Belohnung von Kripo bei ALG II - Anrechnung?
Wenn ein ALG II-Empfänger der Kripo bedeutende Hinweise gegeben hat, durch die eine Straftat aufgeklärt werden konnte und nun eine Belohnung erhält - hier 2000 Euro - darf er das Geld behalten? Oder wird es zum Einkommen angerechnet?
3 Antworten
- Eine Belohnung ist anrechenbares Einkommen beim ALG-II.
Die nicht anrechenbaren Einkommen sind in § 11a SGB II genannt - Belohnungen sind nicht dort enthalten.
Die Belohnung wird auf 6 Monate verteilt - was nicht aufgebraucht wird, kann behalten werden.
Ansonsten ist sie steuerfrei.
Also nicht sehr förderlich für die Motivation ...
Das gilt als Vermögen und fällt unter den Schonbetrag. Denn eine Belohnung erfüllt nicht die Kriterien für ein Einkommen.
Das Geld bekommst du nicht abgezogen.
Hat auch seine gesetzliche Regelung.
dann gib bitte die gesetzliche Vorschrift an...
Wo denn?