Muss man Leaverguards (Hebelschützer) fürs Motorrad eintragen lassen?
Sie haben keine E-Nummer oder Abe. Wenn man sie nicht eintragen muss, hat da jemand vllt einen ,,Beweis" oder so also irgendwas wo drin steht das man sowas nicht eintragen lassen muss falls die Bullen mal wieder was anderes meinen?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Motorrad, Auto, Auto und Motorrad
Nein.
Es muss aber die Funktion vorhanden sein das alles frei zu bedienen ist. Also nicht das was z.B. bei BMW ab Werk verbaut wurde (Hebel konnten verklemmen weil der Schutz zu knapp dimensioniert wurde...).
Schau mal hier:
https://www.youtube.com/watch?v=sGESw6N6dzE
Die Teile (Barkbusters) gibt es bei SW-Motech:
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung