Blanko-Auskunftsvollmacht der EFS. Handelt es sich um gesetzeswidriges Vorgehen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Nun gut... ich habe natürlich nicht unterschrieben,

und damit warst Du gut beraten. Nur so kann man unlauterem Vorgehen solcher Unternehmen entgegenwirken.

Luki1989 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:24

Was meinst du mit "..ich war gut beraten"?

wilees  26.01.2019, 15:25
@Luki1989

Gut dass Du auf "Deine innere Stimme / dein Bauchgefühl" gehört hast.

Luki1989 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:37
@wilees

ok. danke für die netten worte =)

Was faselst du dir da zusammen!??

Bei einer Auskunftsvollmacht geht es um nichts anderes, als deine aktuellsten Daten zusammenzutragen, wie Prämienhöhe, Rückkaufswerte u.ä.

D.h. man war bereit, sich viel (nicht entlohnte) Mühe mit dir und deinen bisherigen Anlagen zu machen... und du hast das Angebot abgelehnt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Luki1989 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 19:56

Hast du meinen Text gelesen? Es geht darum, dass ich nicht mal weiß, wem ich die Vollmacht erteile und dass ein Blanko-Vertrag gesetzeswidrig ist. Ist so, als wenn ich dir eine Rechnung ausstelle, lasse dich unterschreiben und schreib dann erst den Betrag darunter.

Es zwingt dich doch niemand, mit dieser "Firma" eine Geschäftsverbindung aufzunehmen. Wer das dennoch tut hat doch selbst Schuld.

Luki1989 
Beitragsersteller
 27.01.2019, 02:11

Kennst du die Firma?

Zu beschweren gibt's da nichts, die Vollmacht und das Maklermandat blanko zu unterschreiben obliegt einzig und allein deiner Entscheidungsgewalt. Blanko zu unterschreiben birgt zumindest ein unkalkulierbares Risiko für dich. Du bist dieses Risiko nicht eingegangen damit ist die Sache erledigt.

Trotzdem sicher eine wenig vertrauenswürdige Vorgehensweise. Zumindest auf deine Bitte hin hätte man die Unterlagen schnell vervollständigen können.

Luki1989 
Beitragsersteller
 26.01.2019, 15:45

Ich habe ja auch darum gebeten, das Dokument zu vervollständigen. Aber leider jedoch wollte man das nicht, bzw. meine das Mädl, dass sie den Stempel nicht dabei hat.

verreisterNutzer  26.01.2019, 15:51
@Luki1989

Das wäre handschriftlich ebenso gültig gewesen. Aber wenn die Beraterin (sofern sie überhaupt gesetzlich berechtigt war zu beraten.... Kann man auf Vermittlerregister.info einsehen, aber vielleicht war sie ja auch nur da um die Daten aufzunehmen ) nicht mal weiß was sie da hinein zu schreiben hat, ist es besser diese Dienstleistung nicht weiter zu verfolgen.

ich würde sagen : danke und tschüss; Blanko Vertrag unterschreiben ?? Nie nicht