ALG II und Nebengewerbe

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  1. Kleinunternehmer + Gewerbe im Nebenerwerb sind die richtigen Ausdrücke.

  2. Umsatzsteuer ist gem. § 19 UStG bis zu einem Vorjahresumsatz (Einnahmen im Vorjahr) von 17.500,- kein Thema, wird nicht erhoben.

  3. Für das Jobcenter musst Du die Anlage EKS zu Deinen Anträgen abgeben udn darin die Einnahmen und Ausgaben aufführen.

  4. Auch für das Finanzamt alle Belege sammeln dun nach Jahresende die Einnahmen udn Ausgaben in einer "Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung" zusammenfassen.

  5. Bis zu einem Jahresgewinn von 8.390,- (Grundfreibetrag + Sonderausgabenpauschale) brauchst Du keine Einkommensteuer zu zahlen, ausser Du hättest noch andere Einkünfte.

Das hängt von der Rechtsform ab. Als Kleinunternehmer bist du bis ~19.000 € pro JAhr ohnehin nicht Umsatzsteuerpflichtig, musst das also auf den Rechnungen auch nicht ausweisen. Du solltest aber schon Rechnungen an deine Kunden schreiben und gut aufbewahren. Bei der Steuererklärung gibst du das dann entsprechend als Einnahmen an. Da du ja dafür auch Kosten geltend machen kannst. Wie sich das nun genau mit dem ALG2 verrechnet müsstest du allerdings das Jobcenter befragen. Evtl. gibts da ja auch Förderungen usw.

wfwbinder  22.08.2014, 12:14

Entschuldige bitte, aber es ist schwer an Deinem Posting etwas zu finden was richtig ist.

Bitte unterlasse Diese Art der gezielten Desinformation.