Ärztliches Fahrverbot trotz keiner höheren Anfallswahrscheinlichkeit als normal?

12 Antworten

3 Monate sind nach einem einmaligen Anfall völlig normal, bei einem deutlichen Verdacht auf Epilepsie wäre das Fahrverbot viel höher. (meist 1 Jahr)

So ganz kann halt keiner ausschließen, dass es nicht doch noch zu einem Anfall kommt. Bei mir hieß es am Anfang ebenfalls, es wäre eine einmalige Sache gewesen, EEG unauffällig, MRT und Liqour ebenfalls. Tja...2 Wochen später gabs den nächsten Anfall. Mittlerweile ist auch das EEG auffällig. (das war 2010)

Der Arzt sichert sich einfach ein wenig ab und vertraut dir. Dieses Vertrauen würde ich nicht missbrauchen.

Ich war zum Zeitpunkt des ersten Anfalls in der Ausbildung zur Berufskraftfahrerin, was meinst du, wie sehr mich das damals gestört hat, denn von einem auf den anderen Tag, war ich berufsunfähig.

Bei einem Unfall kann dir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, sofern man mitbekommt, dass du eigentlich nicht hättest fahren dürfen.

Ob dir danach wieder ein Arzt vertraut ist dann fraglich.

Mein Tipp daher...dran halten. Es ist ärgerlich, keine Frage... aber die Zeit bekommt man auch rum.

Für diese Richtlinien gibt es genau festgelegte Vorgaben, von denen ein Arzt auch nicht einfach so abweichen kann.

Bei dir wurde immerhin anscheinend angenommen, dass Faktoren wir Alkohol oder Schlafentzug zum Anfall geführt haben. Gibt es keine anfallsauslösenden Faktoren und gibt es keinen Hinweis auf Epi, liegt das Fahrverbot mit 6 Monaten noch deutlich über deinen 3 Monaten. So gesehen hast du es also noch gut getroffen.

Hallo

die meinten da wäre so nichts dran zu ändern und dieses Fahrverbot wäre gesetzlich so festgelegt?

es gibt dazu kein Gesetz

und ein Arzt kann dir nur nahe legen nicht zu fahren, ein Fahrverbot bekommst du nur von deiner Bußgeldstelle, dem Gericht oder von deiner Führerscheinstelle

apropo Fsst:

wenn sie informiert wird kann dir die Fahrerlaubnis entzogen werden

Ärzte dürfen ein Fahrverbot aussprechen, wenn sie zur Überzeugung gelangen   die betroffene Person ist  nicht zum Fahren geeignet , oder es geht eine gr. Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer aus...wie ggf.  bei Epilepsie

Die Frage ist auch wo geht dies Fahrverbot hin, also das von Dir unterzeichnete Schreiben..mit med. Gutachten ..  direkt zur Polizei oder zur Fahrerlaubnisbehörde ? und wird das im Polizeicomputer eingespeichert und fällt schon bei einer normalen Verkehrskontrolle auf.?. 

DRP96 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 17:33

Nein das ist nicht der Fall, also Polizei/Verkehrsbehörde etc. wurde nicht darüber informiert. Die Sache ist ja die, dass der Arzt eben NICHT zu der Überzeugung gekommen ist dass ich nicht zum fahren geeignet wäre oder eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer besteht, trotzdem gibt es ein Fahrverbot...

Allein logisch betrachtet ist es extrem unwahrscheinlich, ca 5% aller Menschen haben in ihrem Leben einen solchen durch verschiedene Faktoren ausgelösten epileptischen Anfall. Das kann theoretisch jedem Fahrer passieren, nach einem solchen Anfall ist man eher noch vorsichtiger was epileptische faktoren betrifft, die wahrscheinlichkeit dass ich also jetzt beim Fahren einen weiteren Anfall erleide ist eigentlich geringer als bei anderen Fahrern die noch nie einen Anfall erlitten haben und deshalb auch nicht so sensibel für die Auslöser sind... Auslöser waren bei mir verschieden Faktoren die tw. das Autofahren generell ausschließen (z.B. Alkohol und starke Müdigkeit).

