Lohnt sich eine teure Duschkabine in einer Mietwohnung?

4 Antworten

Wenn es meine Eigentumswohnung wäre, würde ich die teure Duschkabine nehmen. Aber ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht, hängt von meinem Job ab. Falls ich in 1-2 Jahren ausziehe, sehe ich das Geld vermutlich nie wieder.

Es hängt auch davon ab, ob der Vermieter verkaufen will.

Frage: Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine Duschkabine abkauft ? (Ähnlich wie bei einer Küche?)

Weder bei einer Dusche noch bei einer Küche darf der Mieter Bedingungen an den möglichen Nachmieter stellen!

Solltest Du einen möglichen Mieter abweisend behandeln weil er kein Ablöse für die Dusche zahlen will, kann es passieren, dass Du auf Schadenersatz verklagt wirst

Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen.

Der Vermieter kann Rückbau verlangen; es sei denn Ihr vereinbart individuell, dass es bei Auszug so bleiben kann.

Was würdet ihr tun an meiner Stelle ?

Mit dem Vermieter reden und wie oben geschrieben eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen

pinknoise 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 02:50

Der Vermieter hatte kurz nach Einzug mündlich angedeutet, dass man darüber reden könne, falls ich die Wohnung später kaufen will. Er hat aber nicht ausdrücklich bestätigt, dass er sie auf jeden Fall verkauft. Sogesehen hast du recht. Doch ich bleibe dabei, dass es natürlich auch von mir abhängt, was ich später will, was ich Stand heute noch nicht zu 100% sagen kann.

Weder bei einer Dusche noch bei einer Küche darf der Mieter Bedingungen an den möglichen Nachmieter stellen!

Ok, aber er darf nicht verlangen, dass die Dusche auf jeden Fall drin bleibt, sofern die Dusche mein Eingentum ist, oder ??

Sogesehen wäre es u.U. besser, wenn ich die Dusche allein bezahle, damit sie auch wirklich mir gehört. Dann kann ich sie wenigstens mitnehmen, sofern der Nachmieter kein Interesse hat mir dafür Geld zu bezahlen.

Mit dem Vermieter reden und wie oben geschrieben eine schriftliche Vereinbarung aufsetzen

Reden klingt gut. Schriftlich klingt noch besser. Ich bin dabei, dass hier eine weitere Klärung mit dem Vermieter notwendig ist.

Ich sollte aber aufpassen ihn nicht zu sehr zu verprellen. Schließlich will ich mir die Option eines potenziellen Kaufs der Wohnung nicht wegen so einer Diskussion verbauen...

johnnymcmuff  07.05.2017, 11:02
@pinknoise

Ok, aber er darf nicht verlangen, dass die Dusche auf jeden Fall drin bleibt, sofern die Dusche mein Eingentum ist, oder ??

Du hast ein Mitnahmerecht, wenn er die Sachen behalten will muss er eine Entschädigung zahlen.

Hier sind noch mehr Infos:

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/wegnahmerecht-des-mieters-auch-nach-eigentumsuebergang-auf-den-vermieter_idesk_PI17574_HI2944721.html

und

http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1007/100714.htm

johnnymcmuff  07.05.2017, 11:06
@pinknoise

Sogesehen wäre es u.U. besser, wenn ich die Dusche allein bezahle, damit sie auch wirklich mir gehört. Dann kann ich sie wenigstens mitnehmen, sofern der Nachmieter kein Interesse hat mir dafür Geld zu bezahlen.

Du musst aber dann auch noch den Rückbau machen und ob sich der Aufwand lohnt?

pinknoise 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 22:53
@johnnymcmuff

Du musst aber dann auch noch den Rückbau machen und ob sich der Aufwand lohnt?

Hier müsste man vorher herausfinden, ob die Wandbefestigungen auschließlich nur auf den Fugen möglich sind, oder ob man feste Positionen einhalten muss, die ggf. dann eine Bohrung durch die Fliesen zur Folge hat. Ein Austausch von Fliesen im Zuge eines Rückbaus sprengt dann natürlich jede Kostenkalkulation.

Ich werde mich nochmal informieren und dann die richtige Entscheidung treffen. Soweit erstmal Danke für deine Hinweise und Links...

Fazit: Ich muss schauen, dass ich in absehbarer Zeit in eine Eigentumswohnung komme. Immer wieder die Ungewissheit in 2 Jahren beruflich woanders umziehen zu müssen ist nicht so mein Ding.

... bei uns aus dem Hahn kommt kein Kalk.

Wenn der Vermieter das gute Stück so vermietet und der Mieter sich vertragsgerecht verhält, kennen wir Vermieter die Folgen und tragen sie auch gerne.

Warum sonst sollten wir solche Vereinbarungen eingehen?

Darf ich als Mieter beim Auszug fordern, dass der Nachmieter meine
Duschkabine abkauft ?

Nein.

Falls nein, dann wäre ich ja gezwungen die Duschkabine wieder auszubauen.

Nein.

Tatsächlich ist der VM bereit, die Wohnung auf seine Kosten mit einer Duschkabine auszustatten. Und die ginge in sein Eigemtum über und würde ggf. auch weitervermietet.

Dass er diese neue Einrichtung auf 300 EUR begrenzt und es dir als Erstbenutzer überlässt, etwas bestimmtes oder auch hochwertigeres zu verbauen, ändert daran nichts. Auch nicht, dass du jemanden für die Montage extra bezahlen müsstest, wenn das Budget nicht dafür reicht :-(

Entweder schaust du dich nach etwas um, was im vorgegebenen Budget liegt (hier finden sich gut zwei Dutzend, auch in Echtglas: http://www.hornbach.de/shop/Duschen/Duschkabinen/S2086/artikelliste.html) oder machst dir und deinen Nachmietern eine Freude, etwas "g'scheits" zu haben.

