Alleinerziehende Mutter möchte in ein anderes Bundesland ziehen? Darf Sie, trotz get. Sorgerechts?
Hallo, ich hoffe ich ihr könnt meiner Freundin helfen.
Sie ist alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Sie lebt in NRW und möchte nach Hessen ziehen, inkl ihrer 3 Kinder. Dabei gibt es aber ein Problem, 1 Kind( 4 Jahre alt) ist von einem Mann, der sein Kind in den letzten Jahren nie besucht hat, sich nie um ihn gekümmert hat ( getrennt haben Sie sich, als das Kind 1 Jahr alt war), aber das Sorgerecht teilt. Er ist Iraner, und wir vermuten bzw können schon sicher sagen, dass er das Kind bloß haben wollte, weil er sich in Deutschland einnisten wollte. Jetzt hat er Druck vom Ausländeramt bekommen, dass er sich regelmäßg um sein Kind kümmern muss, da er sonst Probleme bekommt. Seitdem nervt er, terrorisiert uns mit Anrufen, stand sogar schon vor der Tür und hat an Tür und Fenster gekloppt, als meine Freundin gerade nicht zu Hause war. Ihre Kinder waren total verängstlich. Das amtsgericht will uns nicht helfen, weil er sie nicht geschlagen hat, oder noch nicht gedroht hat, deswegen bleibt das sorgerecht 50 50. Jetzt möchte sie zu ihrem aktuellen Freund nach Hessen ziehen, und er will vor Gericht, um das zu verhindern.
Darf ein solcher Mensch so was tun? Sie ist mit den Nerven am Ende und weiß nicht weiter... Deswegen wollten Wir uns Rat hier suchen.. Wäre für Rat echt dankbar!
8 Antworten
Ich bin auch mit meinem Sohn von Berlin nach NRW gezogen und habe auch ein geteiltes Sorgerecht. Den Vater habe ich nicht gefragt, nur darüber unterrichtet. Aber ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Er hat sich zwar sehr aufgeregt aber machen konnte er nichts. Solange es den Kindern bei ihr sehr gut geht braucht sie keine Befürchtungen haben. Bei Gericht wird er auch nichts erreichen. Bei mir hat der Vater auch versucht über das Jugendamt unseren Umzug zu verhindern hatte aber keinen Erfolg. Sag ihr sie braucht sich keine Sorgen machen und einfach glücklich werden mit dem neuen Partner.
Nicht das Sorgerecht ist entscheidend, sondern das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sollte dies zu 100% bei Deiner Freundin liegen kann sie (auch mit Kindern) hinziehen wo sie will.
vielleicht sollte sie ein alleiniges sorgerecht anfordern
Wollten Wir ja, aber solange Sie nicht geschlagen oder ihr gedroht wurde, geht es nicht!
Den Gedanken habe ich auch,aber da wird der Vater nicht zustimmen.
Sorgerecht ist nicht gleich Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, kann sie problemlos mit ihren Kindern umziehen. Das hat mit dem gemeinsamen Sorgerecht nichts zu tun.
sie haben das gemeinsame sorgerecht. somit haben sie auch das gemeinsame abr. sprich ohne seine einwilligung kann sie das mit dem umzug verhindern. sie müsste im notfall das alleinige abr über das gericht erstmal beantragen.
Hallo Sadi,
deine Freundin kann nach Hessen ziehen und den Terror den der Freund macht, muß sie sich nicht gefallen lassen an die Ausländerbehörde und Jugendamt wenden daß er Deutschland verlassen muß. Gerichtlich gegen ihn vorgehen wegen Psychoterror. Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen daß er sich ihr und den Kindern nicht nähern darf. Alles Gute Martina