Alte Deckenfarbschichten bröckeln von der Decke. Mieter- oder Vermietersache?

10 Antworten

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Lieber Fragesteller,

wie kann man dir noch helfen? 

Es kommt darauf an, was du mit deinem Vermieter über die Zuständigkeit (wirksam) im Mietvertrag vereinbart hast. Den müsstest du mal raussuchen. Dann können die vielen Experten hier, bestimmt eine klare Auskunft geben.

Der professionell, beratene Vermieter, wird  sicher einen "ordentlichen" Vertrag vorgelegt haben, aber viele sparen sich das  auch.


 

oxBellaox 
Beitragsersteller
 30.05.2016, 06:57

ja aber auch wenn das so ist, gibt es Sachlagen, nämlich die, die ich definitiv nicht selbst "verschuldet" habe, wo das ausgehebelt ist. Das hatte ich im Internet gelesen, aber finde es nicht wieder.

Werde mir einen Anwalt nehmen.

Danke für die nette Antwort!

LoeweLips  30.05.2016, 10:04
@oxBellaox

Ja, bei Kleinreparaturen, gilt das nur für Teile die dem häufigen Zugriff des Mieters unterfallen. So das er durch pfleglichen Umgang es praktisch selber in der Hand hat wie oft etwas kaputt geht.

Auf Schönheitsreparaturen kann man das nicht übertragen. Du schuldest (soweit das tatsächlich wirksam vereinbart wurde) eine fachgerechte Renovierung, dazu würde dann auch gehören, nicht mehr ausreichend tragfähige Untergründe vorher zu entfernen. 

Da das vorher niemand gemacht hat, fällt dir nun leider diese Aufgabe zu. 

Die Gretchenfrage bleibt, was ist im Mietvertrag vereinbart. Wenn nichts geregelt ist, gilt das Gesetz (§ 535), bei einer unwirksamen Klausel dann auch. 

In diesem Fall, könntest du die notwendige Renovierung an deinen Vermieter delegieren.  

In jedem neueren Formularmietvertrag (vor 5 Jahren war bereits nach 2009) stehen Klauseln zu Schönheitsreparaturen, mit denen diese wirksam auf den Mieter übertragen werden. Sie sind vor allem dann gültig, wenn was drin steht von "bei Bedarf" oder so. Vermutlich wird es bei Dir nicht anders sein.

Selbst wenn nun die Anstriche von vielen Jahren runter kommen und der erste möglicherweise sogar noch braun ist, ist es Deine Sache, die alten Schichten zu entfernen und der Decke einen neuen Anstrich zu verpassen.

Ein Mangel ist das nicht, wenn die alte Farbe abblättert, sondern ein normaler Vorgang, wie er vorkommen kann. Dass das Haus aus 1936 stammt oder zumindest sehr alt ist, wußtest Du schon beim Einzug. Dass das dann auch negative Konsequenzen haben kann, auch wenn die Wohnung ansonsten in einem guten Zustand ist, hast du vielleicht nicht geahnt, ist aber so.

Der Maler war schon da. Gib ihm doch den Auftrag, die Decke neu zu machen. Er weiß am besten, wie die alte Farbe entfernt werden kann und was zu tun ist, dass ein neuer Anstrich gut hält und gut aussieht.

Übrigens fällt das, was Dir jetzt passiert ist, unter die Kategorie "Mieterrisiko". Da gibt es noch mehr davon.

oxBellaox 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 08:49

nein, ich habe jemanden gefragt, der Maler ist - rein privat - er hat  nichts mit meiner Hausverwaltung zu tun.

bwhoch2  29.05.2016, 08:52
@oxBellaox

Auch wenn es rein privat war: So rein privat will er Dir nicht helfen? Dann kennt er vielleicht jemand, der das machen würde oder geh zu einem Malerbetrieb oder schreib die Arbeit in myhammer aus.

oxBellaox 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 09:24
@bwhoch2

und genau das werde ich nicht machen, ehe ich nicht definitiv weiß, ob ich das machen muss. Deswegen fragte ich hier ja - der Maler, den ich übrigens auf einer Party traf - er kommt eigentlich aus Wien - kannte sich natürlich nicht mit der deutschen rechtslage aus - er ist ja auch kein Fachanwalt für Mietrecht, sondern Maler.

Wenn man hier bei gute Frage antwortet sollte man nicht zu viel herumspekulieren - das ist unprofessionell. Einfach nur die Frage beantworten genügt ;)

bwhoch2  29.05.2016, 21:37
@oxBellaox

Im Grunde hast Du schon recht, nur läßt die Dürftigkeit mancher Angaben zu den Fragen oft gar keine Möglichkeit, als entweder gar nicht zu antworten oder zu spekulieren, was wiederum auch den Zweck hat, dass der Fragesteller einfach mal seinen Mietvertrag genau studiert und vielleicht die ein oder andere relevante Angabe hier rein stellt.

Im Wesentlichen gibt es zwei Gesetze im BGB:

§ 535, der im Grunde nichts anderes aussagt, als dass der Vermieter dafür zuständig ist, dass die Mietsache instand gehalten wird und noch einen Paragraphen, der es dem Vermieter erlaubt, gewisse Pflichten auf den Mieter zu übertragen. Insbesondere Schönheitsreparaturen im Sinne der Erneuerung von Anstrichen.

Letzteres ist das, was allgemein üblich ist und in der Vergangenheit so exzessiv betrieben wurde, dass verschiedene Gerichte, vor allem auch der Bundesgerichtshof verschiedene Urteile gefällt haben, die bestimmte Klauseln oder Formulierungen einfach aushebeln. Wenn man aber nicht weiß, was in einem konkreten Mietvertrag steht, kann man hier nur spekulieren.

Gehst Du zu einem Rechtsanwalt, kann es sein, dass der sich voll auf Deine Seite stellt, was aber wiederum nichts heisst, wenn der Vermieter bzw. sein Rechtsanwalt ganz anderer Meinung sind.

Vorschlag: Schreib die Arbeit in "myhammer" aus und warte ab, was da so für Angebote kommen.

Schönheitsreparaturen werden in den meisten Mietverträgen auf Mieter abgewälzt und in Deinem Mietvertrag dürfte bestimmt auch eine Klausel stehen.

Wenn sie wirksam ist ist es Deine Sache sich darum zu kümmern.

Irgendwann wird die Farbe einfach zu schwer. Dann muss die alte Farbe erst mal runter. Das ist aber deine Sache.

An die ganzen frustrierten Kleinstvermieter hier: auch Mieter
haben Rechte und die sollte man ihnen zugestehen Hoffentlich treffe ich niemals auf so jemanden als Vermieter