G imager761



pinknoise 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 17:55

oder machst dir und deinen Nachmietern eine Freude, etwas "g'scheits" zu haben.

Na den Gefallen tue ich dem Vermieter nicht, ihm eine hochwertige Dusche für über 1000€ zu "schenken", denn dafür verdiene ich zu wenig Geld auf der Arbeit, um zum Wohle des Vermieters und der Nachmieter so großzügig zu sein. Der Vermieter würde sich ja dabei die Hände reiben, wenn er davon erfährt.

Wenn dann komplett selber zahlen und nach Auszug abbauen und mitnehmen bzw. über ebay weiterverkaufen, sofern die Dusche in der nächsten Wohnung nicht mehr passt. Die Frage wäre nur, wie groß der Wertverlust ist bei einer 1-2 Jahre alten Duschkabine...

Vermutlich lohnt es sich aber eher, wie von dir geschrieben eine günstigere Dusche für rund 400€ zu nehmen, bei der man dann  unterm Strich 100€ + Montage selbst bezahlen muss und fertig. Bei dem Betrag hätte ich auch keine Bauchschmerzen es dem Vermieter später zu "schenken".

Das Problem ist, dass der Vermieter im Bad ziemlich hochwertige Fliesen verlegt hat und es optisch nicht ins Bild passen würde hier einfach nur eine Plastikkabine einzubauen. Daher will ich jetzt auch nicht gerade das allergünstigste Modell wählen.

1. Nein, du kannst einem potentiellen Nachmieter die Duschkabine nicht aufs Auge drücken und die Vermietung der Wohnung vom Kauf der Duschkabine abhängig machen.

2. Du kannst die Duschkabine aber auch nicht mitnehmen, wenn der Vermieter sich mit 300 € beteiligt hat. Löcher in den Fugen wären übrigens das kleinste Problem. Die solltest du bei Auszug nur verschließen. Solange keine Fliesen beschädigt sind, ist eine Neuverfliesung nicht notwendig. Selbst einzelne Fliesen könnten ersetzt werden.  Das nur nebenbei.

3. Eine Glaswand schützt nicht vor Kalkrückständen. Ob du die nun von der Glaswand abwischt oder von sonst wo ist eigentlich egal. Eine Glastür sieht saumäßig aus, wenn sie nicht regelmäßig sauber gemacht wird.

Handelt es sich bei deiner Vorstellung um eine Duschkabine aus echtem Glas oder aus Kunstglas? Kunstglas ist erheblich preiswerter, echtes Glas leichter zu reinigen. 750 € für eine Duschkabine aus echtem Glas incl. Einbau ist nicht besonders teuer. (je nach Größe)

ich weiß nicht, ob ich diese Wohnung später vielleicht doch kaufe oder nicht,

Zieht der Vermieter es überhaupt in Erwägung die Wohnung zu verkaufen? Was machst du, wenn der Vermieter die Wohnung weder jetzt noch zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen will?

In einer Mietwohnung würde ich keine großen Investitionen tätigen, vor allem keine, die ich nicht mitnehmen kann. Wenn ich aber unbedingt so ein Ding haben will, dann bezahle ich sie komplett allein, denn dann kann ich das Teil bei Auszug auch mitnehmen. Sobad der Vermieter sich finanziell dran beteiligt hat, ist der Ärger vorprogrammiert.

pinknoise 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 03:26

Wie ich in meiner Antwort zu "johnnymcmuff" bereits geschrieben habe, hat der Vermieter nach Einzug mündlich angedeutet, dass man darüber reden könne, sofern ich später Interesse haben sollte, die Wohnung zu kaufen. Es war jetzt aber auch kein klares JA von ihm. Ist auch verständlich, doch es bringt eben ein Unsicherheitsfaktor in die Sache hinein.

Was ich mache, wenn er die Wohnung später doch nicht verkauft ? Mich nach einer anderen Eigentumswohnung umschauen und hoffen, dass die Dusche dort genauso reinpasst. Falls nicht, dann auf ebay vertickern um wenigstens etwas Kleingeld dafür zurück zu bekommen. Ich denke eine Dusche, die nur 1-2 Jahre alt ist und über 1000€ gekostet hat, kann man bestimmt noch gut weiter verkaufen.

Du hast recht, es wäre u.U. besser die Dusche komplett selbst zu bezahlen.

Ich denke mir bleiben zwei Optionen:

1. Möglichst günstige Dusche nehmen und den Vermieter daran beteiligen lassen, oder

2. teure Dusche nehmen und dann aber komplett selbst bezahlen.

Wobei die zweite Option etwas riskant ist, wegen den Fliesen und ob die Dusche dann in der nächsten Wohnung überhaupt passt.

Bevor ich mich entscheide, werde ich nochmal mit dem Vermieter reden.

TrudiMeier  07.05.2017, 09:51
@pinknoise

Wobei die zweite Option etwas riskant ist, wegen den Fliesen und ob die Dusche dann in der nächsten Wohnung überhaupt passt.

Letzeres halte ich ebenfalls für sehr riskant. Gut, die Duschkabinen gibts in Standardmaßen. Das würde jetzt vielleicht passen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in einer anderen Wohnung auch passt, ist nicht wirklich hoch.

Insofern würde ich zu der möglichst günstigen Duschkabine tendieren, wobei man sich vielleicht mit dem Vermieter einigen könnte: Du zahlst die Kabine (die bleibt ja schließlich bei Auszug drin , weil sein Eigentum) - ich zahl die Montage. Dann würde ich auch eine Kabine mit Kunstglas nehmen, die sind schon erheblich preiswerter. Aber immer schön sauber machen, sonst motzt der Vermieter.