Alte Wohnung ohne Bad&Duschmöglichkeit?

10 Antworten

Ich weiß nicht, ob er das muss. Aber: Falls er es tut, sollte dir klar sein, dass die Mieterhöhung happig sein wird. Das solltest du in deine Pläne einbeziehen.

Sterndal88 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:07

Ja direkt am Reumannplatz Blick zur Straßenbahn, dementsprechend laut. Mini WC, kleines vorzimmer, kleine Küche, Schlafzimmer und kleines Zimmer. In Küche wäre Anschluss für Duschkabine und Platz eine einzubauen

Jeder Vermieter sollte ein Interesse daran haben, seine Wohnungen auf einem aktuellen Stand bei Renovierungen zu haben. Auch bei Modernisierungen sollte er der Zeit nicht allzu sehr hinterher hinken. Nur so erhält er Sachwerte.

Bevor Du nun die Wohnung übernimmst und auf irgend welche Rechte pochst, spreche den Vermieter einfach an. So erfährst Du seine Meinung zu diesem Thema. Stellt er sich nämlich auf stur bringt das später nur Ärger mit sich.

Parallel dazu sollte Dir allerdings klar sein, dass der Vermieter bei so grundlegenden Sanierungen die Miete (im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten) erhöhen wird. So kostengünstig wie Dein Onkel wirst Du also nicht drin wohnen können.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Sterndal88 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:17

Ja das ist mir klar nur die Wohnungslage ist direkt am Reumannplatz, extrem viel Lärm bis 1-2 in der Früh. Straßenbahn genau vor Fenster, jedesmal wenn eine kommt spürt man es und hört es.

Dann Stand, alte Fenster, keine TV-Box und Telefonbox vorhanden, Fenster fallen fast auseinander.

Boiler und Gasheizung wurden privat eingebaut damals.

Aber werde wie gesagt mich erkundigen. Und wenn ich wohnung nicht übernehmen werde bin ich verpflichtet die zu räumen. Bin nur Grosnichte und Erbe trete ich nicht an.

Glasdach  29.12.2018, 15:19
@Sterndal88

Wenn du nicht die rechtliche Erbin bist, hast du auch keine Berechtigung gegenüber dem Vermieter die Mietnachfolge anzutreten. Du hast allerdings auch nicht die Verpflichtung die Wohnung auszuräumen....warum überlässt du das alles nicht den Erben?

Machen muss der Vermieter gar nichts. Du kannst ihn bitten, eine Dusche /eine Badewanne einzubauen sowie die Fenster zu erneuern. Dann dürfte aber die Miete erheblich teurer werden.

Ganz früher gab es eben fast nur solche Wohnungen. Man hat es überlebt.

Sterndal88 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:22

Ja das schon aber heut zu tage, ist es schwer ohne dem zu leben daher es normal ist sich zu waschen man kann ja nicht stinkend in die arbeit gehen und so.

beangato  29.12.2018, 14:27
@Sterndal88

Es wird doch ein Waschbecken in der Wohnung sein. Da kann man sich waschen.

Als ich Kind war, hatten wir nicht mal das. Wir wuschen uns in einer Schüssel. Gebadet wurde 1x wöchentlich im Waschhaus. Gestunken haben wir deswegen keinesfalls.

Sterndal88 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:32
@beangato

Eben nicht du hast nur eine Abwasch genau darüber Therme noch mit die alten langen wasserhähnen, kann man nicht kopfwaschen. Die Wohnung ist Stand vor mindestens 40 Jahren. Onkel hat die letzten q4 Jahre nur bei Freundin gewohnt. Nur mehr ab u zu war er in der Wohnung. Aber seine Miete war immer pünktlich bezahlt.

beangato  29.12.2018, 14:36
@Sterndal88

Zum Kopfwaschen kann man sich Wasser über den Kopf schütten.

Nein, das muss der Vermieter keineswegs!

Sterndal88 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 14:21

Ja das mein ich auch, den waschmoglichkeit ist Standard weil sonst kann man in Zelt auch ziehen

Gestiefelte  29.12.2018, 14:00

Dann darf er das aber nicht als Wohnung vermieten.

Tovah  29.12.2018, 14:02
@Gestiefelte

Das mag sein, aber er kann den Vermieter nicht nötigen diese Umbauten vorzunehmen ... höchsten bitten, was dann aber sicherlich mit einer ordentlichen Mieterhöhung einhergehen wird, sofern er der Bitte nachkommt!

Gestiefelte  29.12.2018, 14:04
@Tovah

Stimmt.

Du mietest im jetzigen Zustand und dein Anspruch besteht darin, dass die Substanz und Raumaufteilung genauso bleibt, wie zum Zeitpunkt der Anmietung.

Wenn dir das Objekt so nicht gefällt, miete es nicht.