ALG II und Nebengewerbe
Hallo Zusammen!
Derzeit beziehe ich ALG II und möchte mich langfristig selbstständig machen.
Dazu habe ich nun - in Absprache mit dem Jobcenter - ein Nebengewerbe bzw. Kleingewerbe eröffnet für Handwerkliche Aushilfstätigkeiten. Ich habe bereits ein, zwei Kunden in Aussicht, die kleinere Hilfen benötigen. Anfangs würde ich aber mit diesem Gewerbe zwischen 0 und 150 Euro dazu verdienen.
Jetzt meine Frage: Was kommt da an Papierkram auf mich zu? Was muss ich tun? Was muss ich beachten? Wie sieht es mit der Steuererklärung aus? Ein Buchhalter oder Steuerberater ist für den Anfang natürlich viel zu teuer....
Vielen Dank für eure Hilfe!
2 Antworten
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Kleinunternehmer + Gewerbe im Nebenerwerb sind die richtigen Ausdrücke.
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Umsatzsteuer ist gem. § 19 UStG bis zu einem Vorjahresumsatz (Einnahmen im Vorjahr) von 17.500,- kein Thema, wird nicht erhoben.
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Für das Jobcenter musst Du die Anlage EKS zu Deinen Anträgen abgeben udn darin die Einnahmen und Ausgaben aufführen.
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Auch für das Finanzamt alle Belege sammeln dun nach Jahresende die Einnahmen udn Ausgaben in einer "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" zusammenfassen.
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Bis zu einem Jahresgewinn von 8.390,- (Grundfreibetrag + Sonderausgabenpauschale) brauchst Du keine Einkommensteuer zu zahlen, ausser Du hättest noch andere Einkünfte.
Das hängt von der Rechtsform ab. Als Kleinunternehmer bist du bis ~19.000 € pro JAhr ohnehin nicht Umsatzsteuerpflichtig, musst das also auf den Rechnungen auch nicht ausweisen. Du solltest aber schon Rechnungen an deine Kunden schreiben und gut aufbewahren. Bei der Steuererklärung gibst du das dann entsprechend als Einnahmen an. Da du ja dafür auch Kosten geltend machen kannst. Wie sich das nun genau mit dem ALG2 verrechnet müsstest du allerdings das Jobcenter befragen. Evtl. gibts da ja auch Förderungen usw.
Entschuldige bitte, aber es ist schwer an Deinem Posting etwas zu finden was richtig ist.
Bitte unterlasse Diese Art der gezielten Desinformation.