Umzug wegen neuem Job... brauch ich als alleinerziehende die Einverständnis des Vaters?
Hallo,
ich muss mal eine Frage los werden.
Ich bin alleinerziehend, habe aber mit meinem Ex-partner/Vater des Kindes ein relativ gutes Verhältnis und gemeinsames Sorgerecht. Ich möchte jetzt ca. 450km weit weg ziehen und einen neuen Job starten (den ich schon fest habe). Ich möchte natürlich das Kind mit nehmen und habe (rein theoretisch gesehen) dazu auch die Möglichkeit. Meine Frage: In wie weit benötige ich die Zustimmung des Vaters? Die Möglichkeit, dass er sie alle 2 Wochen sieht ist immernoch gegeben. Zur Zeit sieht er sie jedes WE. Ihm wird das nicht reichen und ích denke er wird das alleinige Sorgerecht beantragen..... ich hab ein bisschen Angst :(
4 Antworten
Naja... Es ist so... Der, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der darf den Wohnort des Kindes bestimmen. Das ABR hat erstmal automatisch der, der das Sorgerecht hat. Also ihr beide. Somit musst du seine Erlaubnis einholen. Sollte er diese verwehren, dann kannst du zu einem Anwalt gehen. Bzw. einen Antrag stellen, dass er entweder zustimmt oder du das alleinige ABR bekommst. Dass er das alleinige SR bekommt, denke ich nicht. Denn nur weil du weg ziehen willst, um eine Arbeit aufzunehmen, ist alleine keine Kindswohlgefährdung. Allerdings ist zu beachten wie alt euer Kind ist und wo du es rausreißen würdest. Ansonsten sollte es weniger Probleme geben, wenn ihr es schafft, dass er euer Kind weiter sehen kann.
Schwierige Situation...
Das ABR wird in der Praxis zumeist etwas anders geregelt, unabhängig vom Sorgerecht. Im Allgemeinen wird durch gütliche Einigung festgelegt, welcher Elternteil das ABR erhält/ausübt,. Gewöhnlich wird dies derjenige, bei dem das Kind regulär wohnt. Es kann auch Ausnahmen geben, etwa, wenn ein Elternteil beruflich plötzlich überwiegend auf Reisen ist, aber das ABR zuvor hatte. Hier wird das ABR nicht zwangsweise aufgehoben, wenn der Inhaber sich mit dem anderen Elternteil einigt, dass das Kind dann bei diesem wohnt, oder zB auch bei Großeltern, etc.
Selbst wenn die Mutter aber nun das ABR hat, ist ein Wegzug dieser Entfernung kein "Freibrief" zur Ausübung des ABR, eben aus den in meiner Antwort genannten Gründen.
Immer "nur" dann, wenn sich die Parteien nicht selbst -ggf. mit Unterstützung des JugA- einigen können, würde das FamG eingeschaltet werden und -ebenfalls unter Berücksichtigung aller Umstände und der Empfehlung des JugA- entscheiden.
solltest du, bevor du einen arbeitsvertrag mit diesen folgen unterschreibst, nicht vorher mit dem vater des kindes reden?
meiner meinung nach wird er dir zu recht schwierigkeiten machen. es ist nicht richtig, solch weitreichende entscheidung im alleingang zu treffen. das kind hat ein recht auf seinen vater. wie soll das gehen mit 900 km am wochenende? wer trägt die kosten? überleg mal, wieviel zeit schon alleine mit der fahrt verloren geht.
da wird wohl einiges auf dich zukommen - und zwar nichts erfreuliches.
In der Tat richtet sich diese Frage vorrangig nach dem Kindeswohl. Bei gemeinsamen Sorgerecht ist ein Umzug eine wesentliche Einflußnahme auf die Kontaktentwicklung, bei der u.a. zu prüfen wäre, ob das Herausnehmen des Kindes aus seine gewohnte Umgebung und die Reduktion des Kontaktes zum Vater nachteilig wären. Dem gegenüber steht das Interesse, mit eigenem Einkommen den Lebensunterhalt für die Familie zu sichern, wobei ggf. nachzuweisen ist, dass keine vergleichbare Tätigkeit im bisherigen Wohnumfeld verfügbar ist.
Um Ärger vorzubeugen, ist hier das Jugendamt und der Kindesvater zu unterrichten, zusammen mit der Darlegung der Umzugsgründe. Dem Vater würden durch den Wegzug erhebliche Mehrkosten zur Kontaktpflege entstehen, hier besteht ebenfalls Klärungsbedarf.
Es geht nur gemeinsam, denn alles Andere ginge grds. zu Deinem Nachteil aus, unabhängig in welchem Umfange.
Denkbar wäre eine Einigung, nach der Du dem Kind die Reisekosten zum Vater bezahlst, wenn das Kind schon im Reisealter ist, ferner eine erweiterte Regelung für Ferien und Feiertage, mit der die Kürzung der Wochenendmöglichkeiten aufgefangen werden können.
Ist das Kind bereits in der Schule, wird überdies auch hier geprüft, ob und inwieweit ein Wegzug in ein anderes Schulsystem nachteilig wäre.
Wenn Du ohne Regelung einfach wegziehst, kann das rechtliche Folgen nach sich ziehen, also, wie gesagt, ein Gespräch zwischen Vater und Vertretung des JugA, suchen und wenn sich das nicht friedlich lösen lässt, entscheidet ohnehin das FamG .
PS: Ein alleiniges Sorgerecht des Vaters wird es nicht ohne Weiteres geben. Das JugA kann die Frage aufwerfen, ob das Kind dann nicht beim Vater wohnen bleibt, wenn Du wegziehst und Dir dann ein umfangreiches Besuchsrecht eingeräumt würde. Dazu müsste aber der Vater ebenso die Befähigung nachweisen, sich ausreichend um das Kind zu kümmern, wie Du dies bei beruflicher Belastung tun musst. Das Sorgerecht wird also nicht zwangsweise geändert, "nur" über die beste Lösung hinsichtlich des regelmässigen Wohnortes des Kindes würde hier entschieden. Alle Fragen des Erziehungswesens werden weiterhin gemeinsam entschieden, also u.a. Religionsunterricht, ärztliche Versorgungen, Klassenfahrten und -Programme, usw.
Wenn Sie durch den Umzug ihre wirtschaftliche Situation verbessern können und tatsächlich einen festen Arbeitsplatz vorweisen, kann ihne der Vater des Kindes keine Steine in den Weg legen.
Allenfalls könnten Sie zur anteilmäßigen Übernahme der Kosten für den Umgang herangezogen werden.
Ein Grund für die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf den Vater sehe ich hier nicht.