Zeitarbeit lohn im kundenbetrieb? tariflohn?
hi ich bin seit kurzem für eine zeitarbeitsfirma tätig und bekomme tariflohn 10,61 und 0,39 cent zulagen also ein gesamtlohn von 11 euro jedoch ändert sich der lohn nicht durch den branchenzuschlag des metallgewerbes er bleibt auf ewig bei 11 euro
so weiter oben steht dass das stundenentgeld eines vergliechbaren arbeitnehmers im o.g. kundenbetrieb beträgt (90 ,00 %) 9,72 €
woher berechnet sich der lohn des o.g. arbeiters ich bin mir sicher das da betrug im spiel ist das kann nicht sein das in dem betrieb jemand bei 100 % 10,80 bekommt und ganz sicher bin ich mir dass ich nicht mehr bekomme als jemand der dort normal angestellt ist ehr in richtung 15 euro oder so
was kann ich machen ich bin erst eine woche dort beschäftigt und habe den vertrag schon unterschreiben weil ich mich überrumpeln lassen habe
3 Antworten
Hallo, grundsätzlich fordert die ZA Firma den Vergleichslohn von dem entleihenden Unternehmen an. Hierbei muss! sich die ZA darauf verlassen, dass der Vergleichslohn stimmt. Ich gehe mal davon aus, dass man den Vergleichslohn genannt bekommt von einem gerad auch (theoretisch) eingestellten Mitarbeiter und nicht einem der bereits 5 Jahre dort arbeitet. Somit ist der Vergleichslohn niedriger und die 90% Deckelung ebenso. So eine Vorgehensweise ist aus kaufmännischer Sicht absolut richtig. Es soll ja ein Vergleichslohn sein.
Wenn der Betrieb den Stundensatz willkürlich nach unten korrigiert (theoretisch) dann kann die ZA Firma nichts machen. Vorschrift laut Branchentarifvertrag hin oder her.....
Grundsätzlich kannst Du jetzt mal nichts machen. Wenn sich wirklich herausstellten sollte das der Vergleichslohn zu niedrig angesetzt ist, dann würde ich mit Beweis den Kontakt zu Deiner ZA Firma suchen, die sollen sich dann darum kümmern.
Die Zeitarbeitsfirma muss eine branchenabfrage bei der Firma machen sowie sich das vergleichsentgelt einholen und sogar den Namen eines Mitarbeiters angeben, welcher die selbe Position hat, aber direkt beim Unternehmen angestellt ist. So kann bei einer Kontrolle vom AA oder vom Zoll nachvollziehen werden, ob das vergleichsentgelt auch stimmt, in dem sie dann die lohnunterlagen von dem Vergleichsmitarbeiter anfordert. Wenn du denkst, dass das Vergleichsentgelt nicht stimmt, dann hat höchstwahrscheinlich der Betrieb eine falschangabe gemacht und nicht das ZA-Unternehmen.
Dafür gibt es Tarifverträge.
... es ist der izg tarivvertrag angewendet es geht um den vergleichslohn