Darf die Holzdecke überstrichen werden?
Wir wohnen zur Miete. In unserem Wohnzimmer befindet sich eine sehr dunkle Decke aus Holzpaneelen. Da diese den Raum sehr niedrig erscheinen lassen, würden wir die Decke gerne weiß überstreichen. Ich meinte mal gelesen zu haben, dass nach einer gewissen Mietdauer das ohne nachzufragen gemacht werden darf. Allerdings bin ich mir da nicht so sicher. Wir sind jetzt 13 Jahre in dem Haus. Kennt jemand dazu einen Gesetzestext oder evtl. ein Urteil darüber?
7 Antworten
Frage wiederholen, er hat es bestimmt vergessen. Decke streichen, auch du musst dich wohlfühlen. Ausserdem ist sie bestimmt, nach so langer Zeit verwohnt. Aufwertung einbringen, aber nicht so stark, sonst Mieterhöhung. Viel Glück.
Nur um es ganz einfach zu machen frag doch den Vermieter ob Du es darfst. Das macht sicherlich am wenigsten Ärger und kostet absolut nichts.
Ohne Erlaubnis des Vermieters (schriftlich!) würde ich das nicht machen.
Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters würde ich da auf jeden Fall abraten. Eine überstrichene Holzdecke wieder in den Urzustand zu versetzen ist nicht möglich bzw. sehr aufwendig. Am besten Ortstermin vereinbaren und dem Vermieter erklären was ihr vorhabt. Und wenn sich euer Vermieter dann immer noch nicht bewegt habt ihr immer noch die Möglichkeit, euch eine zeitgemässe Wohnung zu suchen.
Frag doch mal deinen Vermieter, ist der einfachste Weg. Ansonsten gilt: Wer viel fragt kriegt viel Antwort. Risiko: wenn du ausziehst hast du den Urzustand wieder herzustellen. Also Frage deinen Vermieter. Ostrichfan.
Danke für die Antworten, wenn ich das allerdings mache, dann warte ich die nächsten Jahre auf Antwort, denn die Frage stellten wir bereits schriftlich an den Vermieter und bekamen keine Antwort. Auch nicht, als wir anriefen hieß es nur, dass er sich das überlegen will (Er überlegt seit 2 Jahren). Dann werden wir die Decke wohl erstmal so lassen, wie sie ist.