als angestellter Immomakler arbeiten - §34c GewO nötig?
Hallo.
Meine Freundin hat ein Immobilienbüro und würde mich dafür auf Geringverdienerbasis einstellen. Meine Frage: Muss ich auch einen §34c GewO beantragen oder reicht die Lizenz von ihr auch für mich? Ich würde dann allerdings meine Aufträge alleine bearbeiten, also auch Akquise, Besichtigungen und Notartermine, da sie ja ihre eigenen Aufträge macht. Natürlich ist Werbung und so weiter gemeinsam zu machen. Sie ist ja die Chefin :-)
Vielen Dank für Antworten schon mal!
3 Antworten
Ich gehe davon aus, dass Deine Freundin als Einzelunternehmerin tätig ist. Solange Du nur als weisungsgebundener Angestellter (egal ob als Geringverdiener, in Teilzeit oder in Vollzeit) und nur im Namen und auf Rechnung, Addresse, Briefkopf usw. deiner Chefin tätig bist, brauchst Du keine zusätzliche Zulassung gemäß § 34c GewO. Anders würde es aussehen, wenn Du als leitender Angestellter, z.B. als Niederlassungsleiter einer Kapitalgesellschaft oder als selbstständiger Handelsvertreter nach § 84 HGB tätig wirst, dann müßtest du die Zulassung gemäß § 34c GewO beantragen. Allerdings gibt es hier Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde und auch der Art des Maklergewerbes, das Du ausführen willst, z.B. als reiner Wohnungsmakler oder als "Vollmakler" oder zusätzlich noch mit Bauträgertätigkeit oder Finanzierungsvermittlung usw. Im Zweifelsfall beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen, das kostet nichts und du bist auf der rechtssicheren Seite.
Du brauchst keinen eigenen § 34c-Schein. Das läuft über ihre Maklererlaubnis, wenn du als Angestellter über ihre Firma arbeitest.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Ihr habt mir sehr geholfen.
Und ja, meine Freundin ist Einzelunternehmerin.
Hallo,
als Angestellter auf 400,- € Basis benötigst Du keine eigene Gewerbeerlaubis. Die Geschäfte werden auf Rechnung des Unternehmens abgeschlossen und Du bist quasi ein Erfüllungsgehilfe.
Anders ist es bei freien Handelsvertretern und freien Mitarbeitern, die eine eigene Erlabunis benötigen.
Auf der Seite http://www.wirtschaft.hessen.de findest Du die Musterverordnung zu § 34 c GewO
Weitere Infos auch in dem Buch "Existenzgründung für Immobilienmakler" (ratgeber-immobilienmakler.de).
Gruß Svejo