Allergie - Hund im Büro - was tun?

8 Antworten

Ich würde mal mit meiner Kollegin sprechen und ihr den Sachverhalt schildern. Sicher wird sie sich auch einsichtlich zeigen - wenn nicht, könnt ihr ja einmal eine "Probezeit" für den Hund ausmachen d. h. Der Hund liegt in der einen Ecke vom Büro und du versuchst wenn möglich einen Bogen um sie zu machen.

Wenn du gleich zum Chef deswegen gehst, könnte das als "hinterhältig" von deinen Kollegen angesehen werden. Wie gesagt, ich würde mal mit ihr persönlich sprechen und ihr die Sache schildern.

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:28

Ja, vielleicht ist die Probezeit eine Idee. Dann ließe sich herausfinden, wie sehr mich das Tier gesundheitlich einschränkt.

Die Situation bei uns ist ja noch nicht entstanden, sie kündigt sich ja erst an.

Ich wüsste halt nur gern im Vorfeld, ob ich mit meinem gesundheitlichen Problem bei der Entscheidung darüber, ob tagaus tagein ein Hund im Büro sein wird, irgendwie berücksichtigt werden muss, oder ob das allein mein Problem bleibt und ich ggf. die Konsequenz ziehen muss, dieses Arbeitsverhältnis zu beenden.

andreas03o  08.02.2013, 10:26
@again

Ja, vielleicht ist die Probezeit eine Idee.

....aber keine sehr gute. Die Allergene (vom Hund) setzen sich in den Räumen an Wänden, Möbeln, Teppichboden ab, und sind nur wieder schwer zu beseitigen.

D.h. auch wenn der Hund geht - die Allergene bleiben.

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir einen unbelasteten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, wenn das bedeutet, dass die Kollegin ihren Hund zu Hause lassen muss, ist das so.

Das fällt unter Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wenn er sich nicht daran hält, wird er schadensersatzpflichtig.

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:32

Danke für den Rat!

Ich muss mal sehen, wie es kommt. Noch ist es zu keiner Entscheidung gekommen. Ich wollte nur gern vorher wissen, wie die Situation arbeitsrechtlich ist, damit ich mich entsprechend verhalten kann in den wahrscheinlich demnächst folgenden Gesprächen dazu.

In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen. Du musst dem Arbeitgeber die Sache mit der Allergie nur mitteilen- dann muss er aufgrund dieser Pflichten die Mitnahme des Hundes verbieten.

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:30

Danke für diesen Hinweis! Das war mir so nicht bewusst. Noch gibt es keine Entscheidung des Chefs. Aber die betreffende Kollegin ist schwieriger Natur und könnte ggf. ausreichend Druck auf ihn ausüben, so dass es zum Hund im Büro auch kommen wird.

elchelchelch  07.02.2013, 15:33
@again

wie gesagt- nach Kenntnis über deine Allergie würde der Chef mit der Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes gegen geltendes Recht verstoßen. Nur wenn er sicherstellen könnte, dass keine Hundehaare in deine Nähe gelangen (z.B. durch strenge räumliche Trennung) wäre die Sache in Ordnung.

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:36
@elchelchelch

Die strenge Trennung ginge vielleicht sogar. Da müsste ich mich dann in meinem Büro einmauern und das Tier müsste sich mit ihr in einem anderen Büro aufhalten...

Hauptsache, der Hund weiß das dann auch ;-)

verreisterNutzer  18.02.2013, 00:21
@again

Hunde gehören (u.a. aus hygienischen Gründen) grundsätzlich nicht ins Büro - wenn die Kollegin ihn nicht privat unterbringen / versorgen kann, muss sie sich die Kosten für eine Hundepension ans Bein binden. Andererseits sind Millionen Hunde von Berufstätigen allein zu Hause - und können dies von ihrer Natur her auch vertragen.

Wir haben einmal einer Mitarbeiterin, die trotz eines Verbots ihren Hund mitgebracht hat, eine Abmahnung geschrieben...

Sprich deine Kollegin im netten Ton darauf an und erzähle ihr auch das du eine Hundehaarallergie hast. Evtl. müsste man ihr und dem Hund,ein separates Büro zur Verfügung stellen oder dir. Auch sollten bei so einer Ausnahmeregelung alle weiteren Angestellten damit einverstanden sein. Spreche dein Problem bitte offen an. Denn eine Tierhaarallergie ist kein Pappenstiel. Ggf. den Allergietest vorlegen beim Chef. Aber bitte vorher die Kollegin persönlich sprechen. Vielleicht ahnt sie nichts von deinem Problem.

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:34

Die Kollegin weiß seit einiger Zeit von meiner Allergie, seit sie einmal sehr früh von diesem Plan berichtet hat. Jetzt, wo es konkret wird, hat sie mir davon noch nichts erzählt. Ich werde ihr gern nochmal sagen, dass ich allergisch bin.

Noch hat auch der Chef nicht entschieden, er wurde noch nicht befragt dazu.

Helfen denn getrennte Büros bei einer Tierallergie?

andreas03o  08.02.2013, 10:16
@again

Nein, s.h. meine Antwort oben.

Ich habe auch Asthma,aber der Hund schadet mir nicht.Ein Hund ist selten auslöser von Asthma

DerCAM  07.02.2013, 15:08

Ich habe auch Asthma,aber der Hund schadet mir nicht.

Um deinen Arbeitsplatz geht es ja auch nicht. Die Fragestellerin scheint hingegen sehr wohl Probleme mit Hundehaaren zu haben (sonst haette sie es ja wohl kaum geschrieben). Also ist es voellig unerheblich, ob ein Hund DIR schadet oder nicht.

Ich habe uebrigens auch ne Tierhaarallergie. Die wurde in meiner Kindheit allerdings nie richtig diagnostiziert. Als der Dackel dann gestorben war, war's mit dem Asthma aber schnell wieder vorbei. Vorher war's die Hoelle!

again 
Beitragsersteller
 07.02.2013, 15:26
@DerCAM

Vielen Dank für diese Unterstützung!

Ich habe es nie ausprobiert, mich mit einem Hund für längere Zeit in einem geschlossenen Raum aufzuhalten. Mein Allergologe und Pulmuloge hat mich eindringlich davor gewarnt, mit diesem Gedanken zu spielen. Ich habe zwei Kinder, die sich sehnlichst eines von diesen haarigen Tieren wünschen. Und da muss ich NEIN sagen. Glaubt mir, ich würde lieber meinen Kindern diesen Gefallen tun, als mich nun im Büro dieser Situation auszusetzen! Meine Kinder stehen mir um einiges näher als die Kollegin.