was ist der mäkler verpflichtet zu sagen?

7 Antworten

In den U.S.A. ist das der Fall, hierzulande jedoch nicht.

Sorry, aber die Antworten sind nicht ganz korrekt. Wenn dem Makler ein Sachverhalt bekannt ist, der den Käufer oder Mieter in seiner Entscheidung beeinflussen könnte, dann muss er das offen legen. Also, wenn er etwas weiß, muss er es auch sagen. Umgekehrt, wenn er nichts weiß, muss er auch nichts sagen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
jbinfo  26.06.2020, 18:12

Der Makler muss nur den Sachverhalt zum Zustand einer Wohnung / Haus offen legen. Ein Mord oder Todesfall hat jedoch nichts mit dem Zustand der Wohnung zu tun.

GGImmo  29.06.2020, 10:48
@jbinfo

Sorry, aber es gibt mehrere Gerichtsentscheide, die die Offenlegung fordern. Also sollte man sich daran halten, wenn man später keine Probleme haben will.

wenn der Makler es wusste und verschwieg, kann der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden; ist so obergerichtlich entschieden;

jbinfo  26.06.2020, 18:52

Das ist sehr unwahrscheinlich. Dann dürfte auch die Zeugung eines Kindes in dieser Wohnung / Schlafzimmer für mich ein Grund sein den Vertrag anzufechten.

Ich möchte in keiner Wohnung leben wo so ein "Schweinkram" stattgefunden hat. ;-))

Ist doch wahr. Man kann es auch übertreiben.

Bergfex49  26.06.2020, 19:29
@jbinfo

hallo, ich hab mir diese "Schweinkram"-Entscheidung ;-)) ja nicht ausgedacht, sondern sie nur gefunden; hmm, möcht gar nicht wissen, was sonst noch so in Schlafzimmern stattfindet; Empörung;

anitari  26.06.2020, 18:31

Von welchem "Obergericht"? Aktenzeichen bitte!

Bergfex49  26.06.2020, 18:43
@anitari

Hallo, hat das OLG Celle entschieden, als der Makler die Selbsttötung der Vorbesitzer bewusst verschwiegen hat;

anitari  26.06.2020, 18:47
@Bergfex49

Aktenzeichen bitte!

jbinfo  26.06.2020, 18:53
@Bergfex49

In welchem Jahrtausend war denn das ?

Bergfex49  26.06.2020, 19:31
@anitari

Hallo, das schöne an so manchen Fragen hier ist ja, dass sie zur Recherche anregen, was mir ohne übermäßigen Aufwand gelungen ist, dürfte Dir genausowenig schwer fallen; kleiner Tip: das Jahr war 2007; also gar nicht sooo lange her;

solltest Du dazu anderer Ansicht sein, lass es mich wissen; das ist doch das Salz in der Suppe hier bei den Fragen;

Nein, geht ja gar nicht. Der Makler kann ja nicht wissen, was mit den diversen Vormietern einer Wohnung geschehen ist.

Nein, dafür gibt es keine Verpflichtung. Das hat nichts mit dem Zustand der Wohnung / Haus zu tun.