Frage zum ALG II?

4 Antworten

Klar darfst du Vermögen besitzen und es kann durchaus auch eine fünfstellige Zahl sein. Es richtet sich nach deinem Alter. Kannst also trotzdem ALG-2 beantragen und gewährt bekommen.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 21:57

50,000€ ist weit über dem Freibetrag. Also muss davon erstmal der Lebensunterhalt bestritten werden bevor man ALG II bekommen kann.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__90.html

kaufi  17.06.2019, 22:00
@Samtbiene02

Dann behältst du deinen Grundfreibetrag in bar, kaufst ein Auto für 7500€ und den Rest steckst du in Elektrogeräte und neue Möbel. Alles ist besser als in Lose oder in eine Spielothek zu investieren. Zudem kannst ja was zuhause horten.....

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 22:05
@kaufi

In Elektrogeräte? In ein Auto.... ?! Also Jura ist nun mein Zweitstudium und ich habe vorher Wirtschaft studiert und eine Bankausbildung gemacht, eine schlechtere Rendite als das aufgezählte gibt es nicht.

Damit das Beispiel hier Sinn macht muss das Geld natürlich weg, darum kommt kein Portfolio in Betracht, da das weiter zum Vermögen zählt. Und zu wenig Geld und zu wenig Zeit um auf Put-options zu gehen.

Die Chance im Casino beim Roulette zu gewinnen ist durchaus besser als die Rendite beim Auto oder an Möbeln. Wenn man verliert ist man im ALG II wo man dann vermutlich auch nach 12 Monaten wäre.

Da liegst du aber ganz falsch !

Bei Antragstellung wirst du in der Regel z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorlegen müssen oder in Kopie mit dem Antrag / Anlagen abgeben müssen.

Sieht man da das du mehr als dein ALG - 2 Schonvermögen hattest und dich vorsätzlich in Bedürftigkeit gebracht hast, dann würde ermittelt wie lange du mit dem übersteigenden Betrag deinen Lebensunterhalt hättest sichern können.

Dann würde es für diesen berechneten Zeitraum max.Leistungen in Form eines zinslosen Darlehens geben, es müsste dann also zurückgezahlt werden oder es würde dann von späteren zustehenden Leistungen in monatlichen Raten abgezogen.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 09:10

Zitiere mir mal bitte die Normen davon. Im SGB bin ich nicht wirklich bewandert.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 18.06.2019, 09:14
@Samtbiene02

nvm habs selber schon.

Das klingt kreativ, aber passt nicht zur Realität. Wenn durch Kontenprüfung herauskommt, dass Du vor kurzer Zeit noch 50.000 € hattest, wird dieser Fakt genauso gewertet, also ob Du über diesen Betrag noch verfügen könntest:

===> Kein Hartz IV

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 21:52

Wie sicher bist du dir da? Hab mir die rechtliche Seite nicht angeguckt und Sozialrecht ist nicht so mein Schwerpunktbereich in der Uni.

Ich habe das Beispiel nämlich aus einem Diskussionsforum von einem Wirtschaftsprofessor, der daran illustrieren wollte wie dämlich die Regelung ist.

Nordlicht979  17.06.2019, 21:59
@Samtbiene02

Ich habe dazu eine Entscheidung gelesen - aber die Quelle kenne ich nicht mehr. Ist aber auch logisch, oder? Wer grob fahrlässig seine Existenz aufs Spiel setzt, wird nicht unterstützt.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 22:07
@Nordlicht979

ALG II ist eine Existenzsicherung, und kommt sogar verfassungsrechtlich aus Art. 1 GG. Vorher ist das Geld dein Eigentum und du kannst damit machen was du willst.

Danach kann der Staat nicht sagen, nun deine Existenz ist nicht mehr sicherungspflichtig. Das wäre ein verfassungsrechtlicher Widerspruch, also nein ist nicht logisch.

Nordlicht979  17.06.2019, 22:09
@Samtbiene02

Das müsste ggf. durch die Gerichte hindurchgekämpft werden. Dass alle Richter das genauso sehen - also darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 22:12
@Nordlicht979

Das sehen sie alle so. Das ist einfaches Verfassungsrecht. Im SGB XII §§ 82 ff. steht dazu auch nichts.

Wie gesagt jeder darf sein Geld verprassen wie er will. Der Staat darf aber niemanden fallen lassen.

Kommt drauf an ob man lieber 50.000€ oder 400€ auf dem Konto haben möchte.

Samtbiene02 
Beitragsersteller
 17.06.2019, 21:49

Die 50.000€ hast du dann aber nicht mehr auf deinem Konto, weil du davon deinen Lebensunterhalt bestreiten musst. Du hast keine Einnahmen als schwinden die 50.000€ ziemlich schnell.

Irgendwann ist das Geld weg und dann bekommst du ALG II.

Gehst du gleich in ein Casino und setzt alles auf Schwarz kannste gewinnen oder verlieren. Bekommst dann ALG II wenn du verloren hast oder bist Millionär wenn du gewinnst.

Im Grunde ist der worst case ob du morgen oder in einem Jahr ALG II bekommst.

Kaleopan  17.06.2019, 21:50
@Samtbiene02

Na wenn du Glückspiel als so gewinnträchtig ansiehst, mach das.

Solange du das Geld nicht verspielst, hast du mehr als du mit ALG haben würdest.