Grundsicherung und Miete bei Eltern
Ein Freund muss ca in nem halben jahr grundsicherung beantragen er wohnt Zuhause seine Eltern verlangen 190 Euro Miete 140 für 25qm Zimmer und 50 pauschal für nebenkosten reicht hierfür ein untermied vertag aus dem schreibwarenhandel wo drinn steht 140 kalt und 50 für nebenkosten pauschal oder braucht er einen Mietvertrag in dem die Nebenkosten aufgelistet sind
5 Antworten
Wieso "Grundsicherung"? Warum kann er denn keiner Arbeit nachgehen, bzw. sich eine suchen? Oder reden wir hier eigentlich von ALG 2? Grundsicherung ist etwas für Menschen, die dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht zur Verfügung stehen.
Da er bei seinen Eltern einzieht, interessiert sich die behörde eher gar nicht dafür, was die Eltern an Miete verlangen. Diese Miet"kosten" sind regelmäßig nicht auf den Steuerzahler abwälzbar.
Klar können die Eltern einen Mietvertrag für ihren Sohn machen. Nur muss sich das Amt dafür nicht interessieren. Man kan sich den Bezug von ALG 2 oder Grundsicherung nicht aussuchen. Da er offenbar arbeiten kann, sehe ich hier keine Anspruchsvoraussetzung für Grundsicherung. Müssig daher, der Frage nachzugehen, ob in einem solchen Fall die Eltern den Steuerzahler abmelken können...
Ah, "wfbm" = Werkstatt für behinderte menschen. Nun, auch in diesem fall kann man nicht automatisch von einer Übernahme der Mietkosten ausgehen. Grundsätzlich aber würde solch ein MV aus dem Schreibwarenhandel natürlich ausreichen.. Auf einem anderen Blatt steht, ob man damit durchkommt.
Also ist ein Mietvertrag aus dem schreibwarenhandel ok
Ja das reicht aus.
Pauchalmiete ist auch ok. Dürfen dann auch nicht Kosten für Strom rausrechnen.
Also ist ein Mietvertrag aus dem schreibwarenhandel ok da kann man ja nur die kaltkosten und die Pauschalen nebenkosten eintragen
Hmmm..was ist der Hintergrund? Allem Anschein nach verfügt er über kein Geld und seine Eltern fordern es trotzdem?
Wenn dein Freund noch unter 25 Jahre alt ist..haben die Eltern die Pflicht für ihn da zu sein!
Das sind zu wenig Informationen, um dir eine aussagekräftige Antwort geben zu können.
Er zahlt die miete schon seit als er noch gearbeitet hat und nun wollen die Eltern das Geld natürlich weiter außerdem gilt daß mit 25 nur bei Hartz4
Na..dann fällt mir leider dazu weiter nichts ein..als sich dem Sozialamt gegenüber zu offenbaren. Dorthin sollte er sich mal wenden.
Bei Grundsicherung gelten die gleichen Regeln wie bei Hartz4,da greift auch das SGB2,und Grundsicherung vom Sozialamt gibt es nur noch bei voller Erwerbsminderung
Ja, das geht so. Unser Sohn ist in der gleichen Situation. Er hat bei uns einen ganz normalen Mietvertrag, in dem die Nebenkosten pauschal aufgeführt sind. Das Amt könnte hier auch Einzelnachweise verlangen, wird sich aber hüten, das zu tun, weil dann ganz bestimmt ein höherer Betrag dabei rauskommt. Wichtig ist aber erstens, dass das Geld tatsächlich nachweisbar fließt, also jeden Monat von einem auf das andere Konto gebucht wird, und dass die Eltern die Mieteinnahme bei der Steuer angeben.
Grundsicherung da er in einer wfbm im Arbeitsbereich anfänt zu arbeiten und bei grundsicherung können die Eltern einen Mietvertrag für ihren Sohn machen