Ab wann wird die Krankenpflegeurkunde aberkannt?
Hallo!
Ich bin Teamleitung in einem ambulanten Intensivpflegedienst. Nun habe ich einen Mitarbeiter, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat. Er ist examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Ich bin nun auf der Suche, ab wann ihm die Urkunde aberkannt wird. Im Gesetz steht nur, dass das passiert, wenn er sich einer Handlung schuldig macht, die ihn nicht mehr berechtigt, die Berufsbezeichnung zu führen. Ich finde aber keine Infos, die besagen, welche Handlungen das genau sind. Kann mir da jemand helfen?
LG Mathias
2 Antworten
Solche Fragen beantworten in der Regel Berufsverbände wie der DBfK (http://www.dbfk.de/) - fachlich qualifizierte Führungskräfte wissen das...
Danke für die Antwort! Den bissigen letzten Satz hättest du dir aber sparen können! Ich bin Teamleitung, was so in etwa einer Stationsleitung entspricht, nur im kleineren Rahmen. Ich habe dafür zwar nen Haufen Fortbildungen gemacht, die aber alle in die Richtung soziale und pflegerische Kompetenzen und rechtliche Geschichten in der Pflege selbst gehen. Mit Strafrecht hatte das nichts zu tun.
Da hast du auch nichts mit zu schaffen.Du kannst ihn entlassen, wenn du die Kompetenz dazu hast, mehr nicht. Sowas zu entscheiden ist Sache der Organisation, die die Urkunde ausgestellt hat.
Ich habe auch nicht gefragt, ob ICH ihm die Urkunde aberkennen kann, sondern bei welchen Vergehen sowas passiert. Mir gehts nicht darum, dass ich ihn entlassen will, sondern ich will wissen, ob es ihm passieren kann, dass er seine Urkunde aberkannt bekommt. Ich würde ihn nämlich gerne als Mitarbeiter behalten! Also die Frage noch einmal: Gibt es irgendwo eine Auflistung aus der ich rauslesen kann, wann man seine Urkunde aberkannt bekommt?
Und wenn es so eine Auflistung nicht gibt, wie läuft die Aberkennung dann genau ab?