allgemeiner verstoß amphetamin was erwartet mich

7 Antworten

Was Dich erwartet, wird Dir ncht einmal ein guter Anwalt präzise prophezeien können. Da Du bereits vorbestraft - und auch außerhalb von Betäubungsmitteln kein unbeschriebenes Blatt mehr bist, wird Dir der Richter diesmal einen satten Warnschuss vor den Bug verpassen, der eine deutliche Geldstrafe, eine mehrmonatige Haftstrafe zur Bewährung und/oder Teilnahme an Beratungsgesprächen bei einer Drogenberatung umfassen kann.

Verweigere die Aussage bei der Polizei (was Dein gutes Recht ist) und bezieh erst dann Stellung zu den Vorwürfen, wenn es zu einer Gerichstverhandlung kommt. Hier einige Verhaltenstipps von Experten: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Weißt du ob Beweise gegen dich vorliegen? Bist du vielleicht nur als Zeuge geladen?

Wahrscheinlich kommt nicht viel auf dich zu.

Du hast vier Möglichkeiten:

-Anwalt nehmen und Akteneinsicht veranlassen

-Zur Polizei gehen und eine Aussage machen und dich selbst belasten

-Zur Polizei gehen und dir anhören, was gegen dich vorliegt und evtl keine Aussage machen

-Nichts tun und abwarten

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 20:37

bin ja als beschuldigter vorgeladen! wie ich so mitbekommen habe haben die ihn wohl schon länger abgehört!

Du bist als eine Person zusammen mit genau dieser Person abgehört worden, weil Du : "...in nem zeitraum von 2 monaten mal ein bis zwei gram gekauft hast!?..."

Und Du hast "...leider auch schon ne vorstrafe wegen btm 270g gras an der grenze und 2 andere sachen die nix mit drogen zu tun haben..." wobei diese zwei anderen Sachen "...dann hatte ich noch drei oder vier mal körperferletzung ..." sind...

Was, denkst Du können wir Dir hier vorzeichnen,- was könntest Du erwarten.

Glaubst Du, Du kommst mit "Probierkonsum" hier aus der Lage?

Dürfte schwierig werden.

Du solltest mit einem Rechtsanwalt sprechen... hier ist definitiv der falsche Raum.

Nach meinem Erachten hängst Du ziemlich in den Seilen: Auch wenn Du sagst, die Körperverletzungen sind "ein paar Jahre her"... Du hast eine Vorstrafe wg. BtmG... und Du hast gezeigt, dass Du zu unsozialem Verhalten neigen könntest. (Körperverletzungen)

Wenn Du was reißen willst, dann zeig was Du getan hast um Dich aus Körperverletzungen rauszuhalten

Das Problem daran ist: Alle Arten von Rauschdrogen reduzieren Deine Hemmschwelle... und erhöhen die Gefahr, dass Du zuschlägst. Die bei Weitem meisten Schlägereien sind deutlich auf Alkohol und anderen Substanzmittelmißbrauch zurückzuführen. Bis dahin, dass auch Richter wissen, dass es Jugendliche und junge Erwachsene gibt, die bewußt am Abend erst mal Drogen einziehen... um "Klatschen" zu gehen

(Lies mal das Buch von der ehem. Richterin Kirsten Heisig: "Das Ende der Geduld" - da steht ziemlich viel über solche Dinge drin)

Unter diesen Umständen rate ich Dir, wie gesagt: Mach Nägel mit Köpfen und hol Dir nen Anwalt...

... und lass diesen Sch@iß in Zukunft!!! Du magst vielleicht dieses Mal noch irgendwie rauskommen... aber wenn Du dein gesamtes Verhalten in diesem Bereich nicht änderst- und zwar radikal... ist es egal, ob man Dich heute oder morgen verknackt. Wäre nur ein aufgeschobener Akt: Nicht "ob"... sondern "wann"!!

Sincerly Norbert

hast du gegenüber der Polizei was ausgesagt wegen deinem Drogenkonsum?

wenn ja, kommt noch was wegen deinem Führerschein auf dich zu.

wenn du schon einen hast wird mind. ein äG auf dich zukommen, solltest du erst noch einen beantragen wollen wird evtl eine MPU dich beglücken.

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 20:50

nein aber die haben den dealer abgehört wo ich in nem zeitraum von 2 monaten mal ein bis zwei gram gekauft habe!?

ginatilan  23.02.2012, 20:53
@wescare

das reicht

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 21:00
@ginatilan

die können doch garnicht wissen ob ich unter drogen gefahren bin!? was heißt äG

ginatilan  23.02.2012, 21:11
@wescare

die können doch garnicht wissen ob ich unter drogen gefahren bin!?

das stimmt ja auch, aber um dein Konsum zu ermitteln (gelegentlicher, Probierkonsum, usw..) wird dann ein ärztliches Gutachten angeordnet.

und das wirst du nur bestehen wenn Probierkonsum dabei heraus kommt. Aber dazu müssen dann auch deine Abbauwerte passen, sonst wird eine MPU angeordnet.

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 21:16
@ginatilan

die können gerne ne urin, blut oder haar probe nehmen ist alles sauber!seit dem der hochgenommen wurde hab ich nix mehr genommen und das war im oktober letztes jahr! da bin ich beruhigt hast mir nen riesen schrecken eingejagt :-) mfg

ginatilan  23.02.2012, 21:51
@wescare

sorry, das war nicht meine Absicht, es war nur die Antwort auf deine Frage.

dann bleibe auch weiterhin sauber, du kannst nie wissen wann die Fsst zuschlägt.

ach, sie darf das übrigens bis zu 7 Jahre nach deinem Vorfall

im schlimmsten fall sozialstunden

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 20:52

meinste mehr passiert da nicht wenn man schon vorstrafen hat??

ginatilan  23.02.2012, 21:53
@wescare

welche Vorstrafen?

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 22:20
@ginatilan

erste straftat, einfuhr von btm in nicht geringer menge (270g = 200 sozialstunden) und dann hatte ich noch drei oder vier mal körperferletzung ( ärger in der disco) bei der ersten wurde ich freigesprochen die anderen geldstrafen!! ist abe alles schon 4-5jahre her mfg

wescare 
Beitragsersteller
 23.02.2012, 22:26
@wescare

zur ergänzung, bei der einfuhr geht es um gras!mfg