Neuer Eigentümer, neue Regelung der Nebenkostenabrechnung?

7 Antworten

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4-Parteien-Haus: Heizkosten und Kosten der Warmwassererwärmung müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden, wenn es nicht eine begründete Ausnahme gibt. Insofern ist eine Änderung nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten.

Wenn er allerdings eine davon abweichende Vereinbarung vorschlägt, ist das auch nicht erlaubt.

Bei allen anderen Nebenkostenpositionen ist eine einseitige Änderung nicht erlaubt. Das würde auch für den Wasserverbrauch gelten.

Sollte der Vermieter jetzt vor haben, Zähler und Messgeräte einbauen zu lassen und das auch für Wasser, solltest Du dem zustimmen, denn es ist allemal gerechter am Jahresende eine Abrechnung zu bekommen, auf der das steht, was auch tatsächlich verbraucht wurde, als dass man ständig das Gefühl hat, mehr zu bezahlen, als man eigentlich muss.

Die 5 % Regelung für die Erhöhung könnte im Lauf der Zeit sehr nachteilig werden, denn sie erlaubt die Erhöhung ohne Einblick in die Belege des Vermieters und ihr könnt immer nur raten, ob es noch passt oder nicht. 200 € können jetzt schon viel sein oder auch wenig, aber im Lauf der Zeit könnte es wirklich sehr viel mehr werden, als eigentlich nötig wäre, zu zahlen.

Wenn nun tatsächlich Heizung und vielleicht auch Wasser getrennt abgerechnet werden, bleiben noch so Posten, wie Müll, Versicherungen, Grundsteuer, Allgemeinstrom. Natürlich könnte man da analog zum Mietvertrag auf einer Pauschale bestehen, aber wie hoch sollte diese dann sein? Dann lieber auch die Umstellung auf monatliche Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung.

Schaut Euch also erst einmal an, was Euch der Vermieter vorschlägt.

bwhoch2  22.12.2015, 12:34

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn ich helfen konnte.

Eine pauschale Regelung bietet für beide Seiten keine Rechtssicherheit.

Es kann ja auch sein, dass ihr mit eurer Pauschale viel zu viel zahlt

Was der Neue ändern darf, ist lediglich die Abrechnung der Heiz- und Wassererwärmungskosten. Lt. Heizkostenverordnung ist über diese nach Verbrauch abzurechnen. Deren anteilige bisher in der Bruttomiete enthaltene Kosten sind aus der Bruttomiete herauszurechnen und künftig ab nächster Abrechnungsperiode nach Verbrauch abzurechnen. Für alle anderen BK gilt das Vereinbarte lt. Mietvertrag insofern mit dem aktuellen Recht konform gehend.

Lotta12345 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 19:01

Wie kann er dieses denn gerecht tun, wenn es für alle Parteien nur einen heizkreislauf gibt? 

imager761  20.12.2015, 19:10
@Lotta12345

Er installiert an jedem Heizkörper und jeder Warmwasserleitung in jeder Mietwohnung Messeinrichtungen und rechnet danach ab.

Er kann einseitig den Vertrag nicht ändern. Nein, das geht nicht, er tritt da voll in den alten Mietvertrag ein.

Der neue Vermieter (Eigentümer) ist an den Mietvertrag des alten Vermieters gebunden. Seinen Forderungen ist nicht statt zu geben. Im Gegenteil: du kannst Forderungen geltend machen und 15% der Heiz- und WW-Kosten aus der Pauschale einbehalten, weil nicht diese Kosten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. (siehe Heizkostenverordnung) Oder wohnst du mit dem Vermieter in einem 2-Familienhaus?

Lotta12345 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 18:42

Nein, ist ein vier Parteien Haus. Jetzt ziehen neue Mieter in eine der Wohnungen ein und denen wurde gesagt das es ab Januar eine neue Regelung der Nebenkostenabrechnung gäbe. Mit uns hat dieses allerdings noch niemand besprochen. 

Gerhart  21.12.2015, 08:10
@Lotta12345

Es wäre zu prüfen, ob eine Betriebskostenabrechnung mit monatlicher Vorauszahlungspauschale für dich nicht besser wäre. Wie groß ist denn deine Wohnung? Die aktuelle Regelung wäre ja eine Staffelmiete der Betriebskosten, die in 20 Jahren zur Verdoppelung führt, was wiederum zur unangemessenen Benachteiligung der Mieter führen könnte.