeitslosenberatungsstelle holen, z. B. Caritas oder Diakonie.
Naja, das war nicht dumm. Man geht ja üblicherweise davon aus, dass der andere Bescheid weißt. Da mach dir mal keine Gedanken :-)
Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Arbeitslosigkeit sehr erfahren), lies meinen ausführlichen Tipp zum Umgang mit Sozialbehörden und lade Dir die dort genannte Information „Legitmation eines Beistands“ vom elo-forum runter:
https://www.gutefrage.net/tipp/umgang-mit-sozialbehoerden---zb-jobcenter-und-grundsicherungsamt
Bei weiterem Beratungsbedarf empfehle ich eine Sozialberatung. Google dazu mit sozialberatung und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist). - Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.
Dankeschön. Mit der Formulierung habe ich keine Probleme. Dumm von mir war nur der Frau einfach Glauben zu schenken. Naivität.