Untervermietung von Eigentumswohnung
Ich möchte einen Teil meiner Wohnung untervermieten. Ich selber bin Eigentümer der Wohnung. Kann ich das mit einem normalen Mietvertrag machen oder gibt es da spezielle für. Muss ich was beachten ? Der Freund dem ich das Untervermiete bezieht Unterstützung vom JC. Wobei ich denke daß das ja nicht relevant ist. Es geht eigentlich nur darum ob ich was bei dem MIetvertrag zu beachten habe und wie das mit Bad, Küche und so ist. Wg Quadratmeterzahl und und ....
Danke im Voraus
4 Antworten
Als Eigentümer kannst Du doch gar nicht untervermieten. Oder hast Du Deine eigene Wohnung an Dich selbst vermietet?;-)
Du kannst einen ganz "normalen" Mietvertrag nehmen.
Was beachten?
Einzig ob Du möbliert oder unmöbliert vermietest/vermieten möchtest.
und wie das mit Bad, Küche und so ist
Wie soll das sein? Da wird halt gemeinsam genutzt.
Als Wohnfläche ist nur die relevant die Dein Mieter zur alleinigen Nutzung mietet.
Daher!
Wobei das deutsche Mietrecht den Begriff Untermiete nicht kennt.
Miete ist Miete, das der Vermieter evtl. selbst Mieter ist spielt keine Rolle.
Du schliesst mit deinem Freund einen ganz normalen Mietvertrag ab. Vordrucke hierzu gibt es. Im Mietvertrag sollte dann stehen, welche Räumlichkeiten vermietet werden. Quadratmeterzahl kannst du angeben, musst du aber nicht. Auch die Nutzung des Bades und der Küche im Mietvertrag erwähnen. Das scheint mir wichtig, wenn es um die Nebenkostenabrechnung geht, da dein Freund sich sicher an den Kosten für Wasser, Heizung,. Strom ect. beteiligen muss. Dies betrifft auch die Kosten für Müllentsorgung, Kaminfeger,eben alle umlagefähigen Kosten. Das soltle in einem Mietvertrag vereinbart sein. Dann gibt es im Bedarfsfall keine Probleme.
Die vermietete Fläche sollte 45 qm für eine Einzelperson nicht übersteigen (bis 50 qm wird oft noch toleriert, aber bei den Heizkosten kommen nur 45 qm in Anrechnung).
Auf jeden vor dem Einzug Stromzähler, Wasseruhr und Heizung abrechnen lassen.
Wenn die Kaltmiete plus der NK nicht den Betrag von XY € übersteigt (bei uns in der Gegend sind das z.B. 321 €), spielt das JC in der Regel ohne Diskussionen mit, gehen die Kosten jedoch drüber, müssen die nachgewiesen werden.
Die Miete XY richtet sich nach dem Mietspiegel der Gegend und kann sehr unterschiedlich sein. Am besten vorher einfach nachfragen, wie hoch die Miete für den qm sein darf.
http://www.hartz4hilfthartz4.de/cms/html/hartz-4-iv-wohnung.html
Ansonsten werden die Kosten einer WG eben durch die Bewohner geteilt.
Zur Beachtung: Stellplatz / Garage für Auto wird nicht übernommen.
Einfacher Mietvertrag reicht. Du musst im Mietvertrag eben angeben, was er wann wie nutzen darf. http://www.wohnungsboerse.net/Mietvertraege-Mietvertrag-Kuendigungsfrist-pwib_id-vertraege.html
Zusätzlich musst du aber der WEG noch Bescheid geben, da sich dann ja die Nebenkostenberechnung ändern können. Ausserdem hast du dann Mieterträge, die du auch in der Steuer angeben musst.
Er besitzt eine eigene Wohnung und nutzt diese. Er müsste also sagen "vermieten" und nicht "untervermieten." - Ach daher.