Vorgehensweise nach Zwangsstillegung des KFZ
Hallo!
Heute wurde mein Fahrzeug wegen fehlendem Versicherungsschutz durch einen Außendienstmitarbeiter entstempelt. Da ich nicht zu Hause war, bin ich noch im Besitz des Fahrzeugscheines. Die Sache mit dem Versicherungsschutz habe ich mir natürlich selbst zuzuschreiben, habe mich aber die letzten Tage ausgiebig um eine neue Versicherung gekümmert, welche jetzt auch zur Verfügung steht.
Nun zu meiner eigentlichen Frage:
Muß ich das Fahrzeug jetzt komplett neu anmelden, oder reicht es, wenn die Versicherung die elektr. Bestätigung zur Zulasungsstelle schickt, um den Betrieb wieder aufzunehmen?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen...
8 Antworten
Geh zur Zulassungsstelle. Die werden dir vermutlich als erstes die Kosten für die Zwangsstillegung abknöpfen. Danach kannst du dein Fahrzeug wieder zulassen. Möglicherweise verlangen sie dann eine Bestätigung deiner Versicherung, daß der Beitrag bezahlt ist.
Es ist natürlich kompletter Unsinn, daß bei einer Wiederzulassung nach Entstempelung das volle "Programm" nötig ist. Warum sollte das so sein?
Man braucht: eine (neue) Versicherungsbestätigung, die Benachrichtigung über die Entstempelung, den roten Zettel, den der Beamte am Auto hinterlassen hat, Personalausweis und Kfz-Schein und die Kennzeichen.
Das Ganze kostet dann 5€ an Gebühren.
Man kann selbstverständlich mit dem entstempelten Auto zur Zulassungsstelle fahren, da man ja eine neue Deckungszusage dabei hat.
wurde heute von den Herren in Grün angehalten (wegen der Roten aufkleber auf meinen Nummernschildern) (habe ich mangels Versicherungsschutz bekommen) und die meinten das: A- es eine Straftat ist ABER auch B- ich so auf direktem wege zur Zulassungsstelle fahren darf.
Also , JA , du hast womöglich Recht....
Ich frage mich nur ob ich wirklich mit 5€ davon komme und desweiteren wie es mit unseren Gesetzen vereinbar ist das eine STRAFTAT geduldet werden kann, was in dem fall ja so ist. Besser währe doch dann wo eher Ordnungswiedrigkeit an steller der Straftat.....
Das komplette Programm mit Brief, Schein und Nummernschildern. Versicherungsbestätigung und Geld für die Gebühren nicht vergessen.
Danke! Mir war das nicht ganz klar, da ich noch in Besitz des Scheins bin und das Kfz somit steuerlich nicht abgemeldet ist. Aber ist wohl am Besten, wenn ich morgen einfach mal da anrufe.
Mit dem Tag der Zwangsstilllegung ist dein Fahrzeugschein "wertlos".
Ebenfalls entfallen ab diesem Tag die Steuern, für zuviel bezahlte Steuern bekommst du eine Rückerstattung, bzw. werden mit der nächsten Zulassung des Fahrzeuges verrechnet.
Wenn das Kennzeichen schon entstempelt wurde brauchst du neue Stempel und die bekommst du nur wenn du zur Zulassungsstelle gehst und sie wieder auf die Schilder kleben läßt. Tüv und AU bescheinigungen nicht vergessen, sowie Zulassungsbescheinigungen teil 1 und 2 Geld Perso, evb nummer der Versicherung, Einzugsermächtigung für die KFZ Steuern.
Eine "normale" Zulassung ist fällig.
Mit Versicherungsbestätigung zur Zulassungsstelle und ganz normal die Zulassung beantragen.
Ist dem wirklich so? Eigene Erfahrung oder denkst du bzw. Schätzt mal das es so ist ?