Rechtslage Autoversicherung Epilepsie?
Hallo,
ich hatte vor zwei Wochen einen erstmaligen epileptischen Anfall. Der Arzt hat gesagt, dass ich nun ein 12 Monatiges Fahrverbot hätte.
Leider kann ich absolut nicht auf mein Auto verzichten und die öffentlichen Verbindungen sind nicht ausreichend.
Wenn ich während einer Fahrt einen Anfall hätte, was ich nicht denke, würde die Versicherung im Falle eines Unfalls nicht zahlen - das weiss ich.
ABER
wenn mir jemand reinfährt, oder ich einen ganz ,,normalen" Auffahrunfall habe, welcher nicht durch einen epileptischen Anfall ausgelöst wurde, zahlt die Versicherung dann oder nicht?
Der Arzt hat mir gesagt, dass er nur verpflichtet ist, mich darüber zu belehren und sonst keinen über den Anfall informieren würde. Also sollte die Versicherung nichts wissen.
Wie ist da die Rechtslage. Und tauschen sich Krankenkasse und Autoversicherung aus? Das sind bei mir zwei verschieden Firmen.
18 Antworten
Wegen Alkohol kann man sogar mitangeklagt werden wenn man nicht schuldig ist. Bei Epi nur wenn man deswegen den Schein nicht mehr hat. Theoretisch könnte es der erste Anfall gewesen sein.
Du fährst in jedem Fall ohne Versicherungsschutz und das ist strafbar
Zitiere bitte die Rechtsgrundlage für deine Behauptung - schauen wir mal, ob es dir dann selbst auffällt.
Hier einnArtikel aus der Süddeutschen Zeitung dazu:
Willst Du die Verantwortung für Tote übernehmen?
So oft werden bei solche Unfällen Menschen getötet!
Da ist es vollkommen egal. Ob Du versichert bist oder nicht!
Wenn dir jemand in dein für 12 Monate geparktes Fahrzeug reinfährt, zahlt seine Haftpflichtversicherung für den Schaden.
Es wäre unverantwortlich sich und andere Menschen zu gefährden. Ich denke mal schon die Angst vor dem nächsten Anfall, dessen Ursache sicher nicht mal geklärt ist, wird in ständige Panikattacken versetzen, die selbst eine Gefahr in sich birgen.
Stress durch Reizüberflutung im Verkehr oder Blendung sind Auslöser. Du bist für dich und alle andeten eine Dauergefahr, die Kontrolle über dein Fahrzeug zu verlieren.
Die Gründe für die Gefährdungshaftung liegen in der Gefahrenabdeckung, die vom Fahrzeug ausgeht, welches der Mensch nicht vollends beherrschen kann. Nicht in der Person, die es führt. Das Kfz muss sicher geführt werden.