Alleinerziehend, ALG II und Minijob. Welche Steuerklasse?

3 Antworten

wenn sie allein lebt und mit kind unter 18 jahren, dann kann sie beim finanzamt die steuerklasse 2 beantragen. sollte kv keinen unterhalt zahlen, kann sie sich den gesamten freibetrag pro kind eintragen lassen.

Zunächst mal muss sie eine Änderung der Steuerklasse beim zuständigen Finanzamt beantragen,dazu muss sie das Formular ,, Antrag auf Lohnsteuerermäßigung " ausfüllen und beim Finanzamt abgeben !

Sie kann also von Steuerklasse 1 in die 2 wechseln und wenn dann ab einem gewissen Bruttoeinkommen Lohnsteuern anfallen,dann wird die Lohnsteuerermäßigung berücksichtigt.

Das Finanzamt teilt den Wechsel dem Arbeitgeber ( AG ) automatisch mit,darum muss sie sich nicht kümmern.

In Steuerklasse 2 kann sie dann wechseln,wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt lebt,Anspruch auf Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag hat,nicht verheiratet ist und auch mit keiner weiteren Person die volljährig ist in einer Haushaltsgemeinschaft lebt,also z.B. mit ihrem Freund.

Steuerklasse 2, bei Kindergeldbezug,

http://www.steuerklassen.com/steuerklasse-2/

ArmandoD 
Beitragsersteller
 26.04.2017, 23:16

Kinderfreibetrag ist bei einem Kind wohl 1 oder?

isomatte  27.04.2017, 05:29
@ArmandoD

NEIN,dann müsste sie 2 Kinder haben,denn der halbe Kinderfreibetrag steht dem Kindsvater zu,wenn ich mich nicht irre !

Sie hätte also dann einen Kinderfreibetrag von 0,5