Steuerklasse II auch, wenn Kind 18?

2 Antworten

In die Steuerklasse 2 sind Alleinerziehende dann eingestuft, wenn sie mit einem Kind (oder mehreren Kindern), für das sie Kindergeld erhalten, ohne weitere erwachsene Person in einem Haushalt wohnen. Auch wenn volljährige Kinder, die noch in der Ausbildung sind (Schule, Lehre), und für die Anspruch auf Kindergeld besteht, mit im Haushalt leben, gilt die Steuerklasse 2.

Ja, das ist so. Ein volljähriges Kind bedarf keiner Betreuung, da fällt der Bonus weg.

Baudelaire  27.03.2012, 17:05

Lese gerade bei unserem Bundesfinanzministerium, also erster Hand:

Steuerklasse II: ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer, denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht grundsätzlich einem im Übrigen allein stehenden Arbeitnehmer zu, in dessen Haushalt mindestens ein Kind mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist, das auf der Lohnsteuerkarte dieses Arbeitnehmers unter der Kinderfreibetragszahl zu berücksichtigen ist, oder für das er Kindergeld erhält

Dann hat sich das offenbar geändert. Zu wünschen wäre es dir.

Bueroteufel 
Beitragsersteller
 27.03.2012, 17:18
@Baudelaire

Danke! In diese Richtung - im Zusammenhang mit dem Kindergeld - hätte ich auch gedacht. Dann kann ich ja beruhigt die "18" abwarten ;-)!