Darf Das Katasteramt Änderungen im Grundbuch vornehmen?

6 Antworten

Das Vermessungsamt möchte mein Grundstück neu vermessen weil diese in der Vergangenheit (vor circa 10-20 Jahren) zweimal angeblich falsch durch bereits öffentlich Besstellte Vermesser, vermessen wurde.

Auch unabhängig von der Vermutung einer falschen Einmessung hat das Vermessungsamt qua Amt das Recht (und die Pflicht), die Datenlage zu prüfen. dabei ist es auch unerheblich, ob dies im Auftrag (etwa auf Antrag eines Beteiligten) oder von Amts wegen erfolgt.

Heute war ich beim Vermessungsamt gewesen, um mir die Karten anzusehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass Diese bereits neue Flurstücknummern notiert haben, und sich die Quadratmeterzahl des Gesamtgrundstückes nach unten verändert hat

Das kann durchaus sein,, sofermn dies das Ergebnis der aktuellen Vermessung ist.

Meine Frage an euch darf das Kreisvermessungsamt einfach ohne meine Zustimmung

Ja. Siehe VermKatG. Das Vermessungsamt bzw. dessen Beauftragte dürfen dazu auch in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben das Grundstück betreten, und z.B. den im Kastaterplan registrierten Gebäudebestand mit dem Ist-Zustand abgleichen.

Über die Aktualisierung bzw. vorgesehene Änderung ergeht ein rechtskräftiger Bescheid. Gegen diesen ist dann (siehe Rechtsbehelf) ein Einspruch möglich.

Hallo,

dagegen kannst du dich nicht wehren, denn gemäß dem VermKatG (Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster) ist dieses eine öffentliche Last des Grundstückes und daher von jedem Eigentümer zu dulden bzw. auszuführen.

Solange die Vermsessung nicht durchgeführt, wurde hats du noch keine Möglichkeit, etwas zu machen.

Erst wenn der Fortführungsbescheid des Katasteramtes bei dir eintrifft,hast du 4 Wochen Zeit, dagegen Widerspruch zu erheben.Dazu solltest du unbedingt den Rat eines Fachanwaltes für Grundstücksrecht einholen und dich von diesem beraten lassen.

Denn Grundsätzlich hast du daß Grundstück gekauft und nicht eine bestimme Quadratmeterzahl an Boden.

Roland22  16.10.2018, 18:31

"Dazu solltest du unbedingt den Rat eines Fachanwaltes für Grundstücksrecht einholen und dich von diesem beraten lassen."

Von jemandem, der mal im Katasteramt saß: erst mal im Amt Auskunft einholen - das kostet nichts ...

Btw: die Tabelle abfotografiert ? Vorher gefragt ?

Grüße

OlafausNRW  16.10.2018, 18:46
@Roland22

Entschuldige bitte, aber bis jetzt liegt noch kein Bescheid des Amtes vor und solange kann man gar nichts sagen.

Sobald dieser vorliegt, würde ich aber einen externen (Anwalt) zur Prüfung nehmen und mich nicht an die Behörde wenden.Denn es könnte ein Interessenkonflikt vorliegen.

Roland22  16.10.2018, 19:49
@OlafausNRW

... Frag aber vorher nach dem Stundensatz des Anwalts.

Das Kataster- und Vermessungsamt hat mit Sicherheit kein Interesse, Dir einen Schaden zuzufügen.

"Falschvermessungen" anderer Stellen als Grund einer Nach- oder Neuvermessung, tja das vermag ich von hier aus nicht zu bewerten.

(Wenn sich das nur auf sich ändernde Flächenangaben bezieht, dann sind das keine falschen Vermessungen sondern nicht vermeidbare Ungenauigkeiten bei der Flächenermittlung. Hierzu gibt es Auskünfte beim Amt ... evtl. sogar im Internet, wenn das Bundesland das eingestellt hat).

Grüße

OlafausNRW  16.10.2018, 19:56
@Roland22

Ich glaube, die 30 € für eine Beratung sind bei einem Anwalt gut investiertes Geld :-)

Solange kein Bescheid vorliegt, ist es müßig über die Motive des Katasteramtes zu spekulieren, aber eines steht sicherlich fest, keine Behörde wird zugeben, etwas nicht richtig gemacht zu haben.Rechtswirksam prüfen kann man das in einem Fall wie diesen nur durch einen Widerspruchsbescheid oder eben durch die Beratung von unabhängiger Dritter Seite.

