Immobilien vermittlung ohne § 34c GewO

3 Antworten

Wenn man für einen Makler- oder Immobilienbetrieb tätig ist braucht man die Genehmigung nciht selbst, die Genehmigung hat das Unternehmen.

Arnoldmueller 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 18:06

Danke für ihre Antwort

Solange Sie nur als Erfüllungsgehilfe des Kaufmanns tätig sind, brauchen Sie keine Gewerbeerlaubnis; gleiches gilt für eine nicht gewerbliche gelegentliche Vermittlung!

Arnoldmueller 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 18:06

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Wie der Vorredner ausführte als Erfülllungsgehilfe nicht, wenn Sie aber der Geschäftsführer der GmbH sind brauchen Sie eine eigene personenbezogene Zulassung nach 3 34c GewO zusätzlich.