Wenn man danach geht dürfte ja jeder Autofahrer nicht fahren, da er - genauso wie ich - rein theoretisch beim fahren einen solchen Anfall erleiden und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte :D

himako333  29.07.2015, 19:06
@DRP96

könnte mir vorstellen das die Ärzte Dich erstmal beobachten, ob du in der nächsten Zeit mehrere Anfälle  bekommst ... oft wird ja auch ein Krankheitsbild verniedlicht, damit der Erkrankte keine totale Panik schiebt..in Depression  fällt 

was für mich keinen Sinn macht; ein ärztliches Fahrverbot und keiner kann das kontrollieren.. das fliegt dann doch nie auf ... 

naja merkwürdig .. 

wünsche Die ein unbeschwertes Leben ;)h

Liebe/-r DRP96,

Für einen Mediziner ist die Verhängung eines Fahrverbotes bei Epilepsie oder epileptischen Anfällen (auch einmaligen) in Guidelines geregelt - dazu folgender Link zu einem Artikel zum Durchstöbern:

http://www.springermedizin.de/fahreignung-bei-epilepsie-na-12-2009/184756.html

Ich empfehle Dir den Abschnitt "Gelegenheitsanfall" sowie die Tabelle 1.

Ich kann natürlich nicht sagen, was genau die Gründe sind, warum er Dir ein 3-monatiges und kein 6-monatiges Fahrverbot aufgetragen hat, aber anhand des Links solltest Du in der Lage sein, zu verstehen, wie wir Ärzte in Bezug auf Deinen Sachverhalt "ticken". Hoffe, das schafft ein wenig Klarheit.

DRP96 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 18:07

Sollte es nicht klappen dass der Arzt das Fahrverbot zurückzieht, ist es möglich z.B. durch ein ärztliches Gutachten etc. dieses Fahrverbot zu umgehen?

wellies  29.07.2015, 19:28
@DRP96

Das kannst Du natürlich versuchen - allerdings glaube ich jetzt nicht, dass ein anderer Arzt dem Erstuntersuchenden widersprechen wird. Wie aus dem verlinkten Artikel zu entnehmen ist, braucht es kein pathologisches/abnormales EEG oder MRT, somit auch keine objektivierbaren Befunde, ausser der Anamnese (das was Du und Zeugen Deines Anfalles erzählen) sowie allfällige Hinweise aus der körperlichen Untersuchung (Stuhl-, Urinabgang, seitlicher Zungenbiss,...). Somit wird man nichts Neues in einer weiteren Untersuchung finden (ausser man erwischt einen neuen Anfall per Zufall direkt in der Untersuchung).

Zudem läge ein Teil der Verantwortung bei allfälligen Schäden im Falle eines neuen Anfalles beim Arzt, der Dir eine Fahrtauglichkeit ausgesprochen hat - ich zumindest möchte mir einen solchen Haftpflichtfall vom Hals halten. ;-)

PS: Wenn Du morgen zum Arzt gehst und ihm sagst, dass Du unbedingt Autofahren willst, egal was in dem Papier steht oder er Dir sagt, dann wird er evtl. seine Schweigepflicht brechen und Dein Fahrverbot dem Amt melden. Zitat aus meinem Link:

"aber auch die Grenzen der Schweigepflicht, falls der Patient trotz nicht gegebener Fahreignung und Fahrsicherheit am Straßenverkehr teilnimmt, sowie schließlich die Offenbarungsbefugnis des Arztes gegenüber staatlichen Stellen (Verkehrspolizei, Straßenverkehrsamt)."

Wenn in diesen 3 Monaten etwas passiert, hast du ein Problem. Du hast mit Unterschrift dieses Fahrverbot zur Kenntnis genommen. das gilt auch, wenn du deinen Führerschein nicht abgibst.

Bei enm Schaden wird die Versicherung dich in Regress nehmen.

DRP96 
Beitragsersteller
 29.07.2015, 16:36

Inwiefern ein Problem? Und wenn was passiert? Wenn ich beim Fahren einen solchen Anfall bekommen sollte (wovon absolut auch laut Aussage der Ärzte nicht auszugehen ist)?