Hochdruckgebiet 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:31
@Roland22

Danke für Ihre hilfreiche Antwort. :-)

Hochdruckgebiet 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 21:32
@Roland22

Vielen Dank auch an Sie für Ihre hilfreiche Antwort, ich denk das kann ich gut verwenden.

Hochdruckgebiet 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 22:13
@Hochdruckgebiet

Was ich halt nicht ganz verstehe, wie kann es sein dass das Grundbuch ohne mein vorheriges wissen und nach 15-20 Jahre Bestand einfach abgeändert werden kann ohne dass ich vorher informiert werde. Das ist mein Privat Grundstück, und er kann nicht einfach (in meinen Augen) etwas abgeändert werden wobei ich dann nur hinterher irgendeinen Bescheid bekomme dem ich dann noch Widerspruch einlegen „Darf“ was sich dann sicherlich wieder extrem in die Länge zieht, aber eingetragen im Grundbuch ist es dann mit einmal.

OlafausNRW  17.10.2018, 16:52
@Hochdruckgebiet

Hallo, wie ich dir schon oben unter der Nennung des Gesetzes erklärte,kann das Katasteramt dieses jederzeit tun, denn das ist eine öffentliche Aufgabe und das Gesetz gibt ihnen auch das Recht dazu.Zu diesen Aufgaben gehört auch die Änderung der Bestandsdaten im Liegenschaftskataster.

Ob das dann wirklich Einfluß auf dein Eigentum hat, kann man nur anhand des Bescheides prüfen.

Ja darf es. Das Katasteramt ist zuständig für Lage, Nutzung und Größe. Flächenberichtigungen kommen öfter vor, damit schrumpft dein Grundstück aber nicht. Allerdings sollte dir der Fortführungsnachweis mit Rechtsbehelfsbelehrung vom Katasteramt zur Kenntnis gebracht werden. Könnte aber sein, dass hier ländermäßig Unterschiede gibt. Evtl mal Katastergesetz - Bundesland googeln..

Grundbuch ist zuständig für Nachweis des Eigentums und der dinglichen Rechte.

In absehbarer Zukunft wird Grundbuch die flurstücksbezogenen Daten direkt aus der Datenbank des Katasteramt übernehmen.

Im Umkehrschluss das Katasteramt auf die Daten Grundbuch über Eigentümer.

das ist eine hoch interessnte frage.

die kaiserlichen katasterämter sind seit 1918 geschlossen und es endet da eine 99 Jahresfrist.

näheres habe ich leider auch noch nicht.

die falschen vermessungen müssten doch beurkundet sein da genügt blosses behaupten nicht.

PatrickLassan  16.10.2018, 19:46
die kaiserlichen katasterämter sind seit 1918 geschlossen

Weil es seit 1918 auch weder einen Kaiser noch ein Kaiserreich mehr gibt.

es endet da eine 99 Jahresfrist.

Gäbe es eine, dann wäre sie 2017 abgelaufen. Es gab aber keine derartige Frist.

Hochdruckgebiet 
Beitragsersteller
 16.10.2018, 16:43

Danke für die Informationen, das ist doch schon mal was. Was heißt das mit den 99 Jahren, was passiert nach den neun 99Jahren?

PatrickLassan  16.10.2018, 19:44
@Hochdruckgebiet
was passiert nach den ... 99Jahren?

Nix. Das ist irgend so ein Unfug aus der Reichsbürger-Szene.

stern311  17.10.2018, 17:47
@PatrickLassan

immer haben sie nicht Unrecht.

Recht muss schliesslich Recht bleiben.

PatrickLassan  17.10.2018, 19:48
@stern311
immer haben sie nicht Unrecht.

Falls du die sog. 'Reichsbürger' meinst: Ich beschäftige mich seit einigen Jahren mit diesem Thema, und bisher hatten sie noch nie Recht.

Vielleicht waren es 45 zu wenig und sie wollen das berichtigen.