Polizistin werden trotz "Vorstrafe"
Hallo, ich würde gerne nach meinem Abitur eine Ausbildung als Polizistin machen, hab aber mal als ich 14 Ladendiebstahl begangen(ich weiß, dass es dumm war und ich würde es nie wieder machen) und hab dafür 10 sozialstunden bekommen. Meint ihr das würde in meiner Akte vermerkt, obwohl ich noch ziemlich jung war und es jetzt auch nicht so eine schwere Straftat war. Und wenn ja, denkt ihr, dass ich deshalb wirklich die Ausbildung nicht beginnen könnte? Weil ich hab gelesen, dass die Akte tadellos sein muss.. Ich fänd das echt schade, weil ich wirklich gerne zur Polizei will
12 Antworten
Eine Voraussetzung bei der Polizei ist es unter anderem, gerichtlich nicht bestraft zu sein.
Sozialstunden gelten als Weisung (also nicht als Strafe). Diese werden im Erziehungsregister (Teil des Bundeszentralregisters) vermerkt.
Strafen werden im Führungszeugnis (ein anderer Teil vom Bundeszentralregister) vermerkt. Da Sozialstunden wie oben erklärt keine sind, erscheinen sie nicht im Führungszeugnis, dafür aber im Erziehungsregister.
Da du somit gerichtlich nicht bestraft bist, kannst du durchaus Chancen bei der Polizei haben, musst aber damit Rechnen, bei der Bewerbung auf die Sozialstunden angesprochen zu werden.
Bei Interesse siehe:
- § 10 Jugendgerichtsgesetz Abs. 1 Nr. 4
- § 32 Bundeszentralregistergesetz
- § 60 Bundeszentralregistergesetz
Ja versuch es ich kenne Polizisten die mehr verbrechen auf den Kerbholz als du und sind heute an einer Führungspotion bei der Polizei. Wünsche dir viel Erfolg
Hier wird ja viel Müll geantwortet, ehrlich ... von Revier abhängig ... manche Polizisten haben viel mehr auf dem Kerbholz .... Chancen vertan ... kannste zu 80% knicken .... so ein Unsinn.
Zu den Bewerbungsunterlagen gehört eine Selbstauskunft, in der man alle Verfahren - auch eingestellte - angeben muss. Man darf nicht gerichtlich vorbetraft sein. Bist du - wenn außer dem Ladendiebstahl mit erzieherischen Maßnahmen nichts war - nicht. Also steht einer Bewerbung nichts im Wege.
Es kann sein, daß es in diesem Bogen der Selbstauskunft eine Spalte gibt, wo deine Sozialstunden hineingehören würden. Ich kann dir nur empfehlen, es dann auch zu tun, denn das wird positiv gewertet. Wer verschweigt, hat nichts begriffen. Sollte das dann rauskommen, ist man aufgrund der fraglichen Einstellung sofort weg vom Fenster.
Es kann weiterhin sein, daß du im Laufe des Eignungs- und Auswahlverfahrens, wenn du es bis zum AC/SI schaffst, darauf angesprochen wirst. Dann musst du gut überlegen, was du sagst. Ein Naja, macht ja jeder mal, oder?! kommt sicher nicht so gut an. Wenn man hingegen sagt Ich war anfällig, unterlag dem Gruppenzwang. Heute bin ich stärker. Ich kann widerstehen klingt das nach wahrhaftiger Einsicht. Dazu sie Tatsache, daß es einmalig war und man wird es dir nachsehen.
Polizisten sind auch nur Menschen. Sie feiern mal und trinken, sie fahren auch mal zu schnell oder parken falsch. Wir alle haben unsere Sturm- und Drangzeit, wo wir Grenzen austesten. Bis zu einem gewissen Grad gehört das zum Reifeprozess und Erwachsen werden.
Man muss da auch moralisch Owis von Straftaten unterscheiden. Das tut auch unser Gesetz und der Bußgeld- bzw. Strafenkatalog.
Gruß S.
Beim Einstellungstest wirst du auf körperliche, geistige und charakterliche Eignung gestestet. Es kann gut sein, dass du in einem bewerberstarken Jahrgang gleich aussortiert wirst, versuchs aber einfach mal - und verheimliche bzw verschweige den Vorfall auf keinen Fall!
Solltest du nämlich doch zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden, kommst du ins psychologische Auswahlgespräch, in dem eben deine charakterliche Eignung bewertet wird und da kann dir eine reflektierte und einsichtige Haltung zu der Sache sogar zugute kommen.
Frag doch sicherheitshalber bei der Personalstelle deiner Landespolizei nach oder informiere dich auf der Homepage. Viel Glück! ;)
Da das Verfahren gegen eine Leistung von 10 Sozialstunden eingestellt wurde steht es auch nicht in deinem Führungszeugnis. Du kannst also die Ausbildung bei der Polizei antreten.