Muss ich eine ca. 20Jahre alte Einbauküche vom Vermieter übernehmen?
Hey Leute, ich möchte im Juli umziehen und habe auch schon eine neue Wohnung. Nun habe ich das Problem, das der Vermieter eine Küche stellt, die schon total alt ist. Ich habe in meiner jetzigen Wohnung eine Küche die 1,5 Jahre alt ist. Am liebsten würde ich die natürlich mitnehmen. Der Vermieter möchte aber das die Küche in der Wohnung bleibt. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen, wie alt die Küche sein darf, bzw. ob man die alte Küche so übernehmen muss?
Bitte keine Vermutugen, ich brauche Tatsachen.
Vielen Danke
7 Antworten
Tatsache 1 - Wohnung wird inkl. EBK vermietet.
Tatsache 2 - Du darfst die EBK des Vermieters demontieren und Deine eigene montieren. An der Miete ändert das nichts.
Tatsache 3 - Bei Auszug muß eine EBK in der Küche sein. Ob nun die, zwischenzeitlich eingelagerte, des Vermieters oder Deine ist egal.
Tatsache 4 - Solltest Du künftig mit dem VM gemeinsam in einem Haus mit nur 2 Wohnungen wohnen, wäre das mit dem EBK-Tausch sehr gut zu überlegen.
zu 3.: Diese Tatsache ist keine Tatsache. Beim Auszug muss die ursprüngliche wieder drin sein. Darauf hat der Vermieter Anspruch.
Natürlich darf der VM Mietvertragsschluss von Übernahme einer EBK abhängig machen und sich einen Mieter suchen, dem sie gefällt. Auch eine 20 Jahre alte, wenn sie denn bestimmungsgemäß funktioniert.
Allerdings könnte der Mieter die nach Mietvertragsschluss fachgerecht ausbauern, sachgerecht (!) einlagern und bei Auszug in den vermieten Zustand wieder zurückbauen, wenn er das möchte und bezahlen kann. Denn das klamme Kellerabteil wäre als Lageort denkbar ungeeignet.
G imager761
Der Vermieter möchte aber das die Küche in der Wohnung bleibt. Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Grundlagen, wie alt die Küche sein darf, bzw. ob man die alte Küche so übernehmen muss?
Du kannst die Küche des Vermieters abbauen, vernünftig lagern und bei Auszug musst Du sie wieder einbauen.
Solange sein Eigentum keine Schaden trägt kann der Vermieter nichts dagegen machen, wenn man seine eigenen Sachen aufstellt.
MfG
Johnny
Nein, man muss gar nichts!
Aber wenn die EBK Einrichtungsgegenstand der Wohnung ist, könntest du sie höchstens ausbauen und auf dem Dachboden lagern, solange du da wohnst und wenn du eines Tages ausziehst, kannst du sie wieder aufbauen, wenn sie dann noch zusammenhält!
Du darfst die Einbauküche des Vermieters auf Deine Kosten einbauen, trocken einlagern und nach Deinem Auszug wieder einbauen.