Belohnung von Kripo bei ALG II - Anrechnung?

3 Antworten

  • Eine Belohnung ist anrechenbares Einkommen beim ALG-II.

Die nicht anrechenbaren Einkommen sind in § 11a SGB II genannt - Belohnungen sind nicht dort enthalten.

Die Belohnung wird auf 6 Monate verteilt - was nicht aufgebraucht wird, kann behalten werden.

Ansonsten ist sie steuerfrei.

Regina3 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 21:23

Also nicht sehr förderlich für die Motivation ...

Das gilt als Vermögen und fällt unter den Schonbetrag. Denn eine Belohnung erfüllt nicht die Kriterien für ein Einkommen.

Das Geld bekommst du nicht abgezogen.

Hat auch seine gesetzliche Regelung.

DerSchopenhauer  14.10.2021, 21:22

dann gib bitte die gesetzliche Vorschrift an...

Regina3 
Beitragsersteller
 14.10.2021, 21:22

Wo denn?