Blanko-Auskunftsvollmacht der EFS. Handelt es sich um gesetzeswidriges Vorgehen?
Ich war neuerdings bei der Firma EFS (Euro Finanz Service AG) und lies mich dort über meine Versicherungen und Finanzen beraten. (Zumindest hab' ich es versucht) Mitten im Gespräch verlangte die Beraterin schließlich, dass ich eine Auskunftsvollmacht unterschreiben soll.
Nachdem ich mir diese kurz durchgelesen habe, merkte ich aber, dass jene Felder in denen eigentlich Firmenname und Anschrift des Vollmachtnehmers stehen sollten, leer waren. Als ich die Beraterin schließlich darauf hinwies und ihr klar machte, dass ich das ich keinen Blanko-Vertrag unterschreiben werde, meinte sie nur: ,,Der Stempel meines Vorgesetzten kommt erst ganz am Schluss drauf'', wenn du alles unterschrieben hast.
Nun gut... ich habe natürlich nicht unterschrieben, weil ich der Ansicht bin, dass diese Vorgehensweise formell nicht gültig ist.
Was sagt ihr dazu? Habe ich recht? Und was würdet ihr in meinem Fall tun? Also falls diese Vorgehensweise wirklich nicht rechtens ist,.. soll ich das irgendwo melden?
5 Antworten
Nun gut... ich habe natürlich nicht unterschrieben,
und damit warst Du gut beraten. Nur so kann man unlauterem Vorgehen solcher Unternehmen entgegenwirken.
Was faselst du dir da zusammen!??
Bei einer Auskunftsvollmacht geht es um nichts anderes, als deine aktuellsten Daten zusammenzutragen, wie Prämienhöhe, Rückkaufswerte u.ä.
D.h. man war bereit, sich viel (nicht entlohnte) Mühe mit dir und deinen bisherigen Anlagen zu machen... und du hast das Angebot abgelehnt!
Hast du meinen Text gelesen? Es geht darum, dass ich nicht mal weiß, wem ich die Vollmacht erteile und dass ein Blanko-Vertrag gesetzeswidrig ist. Ist so, als wenn ich dir eine Rechnung ausstelle, lasse dich unterschreiben und schreib dann erst den Betrag darunter.
Es zwingt dich doch niemand, mit dieser "Firma" eine Geschäftsverbindung aufzunehmen. Wer das dennoch tut hat doch selbst Schuld.
Kennst du die Firma?
Zu beschweren gibt's da nichts, die Vollmacht und das Maklermandat blanko zu unterschreiben obliegt einzig und allein deiner Entscheidungsgewalt. Blanko zu unterschreiben birgt zumindest ein unkalkulierbares Risiko für dich. Du bist dieses Risiko nicht eingegangen damit ist die Sache erledigt.
Trotzdem sicher eine wenig vertrauenswürdige Vorgehensweise. Zumindest auf deine Bitte hin hätte man die Unterlagen schnell vervollständigen können.
Ich habe ja auch darum gebeten, das Dokument zu vervollständigen. Aber leider jedoch wollte man das nicht, bzw. meine das Mädl, dass sie den Stempel nicht dabei hat.
Das wäre handschriftlich ebenso gültig gewesen. Aber wenn die Beraterin (sofern sie überhaupt gesetzlich berechtigt war zu beraten.... Kann man auf Vermittlerregister.info einsehen, aber vielleicht war sie ja auch nur da um die Daten aufzunehmen ) nicht mal weiß was sie da hinein zu schreiben hat, ist es besser diese Dienstleistung nicht weiter zu verfolgen.
ich würde sagen : danke und tschüss; Blanko Vertrag unterschreiben ?? Nie nicht
Was meinst du mit "..ich war gut beraten"?