Agentur für Arbeit:Wie hoch ist das Vermittlungsbudget eines Arbeitslosengeld 1 -Empfängers?
z.B. für Bewerbungskosten, Pendelfahrten zum neuen Arbeitgeber etc.
gibts da einen bestimmten Betrag z.B. wie bei Bewerbungskosten (max. 300Euro) oder ist da keine Grenze gesetzt?
2 Antworten
Nein - es gibt bei der Agentur für Arbeit einen zugewiesenen Haushaltstitel aus dem sowas bezahlt wird - der hat die Gesamthöhe X, die ist unabhängig von der Anzahl der Arbeitslosen, sondern wird pauschal zugewiesen - ist der Titel erschöpft muss man entweder aus anderen Titel umschichten oder es gibt nichts mehr, soweit es sich um "Kann"-Leistungen handelt. Deswegben muss der titel verantwortlich bewirtschaftet werden - also man kann nicht am Jahresanfang alles ausgeben und für den Rest des Jahres ist dann nichts mehr da.
das ist das Ziel - die Leute in Arbeit zu bringen, bzw. raus aus dem Leistungsbezug, deswegen ist bei allen "Kann"-leistungen zu prüfen, ob sie dazu dienen die Arbeitslosigkeit zu beenden
die Grenze wird bei diesen Ermessensleistungen wohl vor Ort durch die jeweiligen Bereichsleitungen festgelegt.
Die Arbeitsvermittler bekommen dann intern einen ungefähren Rahmen vorgegeben in dem sie sich bewegen können.
So ist es zumindest bei meinem Cousin, der bei der Arbeitsagentur arbeitet, im Bezirk.
Bei ihnen gibts es z.B. im Jahr maximal 260€ Bewerbungskosten & 600 € Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen, wobei pro Reise höchstens 250 € übernommen werden.
Alles was drüber ist, muss bei Antrag der Vorgesetze entscheiden.
Aber wie gesagt: so ist es im Bezirk geregelt, wo mein Cousin arbeitet. Ob es hier große regionale Unterschiede gibt, kann ich nicht beurteilen.
kommt wahrscheinlich auch darauf an wie "förderungswürdig" (Erfolgschancen) der Arbeitsuchende ist