Zeitarbeit lohn im kundenbetrieb? tariflohn?

3 Antworten

Hallo, grundsätzlich fordert die ZA Firma den Vergleichslohn von dem entleihenden Unternehmen an. Hierbei muss! sich die ZA darauf verlassen, dass der Vergleichslohn stimmt. Ich gehe mal davon aus, dass man den Vergleichslohn genannt bekommt von einem gerad auch (theoretisch) eingestellten Mitarbeiter und nicht einem der bereits 5 Jahre dort arbeitet. Somit ist der Vergleichslohn niedriger und die 90% Deckelung ebenso. So eine Vorgehensweise ist aus kaufmännischer Sicht absolut richtig. Es soll ja ein Vergleichslohn sein.

Wenn der Betrieb den Stundensatz willkürlich nach unten korrigiert (theoretisch) dann kann die ZA Firma nichts machen. Vorschrift laut Branchentarifvertrag hin oder her.....

Grundsätzlich kannst Du jetzt mal nichts machen. Wenn sich wirklich herausstellten sollte das der Vergleichslohn zu niedrig angesetzt ist, dann würde ich mit Beweis den Kontakt zu Deiner ZA Firma suchen, die sollen sich dann darum kümmern.

Die Zeitarbeitsfirma muss eine branchenabfrage bei der Firma machen sowie sich das vergleichsentgelt einholen und sogar den Namen eines Mitarbeiters angeben, welcher die selbe Position hat, aber direkt beim Unternehmen angestellt ist. So kann bei einer Kontrolle vom AA oder vom Zoll nachvollziehen werden, ob das vergleichsentgelt auch stimmt, in dem sie dann die lohnunterlagen von dem Vergleichsmitarbeiter anfordert. Wenn du denkst, dass das Vergleichsentgelt nicht stimmt, dann hat höchstwahrscheinlich der Betrieb eine falschangabe gemacht und nicht das ZA-Unternehmen.

Dafür gibt es Tarifverträge.

Hans1910 
Beitragsersteller
 06.03.2015, 18:05

... es ist der izg tarivvertrag angewendet es geht um den vergleichslohn