Kündigen wegen schlechter Leistung?
Kann mich mein Chef außerhalb der Probezeit im 3 ausbildungsjahr kündigen aufgrund nicht erbrachter Leistung im Betrieb ? Wenn ich beispielsweise 2-3 Wochen komplett alleine im Büro sitze und alle Aufgaben von a-z tätigen muss bis auf Rechnungen ? Nebenbei muss ich dann noch schauen ob in der Briefkastenfirma etwas zu tun gibt.. es wird hier gesagt dass es prinzipiell wenig zu tun gibt .. es wären aufgaben für eine Person .. aber das sehe ich nicht so zumal ich auch nur azubi bin ..
4 Antworten
Er kann dich nicht kündigen. Was für einer Grundlage du bist keine Arbeitskraft sondern nur auszubildende. Du stehst unter Kündigungsschutz!
So einfach ist die Kündigung eines Azubis nach der Probezeit bestimmt nicht, zumal es keinen Kündigungsgrund gibt wenn Deine Angaben so stimmen.
Du bist in der Ausbildung um zu lernen und nicht um voll ausgebildete Arbeitskräfte zu ersetzen.
Die Kündigung eines Azubis erschwert sich sowieso, je näher er dem Ausbildungsende kommt.
Sollte Dein Chef solche Drohungen bezügl. Kündigung von sich gegeben haben, ist das nur "heiße Luft" und "Säbelrasseln". Er wird wohl selbst wissen, dass hier eine Kündigung nicht möglich ist.
Es ist allerdings sehr schade dass manche Arbeitgeber ihre Azubis ausnutzen um eine Vollzeitkraft zu ersetzen und dann noch rummeckern wenn nicht alles so erledigt wird, wie sie es gerne hätten. Ich halte solche Menschen für inkompetent junge Menschen anzuleiten und ihnen das nötige Rüstzeug für die Zukunft mitzugeben.
Statt ihnen den Start in das Berufsleben zu erleichtern verschrecken sie sie. Führungskompetenz sieht anders aus zumal der AG auch noch eine Fürsorgepflicht hat die er wohl ganz weg schiebt.
Es wäre die Frage, ob man dich überhaupt vollkommen alleine als "Anrufbeantworter" in der Firma zurück lassen darf. Mit Ausbildung hat das eigentlich nichts zu tun.
Wie kannst du schlechte Leistungen erbringen, wenn man dir andererseits die Obhut des Betriebes für den Urlaub anvertraut?
Das passt doch dann gar nicht zusammen
Hallo, das geht mal gar nicht. Ich nehme mal an, dass das Urlaubszeit ist, da kann er von Dir nicht alles verlangen, dann muss er noch eine Aushilfskraft einstellen. Wenn Du wirklich Probleme bekommst, wende Dich an die IHK, die kann Dir auch weiterhelfen. Vile Glück.