Braucht man als Angestellter auch eine Erlaubnis nach §34C
Ich bekomme aufgrund meiner privaten Insolvenz keine Gewerbeerlaubnis nach §34C, da es aber meine Berufung ist eine Immobilienmaklerin zu sein und ich nicht noch zwei Jahre warten möchte, hatten wir nun die Idee, daß ein Verwandter ein Gewerbe anmeldet, die Zulassung beantragt und mich dann bei Ihm anstellt. Nun meine Frage, was darf ich als Angestellter alles machen? Besichtigungen, Abschlüsse, Notartermin u.s.w.? Vielen Dank schon mal für die Antworten!
4 Antworten
Du darfst alles machen und brauchst auch kein 34c. Zur Sicherheit sollte er dir eine Schriftliche Handlungsvollmacht geben.
Als Erfüllungsgehilfe eines Maklers können Sie alles tun, was in Ihrem Arbeitsvertag steht. Der Makler zeichnet für die ihm alleine nach 34c gestatteten Tätigkeiten verantwortlich.
Gesetze zu umgehen ist niemals gut (egal aus welchen Gründen) und bringt nur Ärger mit sich! Laßt es lieber sein!
Eine Privatinsolvenz heißt nicht, das man nicht mit Geld umgehen kann, manchmal machen eben schlecht gelaunte Menschen einem das Leben schwer! Ich hatte einen super Verdienst in einem großen Konzern - bis ich Nachwuchs bekam und die Schulden nicht mehr in vollem Umfang bedienen konnte. Ich denke, das ist eine Frage des Entgegenkommens gewesen!!!
PS.: Der Verwandte hat keine Ahnung von Maklertätigkeiten - ich habe ein Diplom darüber!
du darfst alles machen. du bist doch nicht der einzige angestellte makler der welt. musst halt nur deinen verpflichtungen die pi betreffend nachkommen
Es ist verwunderlich, dass ein Makler jemanden einstellt, der eine Privatinsolvenz hinter sich hat! Wäre mir zu riskant, bei den Umsätzen und der Verantwortlichkeit dürften nur absolut integere Leute mit einer reinen Weste in einem solchen Beruf arbeiten!