Teilzeit arbeitslos gemeldet - Massnahme Vollzeit?

7 Antworten

Hallo, ich war auch einmal in so einer Massnahme und ich weiß das es Massnahmen gibt die nur Halbtags gehen also bis 13 Uhr . Ich an deiner Stelle würde gegen die Sperre Widerspruch einreichen und das möglichst sofort ! Ich selber hatte zu der Zeit auch kleine Kinder und ich sollte auch für den ganzen Tag in so eine Massnahme ansonsten würde ich auch eine Sperre bekommen .da ich aber auch nur bis 14 Uhr die Kinder untergebracht bekommen habe ,war ich so frech und habe meine Kinder einfach mit in die Massnahme genommen und gesagt ich habe keine Betreuung und ich bin aber auf das ALG 2 Geld angewiesen und ich bin ja willig die Massnahme zu machen aber ich wusste nicht wo ich mit den Kindern hinsoll ! Und siehe da ich bekam den Halbtagsplatz in der Massnahme !! Du darfst keine Angst haben vor den Mitarbeitern der Behörde , die setzen einen gern unter Druck und deine Kinder sind noch so klein das ich es nicht nachvollziehen kann das die Behörde dich so unter Druck setzt !! Versuche es mal und setze du die Behörden mal unter Druck, Du wirst sehen die haben plötzlich für Dich einen Halbtagsplatz . Nimm Deine Kids einfach mal mit ,so zeigst Du das Du willig bist die Massnahme zu machen ,die schicken dich dann nach Hause und sehen zu das du einen anderen Kurs bekommst ! Probiere es mal aus !!!

janohomola 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 11:27

Ist echt gut deine Geschichte. Ich habe irgendwie nicht die Mut dazu, weil 2 von Kindern noch Mittagsschlaf brauchen und ich will es den Kindern nicht antun dass sie dort schreien.

Widerspruch würde ich in jedem Fall einlegen (Argumente dafür hast du ja hier schon bekommen), mehr als ablehnen können sie nicht. Aber wenn du nicht in Widerspruch gehst, hast du von vornherein verloren.

Da aus den Topics nicht hervorgeht, ob es sich um Alg1 oder Alg2 handelt, beziehe ich mich auf Alg2:

Solange ein Kind unter 3 ist, brauchst du weder der Vermittlung, noch für Maßnahmen zur Verfügung zu stehen; vollkommen egal, ob die Kinderbetreuung gesichert ist. Tust du es dennoch, ist es zu 100% freiwillig.

Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit sind Maßnahmen nach § 16 i. V. m. den entsprechenden Vorschriften des SGB III, z. B. Maßnahmen nach § 46 SGB III, Weiterbildungsmaßnahmen, , Ausbildungsstellen. Ebenfalls sind hiervon Maßnahmen der §§ 16a, 16d sowie § 16e erfasst.
Die Zumutbarkeitsregeln der Absätze 1 und 2 gelten auch für diese Maßnahmen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Eine Sanktion oder Sperre von 3 Wochen existiert im Alg2 nicht.

janohomola 
Beitragsersteller
 24.05.2012, 11:25

Ich nehme alg1 weil ich mich nach der Elternzeit angemeldet habe, habe fiktives ALG1 geld. Bei ALG1 sind meine Chance wahrscheinlich eher schlecht, nehme ich an.

Hast du den Abbruch vorher angekündigt?

Kannst du nicht einen Teilzeitjob finden - da ist doch alles besser als diese sinnlosen Beschäftigungstherapien.

janohomola 
Beitragsersteller
 23.05.2012, 12:22

Ich habe also während der Massnahme an Träger + AA ein schreiben gesendet und dann nicht mehr gekommen. Ich bin Chemikerin und in meinem Umfeld gibt es keine Firma für mich ich in Frage komme. Ich versuche auch in anderen Bereichen bin erst vierten Monat erbeitslos. Ich möchte arbeiten, wenn ich länger nichts finde bin ich bereit auch beim Lidl an der Kasse zu sitzen, habe schon verschiedene Sachen gemacht.

da ihr das eine zeitlang mitgemacht hat, ist die sperrzeit rechtens, ebenso der neue kurs , da dieser eure "reale Betreuungszeit" berücksichtigt

bei so etwas hilft nur sofortiger !!!!! Einspruch.