Als Eigentümer Haus an Eltern vermieten?
Hallo, wie läuft das ab wenn ich zum Beispiel als Tochter ein Haus gekauft habe und es an meine Eltern untervermieten möchte und ich mit dabei wohne? Beide beziehen leider aus gesundheitlichen Gründen Geld vom Amt... Worauf muss man achten kennt sich da jemand aus? Ein Mietvertrag muss gemacht werden; das ist klar. Aber worauf kommt es noch an? Wohnfläche, Nebenkosten usw? Wie gibt man die Kosten für Gas / Wasser / Strom an? Ich wohne ja mit im Haus und verbrauche dementsprechend auch etwas; nutze ebenfalls Küche und Bad. Kann man da pauschale Kosten verlangen? Wäre super wenn sich jemand damit auskennt oder selbst in so einer "Situation" ist. :-)
4 Antworten
Als Eigentümer vermietest du einen Teil des Hauses mit einem ganz normalen Mietvertrag. Das ist keine Untervermietung. Nettomiete, Heizkosten und Hausnebenkosten (und Größe der Wohnung) sind reglementiert und müssen angemessen sein. Deinen Eltern stehen zusammen 60 m² WF zu. Das entscheidende sind aber die Kosten. Lege also Miethöhe und die Heizkosten sowie Hausnebenkosten getrennt und in angemessener Höhe fest. Daran entscheidet sich, ob die Eltern die Kosten der Unterbringung adäquat vom JC bewilligt bekommen. Du erfährst die Werte im Internet bei dem zuständigen Träger (Kommune, Sozialamt).
Deinen Eltern stehen ja dann nur bestimmte m2 zu, das wird kompliziert ähnlich in WGs, wobei die eine Bedarfsgemeinschaft darstellen. Was ihr plant, ist dann eine Haushaltsgemeinschaft § 9 Abs. 5 SGB II. Wenn du nicht verpflichtet bist deine Eltern zu unterstützen ........wird der Mietanteil rausgerechnet, auch die NK.
Kommt auch drauf an "was" für Geld deine Eltern beziehen.
Je nach Höhe deines eigenen Einkommens bist du unterhaltspflichtig gegenüber deinen Eltern.
vorsicht, hier wird schnell eine bedarfsgemeinschaft angenommen, dann bist du voll in der "Versorgungshaftung". erstmal klarstellen, dass es sich um getrennte Haushalte handelt. Mietvertrag auf jeden fall. Es gibt von stadt zu stadt unterschiedliche bewertungen, sie richten sich aber immer nach dem mietspiegel, auch die nebenkosten dürfen ein bestimmtes maß nicht überschreiten. frag doch frech beim amt nach.
Das könnte gehen.
Aber es ist notwendig, den Mietvertrag so zu machen, wie man ihn auch mit fremden Dritten machen würde. Wichtig ist, dass die Methode der Abrechnung im Mietvertrag eindeutig ist. Es muss hinterher klar ausgerechnet werden können, wer wie viel bezahlen muss.
Sinnvoll ist, du beschaffst dir ein Mietvertragsformular. Den sorgfältig ausfüllen und unterschreiben.
Darin muss der gesamte vermietete Bereich genau bezeichnet werden. Die alleine vermieteten Räume genau bezeichne mit Wohnflächenangabe. Auch die Bereich, für die eine Mitbenutzung vorgesehen sind (bitte als solche bezeichnen)
Wichtig sind die Nebenkosten: Man kann bestimmte Nebenkosten (stehen im Formular) abrechnen, aber das muss im Mietvertrag ausdrücklich gekennzeichnet werden (Kreuz machen). Nur was angekreuzt ist, kann man abrechnen.
Die Nebenkosten, die man nicht genau festlegen kann (wegen gemeinsamer Nutzung, weil separate Zähler fehlen, .. ) die kann man durch eine Pauschale festlegen,
z.b. Wasserkosten werden nach Personenzahl berechnet, (z.B: bei 5 Personen jeder ein Fünftel)
Heizkosten (Gas) nach vermieteter Wohnfläche, gemeinsam benutzte Räume werden geteilt,
Strom nach Personenzahl, etc.
Fixe Kosten (Gebäudebrandversicherung, Grundsteuer, etc.) kann man nach der vermieteten Wohnfläche aufteilen. Wenn die Mieter 40% der Wohnfläche gemietet haben: "Die Mieter zahlen 40% der Gebäudeversicherung und Grundsteuer."
Danke für die Antwort! Was bzw. Wie genau meinst du das mit für meine Eltern verpflichtet?